Bis zur endgültigen Realisierung der nördlichen Vorplätze am Bahnhof Ostkreuz soll eine provisorische Zuwegung für Fußgänger*innen zwischen der Marktstraße und dem Bahnsteig der Ost-West-Trasse der Deutschen Bahn AG für einen Zeitraum von ca. 2 Jahren errichtet und unterhalten werden. Die provisorische Zuwegung dient der besseren Anbindung des Victoriakiezes und den Wohnquartieren im Nordosten. Das Provisorium ist eine vorgezogene Maßnahme im Sinne der Baustelleneinrichtung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vorplätze am Ostkreuz – Provisorische Zuwegung Nordost
Produkte/Dienstleistungen: Baustelleneinrichtung📦
Kurze Beschreibung:
“Bis zur endgültigen Realisierung der nördlichen Vorplätze am Bahnhof Ostkreuz soll eine provisorische Zuwegung für Fußgänger*innen zwischen der Marktstraße...”
Kurze Beschreibung
Bis zur endgültigen Realisierung der nördlichen Vorplätze am Bahnhof Ostkreuz soll eine provisorische Zuwegung für Fußgänger*innen zwischen der Marktstraße und dem Bahnsteig der Ost-West-Trasse der Deutschen Bahn AG für einen Zeitraum von ca. 2 Jahren errichtet und unterhalten werden. Die provisorische Zuwegung dient der besseren Anbindung des Victoriakiezes und den Wohnquartieren im Nordosten. Das Provisorium ist eine vorgezogene Maßnahme im Sinne der Baustelleneinrichtung.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung, Montage, Betrieb und Unterhalt eines Fußgängerschutzganges
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-06-15 📅
Datum des Endes: 2022-05-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Standzeit des Fußgängerschutzganges und damit Unterhaltung/Verkehrssicherungspflicht wird bei Verzögerung vorangehender Baumaßnahmen Dritter verlängert,...”
Beschreibung der Verlängerungen
Standzeit des Fußgängerschutzganges und damit Unterhaltung/Verkehrssicherungspflicht wird bei Verzögerung vorangehender Baumaßnahmen Dritter verlängert, Rückbau erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-18
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-18 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-05-18
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflichtmissachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
Quelle: OJS 2020/S 076-179069 (2020-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vorplätze am Ostkreuz — Provisorische Zuwegung Nordost
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 208278.96 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung, Montage, Betrieb und Unterhalt eines Fußgängerschutzganges.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 076-179069
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Vorplätze am Ostkreuz — Provisorische Zuwegung Nordost
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Loxite GmbH
Postanschrift: Kienhorststr. 60
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13403
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 208278.96 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 162-391749 (2020-08-18)