Vorbereitung des Einsatzes innovativer SPNV-Fahrzeuge im Mitteldeutschen Revier

Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig

Mit der Ausschreibung sollen Beratungsleistungen für die Vorbereitung des Einsatzes innovativer SPNV-Fahrzeuge im Mitteldeutschen Revier beschafft werden, um die Erreichung der Klimaschutzziele im Mitteldeutschen Revier zu unterstützen. Dafür soll die mit bisher Dieselfahrzeugen bediente Strecke Leipzig Hbf. – Grimma – Döbeln Hbf. mit der Erweiterung um die Teilstrecke Grimma ob. Bf. – Großbothen – Colditz-Rochlitz sowie die Strecke Leipzig Hbf. – Zeitz HBf. – Gera Hbf. auf die Möglichkeit der Bedienung SPNV-Fahrzeugen mit alternativen Antriebstechnologien umfassend untersucht werden.
Ziel/ Arbeitsergebnis der Leistungserbringung soll eine umfassende Entscheidungsgrundlage im Form einer Machbarkeitsstudie für den ZVNL sein, auf deren Grundlage der ZVNL den Einsatz innovativer SPNV-Fahrzeuge im Mitteldeutschen Revier planen und durchführen kann. Dabei ist vorrangig die Strecke Leipzig-Hbf. – Grimma ob. Bf. – Döbeln Hbf mit der Erweiterung um die Teilstrecke Grimma ob. Bf. – Großbothen – Colditz-Rochlitz als Referenzstrecke zu betrachten. Die Untersuchungsergebnisse zur vorbenannten Referenzstrecke sind auf die Strecke Leipzig Hbf. – Zeitz HBf. – Gera Hbf. hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit zu untersuchen. Die entsprechende Leistungserbringung und die Darstellungen müssen die Technologieneutralität derart gewährleisten, dass die möglichen innovativen Antriebstechnologien ohne Vorfestlegungen auf eine bestimmte Technologie betrachtet werden und ein objektiver Vergleich der Technologien unter Berücksichtigung sämtlicher relevanter Vor- und Nachteile der jeweiligen Technologie im jeweiligen Arbeitspaket erfolgt.
Die Ergebnisse müssen rechtzeitig vorliegen, so dass der ZVNL diese im Rahmen der Ausschreibung der SPNV-Verkehrsleistungen für die Jahr 2025 ff. umsetzen kann. Die Planungen für die Ausschreibung der SPNV-Verkehrsleistungen 2025 haben bereits begonnen. Daher benötigt der ZVNL belastbare Arbeitsergebnisse für die Arbeitspakete 1 bis 5 in Form einer Management Summary und einer Kurzdarstellung als Power-Point-Präsentation (Foliensatz) bis spätestens 30. September 2020, um diese unter Beachtung der entsprechenden Ladungs- und Informationsfristen bereitstellen zu können, da die Ergebnisse in die die Beschlussfassung über Linienkonzept und Fahrzeugkonzept für die Ausschreibung für den SPNV ab dem Jahr 2025 einfließen müssen. Der ausführliche Endbericht nebst Projektdokumentation hat dann für jedes Arbeitspaket bis spätestens 31. Dezember 2020 zu erfolgen. Ferner hat der Auftragnehmer die Zuarbeit zum Berichtswesen des Auftraggebers gegenüber den Fördermittelgebern bis spätestens 31. März 2021 sicherzustellen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-19 Auftragsbekanntmachung
2020-08-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-05-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung für Transportsysteme
Kurze Beschreibung:
Mit der Ausschreibung sollen Beratungsleistungen für die Vorbereitung des Einsatzes innovativer SPNV-Fahrzeuge im Mitteldeutschen Revier beschafft werden, um die Erreichung der Klimaschutzziele im Mitteldeutschen Revier zu unterstützen. Dafür soll die mit bisher Dieselfahrzeugen bediente Strecke Leipzig Hbf. – Grimma – Döbeln Hbf. mit der Erweiterung um die Teilstrecke Grimma ob. Bf. – Großbothen – Colditz-Rochlitz sowie die Strecke Leipzig Hbf. – Zeitz HBf. – Gera Hbf. auf die Möglichkeit der Bedienung SPNV-Fahrzeugen mit alternativen Antriebstechnologien umfassend untersucht werden. Ziel/ Arbeitsergebnis der Leistungserbringung soll eine umfassende Entscheidungsgrundlage im Form einer Machbarkeitsstudie für den ZVNL sein, auf deren Grundlage der ZVNL den Einsatz innovativer SPNV-Fahrzeuge im Mitteldeutschen Revier planen und