Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Für die geforderten Erklärungen/ Nachweise ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt mit der Bezeichnung „Teilnahmeantrag“ zu verwenden.
A) Hinweise für Bewerber / Bietergemeinschaften
Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an Bewerber-/Bietergemeinschaften vergeben werden. Für Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften gibt es keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag das von allen Mitgliedern unterzeichnete Formular „Bewerbergemeinschaft (Eigenerklärung)“ abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der Name der Bewerber- und Arbeitsgemeinschaft genannt wird und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch in Fall der Zuschlagserteilung gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt. Weiterhin ist zu erklären, dass alle Mitglieder für die vertragsgemäße Erbringung der gesamten Leistung als Gesamtschuldner haften und dass im Fall der Zuschlagserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird.
Von der Bewerber-/Bietergemeinschaften ist ein gemeinsamer Teilnahmeantrag auszufüllen. Weiterhin sind verschiedene Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gesondert zu erbringen, dabei ist deutlich zu machen, welche Angaben von welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft stammen. Hinsichtlich der personellen Leistungsfähigkeit ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft das Teilnahmeantragsformular durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln und auszufüllen und abzugeben.
B) Hinweise zur Eignungsleihe
a) Der Bewerber kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe).
b) Die Bewerber/die Bewerbergemeinschaft müssen in diesem Fall nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen in der Anlage 1 zum Teilnahmeantrag.
c) Die Eignung dieser dritten Unternehmen muss anhand derjenigen Eignungsnachweise nachgewiesen werden, die der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anstelle eigener Eignungsnachweise angibt. Die erforderlichen Angaben sind in der Anlage 1 zum Teilnahmeantrag detailliert aufgeführt.
d) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 letzter Satz VgV).
e) Nimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so müssen der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften. Eine entsprechende unterzeichnete Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Anlage 1 zum Teilnahmeantrag) ist beizufügen.
f) Auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise ist im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen.
g) Erfüllt das dritte Unternehmen das/die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vor, muss der Bewerber/Bewerbergemeinschaft das Unternehmen innerhalb einer Frist von 6 Tagen ersetzen.
C) Nachunternehmer ohne Eignungsleihe
Soweit Bewerber oder Bewerbergemeinschaften beabsichtigen, Nachunternehmer (ohne Eignungsleihe) einzusetzen, sind diese spätestens vor Zuschlagserteilung zwingend zu benennen.
D) Auskünfte gemäß VgV, GWB, LMTG
Der Bewerber/der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft hat Eigenerklärungen gemäß § 73 Abs. 3 VgV sowie gemäß § 123 GWB und § 124 GWB über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben. Zudem ist eine Eigenerklärung über das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zu Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) bzw. Tariflohns nach Arbeitnehmer Entsendegesetz (AentG) abzugeben.
E) Handels-/Partnerschaftsregister
Der Bewerber/der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung in Bezug auf die Eintragung ins Handels-/artnerschaftsregister abzugeben. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der/die entsprechende/n Auszug/Auszüge aus dem Handels-/Partnerschaftsregister ist/ sind im Auftragsfall vorzulegen. Bei Unternehmen mit Sitz in Deutschland ist der Auszug aus dem Handels-/Partnerschaftsregister vorzulegen. Bei Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist im Auftragsfall ein Auszug aus dem jeweiligen Handels-/Partnerschaftsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vorzulegen.