Vorplätze am Ostkreuz – Provisorische Zuwegung Nordost

Grün Berlin GmbH

Bis zur endgültigen Realisierung der nördlichen Vorplätze am Bahnhof Ostkreuz soll eine provisorische Zuwegung für Fußgänger*innen zwischen der Marktstraße und dem Bahnsteig der Ost-West-Trasse der Deutschen Bahn AG für einen Zeitraum von ca. 2 Jahren errichtet und unterhalten werden. Die provisorische Zuwegung dient der besseren Anbindung des Victoriakiezes und den Wohnquartieren im Nordosten. Das Provisorium ist eine vorgezogene Maßnahme im Sinne der Baustelleneinrichtung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-04-14 Auftragsbekanntmachung
2020-08-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-04-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Baustelleneinrichtung
Kurze Beschreibung:
Bis zur endgültigen Realisierung der nördlichen Vorplätze am Bahnhof Ostkreuz soll eine provisorische Zuwegung für Fußgänger*innen zwischen der Marktstraße und dem Bahnsteig der Ost-West-Trasse der Deutschen Bahn AG für einen Zeitraum von ca. 2 Jahren errichtet und unterhalten werden. Die provisorische Zuwegung dient der besseren Anbindung des Victoriakiezes und den Wohnquartieren im Nordosten. Das Provisorium ist eine vorgezogene Maßnahme im Sinne der Baustelleneinrichtung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baustelleneinrichtung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Grün Berlin GmbH
Postanschrift: Mariendorfer Damm 1
Postleitzahl: 12099
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gruen-berlin.de 🌏
E-Mail: evergabe@gruen-berlin.de 📧
Telefon: +49 30700906221 📞
Fax: +49 307009069221 📠
URL der Dokumente: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/?limit=10&start=&search=E+2020-12+GB 🌏
URL der Teilnahme: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/?limit=10&start=&search=E+2020-12+GB 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-14 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-17 📅
Datum des Beginns: 2020-06-15 📅
Datum des Endes: 2022-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 076-179069
ABl. S-Ausgabe: 76

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung, Montage, Betrieb und Unterhalt eines Fußgängerschutzganges
Beschreibung der Verlängerungen:
Standzeit des Fußgängerschutzganges und damit Unterhaltung/Verkehrssicherungspflicht wird bei Verzögerung vorangehender Baumaßnahmen Dritter verlängert, Rückbau erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-05-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Gesellschaft des Landes Berlin
Kontakt
Dokumente URL: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/?limit=10&start=&search=E+2020-12+GB 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflichtmissachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Quelle: OJS 2020/S 076-179069 (2020-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 208278.96 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 162-391749
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 076-179069
ABl. S-Ausgabe: 162

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung, Montage, Betrieb und Unterhalt eines Fußgängerschutzganges.

Auftragsvergabe
Name: Loxite GmbH
Postanschrift: Kienhorststr. 60
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13403
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 208278.96 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 162-391749 (2020-08-18)