durchführen kann. Dabei ist vorrangig die Strecke Leipzig-Hbf. – Grimma ob. Bf. – Döbeln Hbf mit der Erweiterung um die Teilstrecke Grimma ob. Bf. – Großbothen – Colditz-Rochlitz als Referenzstrecke zu betrachten. Die Untersuchungsergebnisse zur vorbenannten Referenzstrecke sind auf die Strecke Leipzig Hbf. – Zeitz HBf. – Gera Hbf. hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit zu untersuchen. Die entsprechende Leistungserbringung und die Darstellungen müssen die Technologieneutralität derart gewährleisten, dass die möglichen innovativen Antriebstechnologien ohne Vorfestlegungen auf eine bestimmte Technologie betrachtet werden und ein objektiver Vergleich der Technologien unter Berücksichtigung sämtlicher relevanter Vor- und Nachteile der jeweiligen Technologie im jeweiligen Arbeitspaket erfolgt. Die Ergebnisse müssen rechtzeitig vorliegen, so dass der ZVNL diese im Rahmen der Ausschreibung der SPNV-Verkehrsleistungen für die Jahr 2025 ff. umsetzen kann. Die Planungen für die Ausschreibung der SPNV-Verkehrsleistungen 2025 haben bereits begonnen. Daher benötigt der ZVNL belastbare Arbeitsergebnisse für die Arbeitspakete 1 bis 5 in Form einer Management Summary und einer Kurzdarstellung als Power-Point-Präsentation (Foliensatz) bis spätestens 30. September 2020, um diese unter Beachtung der entsprechenden Ladungs- und Informationsfristen bereitstellen zu können, da die Ergebnisse in die die Beschlussfassung über Linienkonzept und Fahrzeugkonzept für die Ausschreibung für den SPNV ab dem Jahr 2025 einfließen müssen. Der ausführliche Endbericht nebst Projektdokumentation hat dann für jedes Arbeitspaket bis spätestens 31. Dezember 2020 zu erfolgen. Ferner hat der Auftragnehmer die Zuarbeit zum Berichtswesen des Auftraggebers gegenüber den Fördermittelgebern bis spätestens 31. März 2021 sicherzustellen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung für Transportsysteme 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratung für Transportsysteme 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Leipzig 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Postanschrift: Emilenstr. 15
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: http://www.zvnl.de 🌏
E-Mail: irrgang@zvnl.de 📧
Telefon: +49 341 / 22586-18 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E38624323 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-19 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-25 📅
Datum des Beginns: 2020-07-06 📅
Datum des Endes: 2021-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 100-240927
ABl. S-Ausgabe: 100
Zusätzliche Informationen
1. Ein Bieter/ eine Bietergemeinschaft kann nur für ein Los ein Angebot einreichen. Die Angebotsabgabe auf mehr als ein Los ist daher unzulässig, so dass Angebote, die auf mehr als ein Los abgegeben werden, insgesamt (alle Angebote des Bieters) ausgeschlossen werden, 2. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Erklärungs- und Nachweisbogen, den die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihres Angebotes verwenden sollen. Selbstverständlich können die Bieter als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorlegen, 3. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebotes nicht älter als 12 Monate sein, außer in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt, 4. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die in den Ziffern III.1.1) Nrn. 1 bis 4 genannten Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist– die in den Ziffern III.1.2.) Nrn. 1 bis 5 sowie III.1.3) Nrn. 1 bis 2 genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen. Erfolgt durch den Bieter/die Bietergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bieter/der Bietergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen, 5. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung), 6. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der Angebote, 7. Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen, 8. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Angebote gewertet, 9. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet, 10. Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen, 11. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. 12. Fragen zum Verfahren und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport-elvis.de mit dem Betreff „Fragen zur Vergabe Vorbereitung des Einsatzes innovativer SPNV-Fahrzeuge im Mitteldeutschen Revier“ zu stellen und werden über den unter Ziffer I.3) genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bieter an Herrn Ralf Jedecke (E-Mail:ralf.jedecke@subreport.de, Tel.: +49 (0) 221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 3. Juni 2020 (Ortszeit: 12:00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/ Bietergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen, 13. Die Bieter/ Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen, 14. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bietern nachzufordern.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit der Ausschreibung sollen Beratungsleistungen für die Vorbereitung des Einsatzes innovativer SPNV-Fahrzeuge im Mitteldeutschen Revier beschafft werden, um die Erreichung der Klimaschutzziele im Mitteldeutschen Revier zu unterstützen. Dafür soll die mit bisher Dieselfahrzeugen bediente Strecke Leipzig Hbf. – Grimma – Döbeln Hbf. mit der Erweiterung um die Teilstrecke Grimma ob. Bf. – Großbothen – Colditz-Rochlitz sowie die Strecke Leipzig Hbf. – Zeitz HBf. – Gera Hbf. auf die Möglichkeit der Bedienung SPNV-Fahrzeugen mit alternativen Antriebstechnologien umfassend untersucht werden.
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Ziel/ Arbeitsergebnis der Leistungserbringung soll eine umfassende Entscheidungsgrundlage im Form einer Machbarkeitsstudie für den ZVNL sein, auf deren Grundlage der ZVNL den Einsatz innovativer SPNV-Fahrzeuge im Mitteldeutschen Revier planen und durchführen kann. Dabei ist vorrangig die Strecke Leipzig-Hbf. – Grimma ob. Bf. – Döbeln Hbf mit der Erweiterung um die Teilstrecke Grimma ob. Bf. – Großbothen – Colditz-Rochlitz als Referenzstrecke zu betrachten. Die Untersuchungsergebnisse zur vorbenannten Referenzstrecke sind auf die Strecke Leipzig Hbf. – Zeitz HBf. – Gera Hbf. hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit zu untersuchen. Die entsprechende Leistungserbringung und die Darstellungen müssen die Technologieneutralität derart gewährleisten, dass die möglichen innovativen Antriebstechnologien ohne Vorfestlegungen auf eine bestimmte Technologie betrachtet werden und ein objektiver Vergleich der Technologien unter Berücksichtigung sämtlicher relevanter Vor- und Nachteile der jeweiligen Technologie im jeweiligen Arbeitspaket erfolgt.
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Die Ergebnisse müssen rechtzeitig vorliegen, so dass der ZVNL diese im Rahmen der Ausschreibung der SPNV-Verkehrsleistungen für die Jahr 2025 ff. umsetzen kann. Die Planungen für die Ausschreibung der SPNV-Verkehrsleistungen 2025 haben bereits begonnen. Daher benötigt der ZVNL belastbare Arbeitsergebnisse für die Arbeitspakete 1 bis 5 in Form einer Management Summary und einer Kurzdarstellung als Power-Point-Präsentation (Foliensatz) bis spätestens 30. September 2020, um diese unter Beachtung der entsprechenden Ladungs- und Informationsfristen bereitstellen zu können, da die Ergebnisse in die die Beschlussfassung über Linienkonzept und Fahrzeugkonzept für die Ausschreibung für den SPNV ab dem Jahr 2025 einfließen müssen. Der ausführliche Endbericht nebst Projektdokumentation hat dann für jedes Arbeitspaket bis spätestens 31. Dezember 2020 zu erfolgen. Ferner hat der Auftragnehmer die Zuarbeit zum Berichtswesen des Auftraggebers gegenüber den Fördermittelgebern bis spätestens 31. März 2021 sicherzustellen.
