Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Anforderung an die fachliche Qualifikation des Sicherheitspersonals in leitender Funktion (Einsatzzentrale – Einsatzleitung):
— Bescheinigung der zuständigen Behörde gem. § 16 Abs. 2 Satz 3 BewachV oder ein anderer Nachweis über die Zuverlässigkeitsbescheinigung des Wachpersonals mit Angabe der Bewacher-Registeridentifikationsnummer (Registeridentifikationsnummer);
— Sachkunde über Nachweis im Sinne von § 8 Nr. 1-3 BewachV;
— Nachweis von Fortbildungen zur Erhöhung der interkulturellen Kompetenz;
— Nachweis Ersthelfer Brandschutz;
— Nachweis Erste-Hilfe-Lehrgang.
Anforderung an die fachliche Qualifikation des Sicherheitspersonals vor Ort:
— Benennung der Mitarbeiter (namentliche Auflistung), welche vor Ort zum Einsatz kommen;
— Bescheinigung der zuständigen Behörde gem. § 16 Abs. 2 Satz 3 BewachV oder ein anderer Nachweis über die Zuverlässigkeitsbescheinigung des Wachpersonals mit Angabe der Bewacher- Registeridentifikationsnummer (Registeridentifikationsnummer);
— Bescheinigung über die Sachkundeprüfung nach § 34a Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 der Gewerbeordnung;
— Sachkunde über Nachweis im Sinne von § 8 Nr. 1-3 BewachV (alternativ);
— Sachkunde anerkannt nach § 23 Abs. 2 BewachV (alternativ);
— Nachweis von Fortbildungen zur Erhöhung der interkulturellen Kompetenz;
— Fremdsprachenkenntnisse Englisch (oder eine andere Fremdsprache – Französisch, Arabisch. usw.);
— Nachweis Ersthelfer Brandschutz;
— Nachweis Erste-Hilfe-Lehrgang;
— objektspezifische Dienstanweisung/Umsetzungskonzept zu erarbeiten.
Da es sich bei der Bewachung von Asylbewerberunterkünften um einen Bereich mit hohem Gefährdungspotenzial handelt, muss der AN auf der Grundlage eines erstellten Anforderungsprofils (siehe 5. 2 der DIN 77200) Inhalte, Dauer und Periodika der objektspezifischen Aus- und Fortbildung sowie die Art und Weise der Wissensüberprüfung unter Beachtung der ggf. für den Bereich geltenden speziellen gesetzlichen Regelungen festlegen und mit dem AG abstimmen.
Anforderung an die persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Sicherheitspersonals:
— persönliche Integrität (Zuverlässigkeit usw.);
— physische und psychische Belastbarkeit;
— Toleranz im Umgang mit Asylsuchenden (im Bezug auf Religion, Sitten und Gebräuche. Mentalität, usw.);
— Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Eine entsprechende Liste mit den Namen ist dem Auftraggeber auf Verlangen einzureichen.
Der Auftraggeber wird von den Unternehmen, welche in Zuschlagsnähe kommen die erforderlichen Nachweise (Sachkunde und Nachweis der Zuverlässigkeit) abfordern. Sollten diese Nachweise nicht innerhalb von 6 Kalendertagen eingereicht werden führt dies zwingend zum Ausschluss. Bei den Forderungen nach interkultureller Kompetenz, Ersthelfer Brandschutz und Erste-Hilfe-Kurs müssen die entsprechenden Nachweise spätestens 3 Monate nach Zuschlagserteilung nachgereicht werden.