Vorbereiten der Vergabe, Oberbauleitung und Örtliche Bauleitung für den Ausbau der Landesstr. L113 in Alfter (Rhein-Sieg-Kreis) von der K12n bis zur Gemeindestr. Im Benden

Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Allgemeine Dienste und Zentrale Vergabestelle

Vorbereiten der Vergabe, Oberbauleitung und Örtliche Bauleitung
Für den Ausbau der Landesstr. L113 von der K12n bis zur Gemeindestr. „Im Benden“ in Alfter im Rhein-Sieg-Kreis.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-06-18 Auftragsbekanntmachung
2020-10-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-06-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Straßenbau
Referenznummer: 0246-22-20-VGV
Kurze Beschreibung:
Vorbereiten der Vergabe, Oberbauleitung und Örtliche Bauleitung Für den Ausbau der Landesstr. L113 von der K12n bis zur Gemeindestr. „Im Benden“ in Alfter im Rhein-Sieg-Kreis.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Straßenbau 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Sieg-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Allgemeine Dienste und Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Postleitzahl: 53721
Postort: Siegburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.rhein-sieg-kreis.de 🌏
E-Mail: zvs@rhein-sieg-kreis.de 📧
Fax: +49 224113-3165 📠
URL der Dokumente: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBY2K5/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBY2K5 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-18 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-24 📅
Datum des Beginns: 2020-09-14 📅
Datum des Endes: 2023-09-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 120-292137
ABl. S-Ausgabe: 120
Zusätzliche Informationen
Es sind nur Vertreter des Auftraggebers zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vorbereiten der Vergabe, Oberbauleitung und Örtliche Bauleitung
Für den Ausbau der Landesstr. L113 von der K12n bis zur Gemeindestr. „Im Benden“ in Alfter im Rhein-Sieg-Kreis.
Geschätzter Gesamtwert: 170 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Vorbereiten der Vergabe, Oberbauleitung und Örtliche Bauleitung für den Ausbau der Landesstr. L113 von der K12n bis zur Gemeindestr. „Im Benden“ in Alfter im Rhein-Sieg-Kreis.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 170 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
L113 (Alfter-Oedekoven) L113
53347 Alfter