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Geschätzter Gesamtwert: 450 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Studie zur Vorbereitung des Einsatzes innovativer SPNV-Fahrzeuge im Mitteldeutschen Revier
Losnummer: Los 1 (Arbeitspaket 1)
Kurze Beschreibung:
Erfassung relevanter bestehender und Entwicklung künftiger regionaler Infrastrukturen für alternative Antriebe im SPNV in Mitteldeutschland, insbesondere die Analyse und Darstellung aller relevanten Infrastrukturen für den Betrieb der Züge mit alter-nativen Antrieben. Dies beinhaltet unter anderem die Erfassung aller bestehenden Energie- und Stoffquellen für den Kraftstoff, die bestehenden eisenbahnrelevanten Infrastrukturen wie Betankungs- und Reparaturstandorte, die Untersuchung der Infrastruktur für den Einsatz konventioneller Dieselantriebe, der Infrastruktur zur Energieversorgung, der Infrastruktur für batterieelektrische Züge, der Infrastruktur für Brennstoffzellenzug und der Vergleich der infrastrukturellen Anforderungen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 70 000 EUR 💰
Losnummer: Los 2 (Arbeitspaket 2)
Kurze Beschreibung:
Stand und Entwicklungspotential der Energieinfrastruktur und Szenariendefinition zur technologischen Nutzbarmachung, insbesondere die Analyse der zum Betrieb der alternativen Antriebstechnologien notwendigen Energieversorgung, hier insbesondere Energieversorgungsketten für alternative Antriebe, SWOT-Analyse der Technologien in den jeweiligen Energieketten, Wirtschaftlichkeitsanalyse der verschiedenen Energieversorgungsketten und Vergleich mit klassischer Elektrifizierung.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 100 000 EUR 💰
Losnummer: Los 3 (Arbeitspaket 3)
Kurze Beschreibung:
Rechtliche, sicherheitsspezifische und organisatorische Aspekte für Beschaffung und Betrieb alternativ angetriebener Schienenfahrzeuge, insbesondere die Analyse rechtlicher Aspekte bei Einsatz von alternativ angetriebenen Schienenfahrzeugen und der zughörigen Infrastruktur, Analyse sicherheitsspezifischer Aspekte bei Einsatz von alternativ angetriebenen Schienenfahrzeugen, insbesondere der Genehmigung zur Befahrung des City-Tunnel Leipzig, und der zughörigen Infrastruktur, Analyse organisatorischer Aspekte bei Einsatz von alternativ angetriebenen Schienenfahrzeugen und der zughörigen Infrastruktur, Ableitung und Diskussion von standortbezogenen Beschaffungsmodellen.
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Losnummer: Los 4 (Arbeitspaket 4)
Kurze Beschreibung:
Wirtschaftliche Aspekte der verschiedenen alternativen Antriebe, insbesondere der Kostenvergleich zwischen alternativen Antriebskonzepten und konventionellen dieselgetriebenen Schienenfahrzeugen, Durchführung von Sensitivitätsanalysen hinsichtlich wirtschaftlich tragfähiger Konzepte, Ableitung von wesentlichen inneren und äußeren Randbedingungen für den ökonomischen Betrieb mit alternativen Antrieben.
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Bezeichnung des Loses: Vorbereitung des Einsatzes innovativer SPNV-Fahrzeuge im Mitteldeutschen Revier
Losnummer: Los 5 (Arbeitspaket 5)
Kurze Beschreibung:
Umweltrelevante Aspekte der verschiedenen alternativen Antriebe (Ökobilanz), insbesondere die Untersuchung und Analyse der Schadstoffemissionen von alternativen und konventionellen Antrieben im Schienenverkehr, Untersuchung und Analyse klimarelevanter Eigenschaften von alternativen und konventionellen Antrieben im Schienenverkehr, Untersuchung und Analyse der Lärmemission von alternativen und konventionellen Antrieben im Schienenverkehr, Untersuchung und Analyse regionaler Besonderheiten und Rückkopplungen durch die angestrebte ganzheitliche Energiewende, Vergleichsanalyse der alternativen und konventionellen Antriebskonzepte in Schienenverkehr hinsichtlich der gesamtheitlichen Umweltauswirkungen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 110 000 EUR 💰

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.2.2014?
