Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Nachweise/Erklärungen sind von allen Bewerbern (auch präqualifizierten Unternehmen) mit dem Angebot vorzulegen:
— Referenzliste mit der Angabe vergleichbarer Leistungen der letzten fünf Jahre mit Angabe des Objektes/Ausführungsort, Ausführungszeit, Auftragswert, Auftraggeber,
— gültiger Nachweis über die bestehende Haftpflichtversicherung, Alter der Bescheinigung: max. 1 Jahr.
Der Auftraggeber behält sich die Vorlage folgender Nachweise und Erklärungen vor:
— 1. gültige Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, Alter der Bescheinigung: max. 1 Jahr,
— 2. gültige Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, Alter der Bescheinigung: max. 1 Jahr,
— 3. gültiger Nachweis über die Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, Alter der Bescheinigung: max. 1 Jahr und der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nummer 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes. (Der Nachweis entspr. § 5 Nr. 3 des AEntG muss nur dann eingereicht werden, wenn die ausgeschriebene Leistung dem AEntG unterliegt.),
— 4. ggfs. Bescheinigung über die Eintragung in die Handwerksrolle.
Bei Bewerbern, die in die Liste des Vereins für Präqualifikation für Bauunternehmen e. V. eingetragen sind, wird gem. § 6b (EU) Abs. 1 VOB/A auf die Vorlage der vorgenannten Nachweise 1-4 verzichtet.