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die im Folgenden genannten Nachweise/Erklärungen sind gefordert:
Ich /Wir erkläre(n), dass:
— keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 GWB vorliegen. Erklärung mittels Vordruck „Eigenerklärung Ausschlussgründe“ (s. Vergabeunterlagen).
— mir/uns bewusst ist, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge hat;
— ich/wir im Auftragsfall bereit bin/sind, eine Erklärung gemäß § 1 Verpflichtungsgesetz zu unterzeichnen.
Auf Anforderung sind entsprechende Eigenerklärungen auch von vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Mit Angebotsabgabe ist eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Erklärungen sind mit Abgabe des Teilnahmeantrages abzugeben:
1. Bürogröße/Mitarbeiterzahlen:
— Anzahl der jahresdurchschnittlich.(2018, 2019, aktuell) beschäftigten fest angestellten Mitarbeiter sowie In- und Teilhaber;
— davon Anzahl Bauingenieure;
— davon Bauingenieure mit folgender Berufserfahrung:
—— mind. 5 Jahre Berufserfahrung in örtlicher Bauüberwachung im Straßenbau;
—— mind. 10 Jahre Berufserfahrung in örtlicher Bauüberwachung und Bauoberleitung im Straßenbau.
2. Personalstruktur – Projektteam:
Zu den vorgesehenen Mitarbeitern – Örtliche Bauüberwachung – und – Bauoberleitung – sind folgende Angaben zu tätigen:
— Name;
— Qualifikation;
— berufliche Qualifikation (Studiengang und Titel);
— Jahr des Berufsabschlusses;
— Berufserfahrung in örtlicher Bauüberwachung im Straßenbau (Mitarbeiter Örtliche Bauüberwachung);
— Berufserfahrung in Bauoberleitung und Nachtragsbearbeitung/ -abwehr im Straßenbau (Mitarbeiter Bauoberleitung).
3. Technische Ausstattung:
Die folgende technische Ausstattung wird für die Auftragsausführung vorausgesetzt:
— Ausschreibungssoftware mit den üblichen GAEB-Schnittstellen für den Datenaustausch (Arriba/iTWO der Fa. RIB oder vergleichbar);
— standardmäßig zu Verwendung von STLK- und STLB-Bau-Leistungstexten;
— Schnittstelle zum Einlesen elektronischer Massenermittlungsdaten (DA11);
— CAD-Software mit DWG-/DXF-Schnittstelle zum Einlesen, Analysieren und Weiterbearbeiten der Planungsdaten;
— Straßenplanungssoftware mit OKSTRA-Schnittstelle u. a. zur Prüfung von Querprofilmassen (STRATIS, VESTRA oder vergleichbar);
— Messgeräte zur Überprüfung der ausgeführten Leistungen (u. a. Wasserwaage mit Neigungsmesser, Laser-Distanzmesser, Nivelliergerät, Messlatte, 4 m-Latte mit Messkeil).
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter über eine entsprechende Ausstattung und die zugehörige Anwendungserfahrung zu verfügen.
4. Referenzen:
Vorlage von mindestens drei Referenzen.
Zu den vorgelegten Referenzobjekten sind folgende Angaben vollständig zu tätigen:
— Bezeichnung und Ort der Maßnahme;
— Auftraggeber/Bauherr und aktuelle Kontaktdaten eines Ansprechpartners des Auftraggebers für Auskünfte zur Baumaßnahme;
— Auftragnehmer/Planer, Mitarbeiter Örtl. Bauüberwachung, Mitarbeiter Bauoberleitung;
— Ausführungszeitraum mit Angabe Fertigstellung (LP 8);
— durch den AN/Planer erbrachte Leistungsphasen.
Mindeststandards:
Mindestens drei Referenzen sind vorzulegen.
Mindestanforderungen an alle Referenzprojekte:
— Projekte für Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen;
— abgeschlossene Baumaßnahmen, Fertigstellung (LP 8) im Zeitraum 07/2017 bis 07/2020;
— erbrachter Leistungsumfang gemäß § 47 HOAI (Leistungsbild Verkehrsanlagen): mindestens LP 6 und LP 8 mit örtlicher Bauleitung.
Referenzen, die die „Mindestanforderungen an alle Referenzprojekte“ nicht vollständig erfüllen, werden ausgeschlossen.
Die Referenzen werden im Rahmen der Auswertung teilweise durch Kontaktaufnahme mit den Referenzgebern weitergehend geprüft. Falsche Angaben führen zum vollständigen und ersatzlosen Ausschluss der jeweiligen Referenz. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter aufgrund von falschen Angaben vollständig aus dem weiteren Verfahren auszuschließen.
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Sofern die Mindestanzahl der geforderten Referenzprojekte – auch durch Ausschluss – unterschritten wird, muss das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden. Eine Nachbesserung der Referenzen z. B. durch Nachlieferung weiterer Referenzen ist grundsätzlich unzulässig.
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Mindestanforderungen an das ausführende Personal:
Mindestanforderungen an die örtliche Bauüberwachung:
— abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in der Örtlichen Bauüberwachung im Straßenbau.
Mindestanforderungen an die Bauoberleitung:
— abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung in der Bauoberleitung und in der Nachtragsbearbeitung/-abwehr im Straßenbau.
Die berufliche Qualifikation und die Berufserfahrung sind auf Anforderung durch geeignete Dokumente nachzuweisen. Bieter, deren vorgesehene Mitarbeiter die vorgenannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden aus der Angebotswertung ausgeschlossen.
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Bei Abwesenheit durch Krankheit, Urlaub o. ä. ist eine qualifizierte Vertretung zur sicher zu stellen.
Ein Austausch des vorgesehenen Personals ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers und nur durch vergleichbar qualifiziertes Personal zulässig.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Abschluss des Integritätsvertrags,
2. Eintragungen im Vergaberegister oder im Gewerbezentralregister können zum Angebotsausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bieter beschränkt.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen:
Es sind nur Vertreter des Auftraggebers zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.rhein-sieg-kreis.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aktuelles/beschaffungen/ 🌏
Dokumente URL: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBY2K5/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Teilnahmeunterlagen verwiesen.
Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikationen unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Abgabe des Angebotes die Aktualität der hochgeladenen Dokumente zu prüfen. Zur Abgabe des Angebotes ist zwingend ein unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung vollständig ausgefülltes Exemplar der Formblätter einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise elektronisch einzureichen. Fehlende Nachweise/Erklärungen werden von der Vergabestelle unter angemessener Fristsetzung nachgefordert. Verspätet/unvollständig abgegebene Erklärungen/Nachweise gelten als nicht vorgelegt. Eine Nachbesserung bereits abgegebener Erklärungen ist nicht zulässig. Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben führt zum Ausschluss des Angebotes.
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Übersicht der mit Abgabe des Angebotes vorzulegenden Erklärungen und Nachweise:
1. Erklärungen/Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
— ausgefülltes und signiertes Angebotsformular;
— ausgefülltes Formblatt Honorarparameter;
— ausgefülltes Formblatt Eignungsnachweise;
— Bietergemeinschaftserklärung (sofern vorgesehen, Textform ausreichend);
— Verzeichnis der Unternehmerleistungen (sofern vorgesehen).
2. Erklärungen/Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
— Formblatt „Eigenerklärung Ausschlussgründe“.
3. Erklärungen/Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
(Anforderung nur von Bietern in der engeren Wahl)
— Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft signiert);
— Nachweis der bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung;
— unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrags;
— Nachweis der beruflichen Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter;
— Verpflichtungserklärungen und Nachweise für Nachunternehmer.
Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweise führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Es gelten die Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Leistungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
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Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert. Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind – unter Angabe der Präqualifizierungsnummer – zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Dies gilt auch für Unternehmen, die aktuell in der Bieterdatei des Rhein-Sieg-Kreises registriert sind.
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Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters, der zwischen ihm u. diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 43 Abs. 2 VgV). In diesem Fall ist zwingend mit Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend) abzugeben.
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Bezuschlagt wird – nach Prüfung der Einhaltung der Mindestanforderungen – das preisgünstigste Angebot.
Die Bieterinformation gemäß § 134 GWB erfolgt (ausschließlich) über das Vergabeportal.
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBY2K5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-2120 📞
E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de 📧
Fax: +49 221147-2889 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de.de/brk_internet/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe (auf elektronischem Weg) der Bieterinformation gem. § 134 GWB.
Quelle: OJS 2020/S 120-292137 (2020-06-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Straßenbau 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 203-494026
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 120-292137
ABl. S-Ausgabe: 203
Zusätzliche Informationen
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 39 Abs. 6 Ziffern 3 und 4 VgV genannten Gründen wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen. Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBY194
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: L113 (Alfter-Oedekoven) L113 53347 Alfter

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-09 📅
Name: Fischer Teamplan Ingenieurbüro GmbH
Postanschrift: Holzdamm 8
Postort: Erfstadt
Postleitzahl: 50374
Land: Deutschland 🇩🇪
Rhein-Erft-Kreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Referenz
Zusätzliche Informationen
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 39 Abs. 6 Ziffern 3 und 4 VgV genannten Gründen wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
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Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBY194

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsantrag geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrags führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
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Quelle: OJS 2020/S 203-494026 (2020-10-14)