2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bieters keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen?
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoGund § 21 des SchwarzarbG vorliegen?
4. Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder)?
5. Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird.
— alle Mitglieder aufgeführt sind.
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinausuneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmachtausgestattet ist.
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachangebote, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässiges Doppelangebot, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/Bieterergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle eines unzulässigen Doppelangebotes müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters.
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6) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat in Textform (§ 126b BGB) abzugeben, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Eigenerklärungen sind in Textform (§ 126b BGB) abzugeben, mit Datum zu versehen und mit dem Angebot einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
1. Bilanzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Kopie,
2. Eigenerklärungen über den Nettogesamtumsatz des Bieters/des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
3. Eigenerklärung über den Nettojahresumsatz des Bieters/des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind,
4. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssummenmüssen mindestens betragen:
(a) Personenschäden 5 000 000 EUR,
(b) Sach-/Vermögensschäden und sonstige Schäden 2 000 000 EUR.
Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Angebot eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bieters vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird,
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5. Eigenerklärung, dass der Bieter die geltenden fördermittelrechtlichen Bestimmungen während der ganzen Phase des Projektes einhalten wird,
6. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat in Textform (§ 126b BGB) abzugeben, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Eigenerklärungen sind in Textform (§ 126b BGB) abzugeben, mit Datum zu versehen und mit dem Angebot einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
1. Referenzen über die Erbringung von Leistungen im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahre, jeweils unter konkreter Benennung des Auftraggebers nebst Ansprechpartner und dessen Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes und der Laufzeit,
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2. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation,
3. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat in Textform (§ 126b BGB) abzugeben, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Eigenerklärungen sind in Textform (§ 126b BGB) abzugeben, mit Datum zu versehen und mit dem Angebot einzureichen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren:
Der Zuwendungsbescheid erging am 30. Dezember 2019 und wurde dem ZVNL am aber erst 13. Februar 2020 zugestellt. In diesem Zeitpunkt lag bereits die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachte Pandemielage in Deutschland vor. Diese führte zu einer erheblichen zusätzlichen Mehrbelastung des ZVNL. Insbesondere musste der ZVNL vordringlich seinen Betrieb, seine Aufgaben und insbesondere die Liniennetzplanung und die Verkehrsversorgung des Verbandsgebietes auf die neue Situation einstellen und ausrichten. Durch die Sächsischen Coronaschutzverordnungen kamen weitere Planungs- und Aufgabendetails hinzu. Durch den entsprechenden Zeitverlust aufgrund der verspäteten Übersendung des Zu-wendungsbescheides und der Auswirkungen der Pandemielage in Deutschland besteht nunmehr eine hinreichende Dringlichkeit, da der ZVNL die Arbeitsergebnisse der Arbeitspakete belastbar bis spätestens 30. September 2020 benötigt.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:15

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dipl.-Ing Bernd Irrgang
Internetadresse: www.zvnl.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E38624323 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Ein Bieter/ eine Bietergemeinschaft kann nur für ein Los ein Angebot einreichen. Die Angebotsabgabe auf mehr als ein Los ist daher unzulässig, so dass Angebote, die auf mehr als ein Los abgegeben werden, insgesamt (alle Angebote des Bieters) ausgeschlossen werden,
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2. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Erklärungs- und Nachweisbogen, den die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihres Angebotes verwenden sollen. Selbstverständlich können die Bieter als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorlegen,
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3. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebotes nicht älter als 12 Monate sein, außer in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt,
4. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die in den Ziffern III.1.1) Nrn. 1 bis 4 genannten Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist– die in den Ziffern III.1.2.) Nrn. 1 bis 5 sowie III.1.3) Nrn. 1 bis 2 genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen.
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Erfolgt durch den Bieter/die Bietergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bieter/der Bietergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen,
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5. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung),
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6. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der Angebote,
7. Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen,
8. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Angebote gewertet,
9. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet,
10. Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen,
11. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden.
12. Fragen zum Verfahren und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport-elvis.de mit dem Betreff „Fragen zur Vergabe Vorbereitung des Einsatzes innovativer SPNV-Fahrzeuge im Mitteldeutschen Revier“ zu stellen und werden über den unter Ziffer I.3) genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bieter an Herrn Ralf Jedecke (E-Mail:ralf.jedecke@subreport.de, Tel.: +49 (0) 221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 3. Juni 2020 (Ortszeit: 12:00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/ Bietergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen,
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13. Die Bieter/ Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen,
14. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bietern nachzufordern.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zu-gestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 100-240927 (2020-05-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit der Ausschreibung sollen Beratungsleistungen für die Vorbereitung des Einsatzes innovativer SPNV-Fahrzeuge im Mitteldeutschen Revier beschafft werden, um die Erreichung der Klimaschutzziele im Mitteldeutschen Revier zu unterstützen. Dafür soll die mit bisher Dieselfahrzeugen bediente Strecke Leipzig Hbf. – Grimma – Döbeln Hbf. mit der Erweiterung um die Teilstrecke Grimma ob. Bf. – Großbothen – Colditz-Rochlitz sowie die Strecke Leipzig Hbf. – Zeitz HBf. – Gera Hbf. auf die Möglichkeit der Bedienung SPNV-Fahrzeugen mit alternativen Antriebstechnologien umfassend untersucht werden. Ziel/Arbeitsergebnis der Leistungserbringung soll eine umfassende Entscheidungsgrundlage im Form einer Machbarkeitsstudie für den ZVNL sein, auf deren Grundlage der ZVNL den Einsatz innovativer SPNV-Fahrzeuge im Mitteldeutschen Revier planen und durchführen kann. Dabei ist vorrangig die Strecke Leipzig-Hbf. – Grimma ob. Bf. – Döbeln Hbf mit der Erweiterung um die Teilstrecke Grimma ob. Bf. – Großbothen – Colditz-Rochlitz als Referenzstrecke zu betrachten. Die Untersuchungsergebnisse zur vorbenannten Referenzstrecke sind auf die Strecke Leipzig Hbf. – Zeitz HBf. – Gera Hbf. hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit zu untersuchen. Die entsprechende Leistungserbringung und die Darstellungen müssen die Technologieneutralität derart gewährleisten, dass die möglichen innovativen Antriebstechnologien ohne Vorfestlegungen auf eine bestimmte Technologie betrachtet werden und ein objektiver Vergleich der Technologien unter Berücksichtigung sämtlicher relevanter Vor- und Nachteile der jeweiligen Technologie im jeweiligen Arbeitspaket erfolgt. Die Ergebnisse müssen rechtzeitig vorliegen, so dass der ZVNL diese im Rahmen der Ausschreibung der SPNV-Verkehrsleistungen für die Jahr 2025 ff. umsetzen kann. Die Planungen für die Ausschreibung der SPNV-Verkehrsleistungen 2025 haben bereits begonnen. Daher benötigt der ZVNL belastbare Arbeitsergebnisse für die Arbeitspakete 1 bis 5 in Form einer Management Summary und einer Kurzdarstellung als Power-Point-Präsentation (Foliensatz) bis spätestens 30. September 2020, um diese unter Beachtung der entsprechenden Ladungs- und Informationsfristen bereitstellen zu können, da die Ergebnisse in die die Beschlussfassung über Linienkonzept und Fahrzeugkonzept für die Ausschreibung für den SPNV ab dem Jahr 2025 einfließen müssen. Der ausführliche Endbericht nebst Projektdokumentation hat dann für jedes Arbeitspaket bis spätestens 31. Dezember 2020 zu erfolgen. Ferner hat der Auftragnehmer die Zuarbeit zum Berichtswesen des Auftraggebers gegenüber den Fördermittelgebern bis spätestens 31. März 2021 sicherzustellen.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 153-375392
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 100-240927
ABl. S-Ausgabe: 153
Zusätzliche Informationen
— Los 1 (Arbeitspaket 1): Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0; — Los 3 (Arbeitspaket 3): Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1; Zuschlagsbieter: TÜV Rheinland InterTraffic GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln; — Los 4 (Arbeitspaket 4): Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3; Zuschlagsbieter: NahverkehrsBeratung Südwest Partnerschaftsgesellschaft, Galileistraße 2, 69115 Heidelberg; — Los 5 (Arbeitspaket 5): Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1; Zuschlagsbieter: Ludwig-Bölkow-Systemtechnik GmbH, Daimlerstraße 15, 85521 Ottobrunn; — Aus Wettbewerbsgründen werden der Gesamtwert der Beschaffung und die Werte der einzelnen Lose nicht genannt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel/Arbeitsergebnis der Leistungserbringung soll eine umfassende Entscheidungsgrundlage im Form einer Machbarkeitsstudie für den ZVNL sein, auf deren Grundlage der ZVNL den Einsatz innovativer SPNV-Fahrzeuge im Mitteldeutschen Revier planen und durchführen kann. Dabei ist vorrangig die Strecke Leipzig-Hbf. – Grimma ob. Bf. – Döbeln Hbf mit der Erweiterung um die Teilstrecke Grimma ob. Bf. – Großbothen – Colditz-Rochlitz als Referenzstrecke zu betrachten. Die Untersuchungsergebnisse zur vorbenannten Referenzstrecke sind auf die Strecke Leipzig Hbf. – Zeitz HBf. – Gera Hbf. hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit zu untersuchen. Die entsprechende Leistungserbringung und die Darstellungen müssen die Technologieneutralität derart gewährleisten, dass die möglichen innovativen Antriebstechnologien ohne Vorfestlegungen auf eine bestimmte Technologie betrachtet werden und ein objektiver Vergleich der Technologien unter Berücksichtigung sämtlicher relevanter Vor- und Nachteile der jeweiligen Technologie im jeweiligen Arbeitspaket erfolgt.
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Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
Der Zuwendungsbescheid erging am 30. Dezember 2019 und wurde dem ZVNL am aber erst 13. Februar 2020 zugestellt. In diesem Zeitpunkt lag bereits die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachte Pandemielage in Deutschland vor. Diese führte zu einer erheblichen zusätzlichen Mehrbelastung des ZVNL. Insbesondere musste der ZVNL vordringlich seinen Betrieb, seine Aufgaben und insbesondere die Liniennetzplanung und die Verkehrsversorgung des Verbandsgebietes auf die neue Situation einstellen und ausrichten. Durch die Sächsischen Coronaschutzverordnungen kamen weitere Planungs- und Aufgabendetails hinzu. Durch den entsprechenden Zeitverlust aufgrund der verspäteten Übersendung des Zuwendungsbescheides und der Auswirkungen der Pandemielage in Deutschland besteht nunmehr eine hinreichende Dringlichkeit, da der ZVNL die Arbeitsergebnisse der Arbeitspakete belastbar bis spätestens 30. September 2020 benötigt.
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Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzen des Projektleiters
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12,5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektleitungserfahrung des Projektleiters
Referenzen des vom Bieter für die Wertung benannten Projektmitarbeiters
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Teamorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Kostenkriterium (Name): Vergütung
Kostenkriterium (Gewichtung): 50 %
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12,5
12, 5 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-06 📅
Name: IFB Institut für Bahntechnik GmbH
Postanschrift: Wiener Straße 114 - 116
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01219
Land: Deutschland 🇩🇪
Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Los 1 (Arbeitspaket 1): Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0;
— Los 3 (Arbeitspaket 3): Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1; Zuschlagsbieter: TÜV Rheinland InterTraffic GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln;
— Los 4 (Arbeitspaket 4): Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3; Zuschlagsbieter: NahverkehrsBeratung Südwest Partnerschaftsgesellschaft, Galileistraße 2, 69115 Heidelberg;
— Los 5 (Arbeitspaket 5): Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1; Zuschlagsbieter: Ludwig-Bölkow-Systemtechnik GmbH, Daimlerstraße 15, 85521 Ottobrunn;
— Aus Wettbewerbsgründen werden der Gesamtwert der Beschaffung und die Werte der einzelnen Lose nicht genannt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 153-375392 (2020-08-05)