Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Unternehmensdarstellung
Darstellung des Bieters einschließlich seiner institutionellen und organisatorischen Struktur, Tätigkeitsschwerpunkte, Mitarbeiterzahl, Hauptfirmensitz und ggf. Niederlassungen.
Mindestanforderungen:
Vorausgesetzt wird eine mindestens dreijährige nachweisbare Tätigkeit des Wirtschaftsteilnehmers mit für die ausgeschriebenen Leistungen relevanten Tätigkeitsschwerpunkten sowie eine Mitarbeiteranzahl von durchschnittlich mindestens 10 fest angestellten Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen können summiert werden) – ermittelt als Durchschnitt der letzten 3 Jahre. Im Falle einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn ein Mitglied eine einschlägige dreijährige Tätigkeit nachweisen kann; die personellen Ressourcen der einzelnen Mitglieder können summiert werden. Dabei können ggf. auch die Ressourcen von Subunternehmen Berücksichtigung finden, sofern sich diese in der Verpflichtungserklärung (Vordruck) rechtsverbindlich zur Übernahme bestimmter Leistungsanteile für den Fall der Zuschlagserteilung verpflichtet haben.
2. Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre
Mindestanforderungen:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz, ermittelt als Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, von mindestens 5 Mio. EUR (netto) vorausgesetzt. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die finanziellen Kapazitäten der einzelnen Mitglieder summiert werden. Dabei können ggf. auch die Ressourcen von Subunternehmen Berücksichtigung finden, sofern sich diese in der Verpflichtungserklärung (Vordruck) rechtsverbindlich zur Übernahme bestimmter Leistungsanteile für den Fall der Zuschlagserteilung verpflichtet haben.
3. Handelsregisterauszug
Nachweis der Eintragung in das Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, für Deutschland das Handelsregister; ggf. Vereinsregister. Mindestanforderungen:
Aktueller Ausdruck (nicht älter als 6 Monate zum Ende der Angebotsfrist) erforderlich.
4. Referenzen
Im Angebot sind einschlägige Kompetenzen und Erfahrungen anhand von 4 konkreten Referenzprojekten auszuweisen, die die Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters im Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand belegen.
Dazu sind zu jedem der nachstehend genannten Kriterien Ausführungen vorzunehmen und einschlägige Referenzleistungen seit 2017 darzustellen (ein Referenzprojekt pro Kriterium):
— Kriterium 1 „Kenntnisse in den Bereichen Innovationsförderung und Risikokapital“:
Kenntnisse und Erfahrungen mit Bezug zu
—— den nationalen und internationalen Fördermöglichkeiten für Innovationsvorhaben, bestenfalls dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (aktuell „Horizont 2020“, ab 2021 „Horizont Europa“);
—— den Instrumenten und Rahmenbedingungen von Risikofinanzierungen und Risikokapital, insbesondere Unternehmensbeteiligungen.
——— Kriterium 2 „KMU-Innovationsberatung“:
Kenntnisse und Erfahrungswerte mit der Beratung und Betreuung von kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen von Innovationsvorhaben.
——— Kriterium 3 „Nationale und internationale Zusammenarbeit“:
Erfahrungen in der nationalen und internationalen Zusammenarbeit mit Institutionen und weiteren Akteuren in den Bereichen Innovationsförderung und Risikofinanzierung, bestenfalls auch im Hinblick auf die Komitologie-Verfahren der Europäischen Kommission.
——— Kriterium 4 „Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement“:
Erfahrungen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit sowie mit der Organisation von Veranstaltungen.
Dabei kommt es nicht auf den Vertragsschluss an oder wann die Leistungserbringung aufgenommen wurde, sondern dass nach dem 1.1.2017 entsprechende (Teil)Leistungen erbracht worden sind.
Die Referenzleistungen sind jeweils einem der genannten Kriterien eindeutig zuzuordnen. Mehrfachnennungen von Auftraggebern und auch von einzelnen Referenzprojekten sind zulässig, sofern bei letzterem dargelegt wird, welchen konkreten Bezug Teilleistungen zu mehreren der genannten Kriterien aufweisen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, einzelne oder alle Referenzen inhaltlich zu prüfen. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich zur Einschätzung der Eignung des Bieters zur Übernahme der ausgeschriebenen Aufgaben.
Auf die Möglichkeit, Erfahrungen und ggf. Referenzen von benannten Subunternehmern beizubringen, wird ausdrücklich hingewiesen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits verbindlich verpflichtet haben.
5. Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck) sofern zutreffend:
Sofern ein Bieter sich zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen beruft, hat er eine Verpflichtungserklärung vorzulegen, in der dieser sich verpflichtet, die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu übernehmen. In diesem Fall handelt es sich bei der Vorlage der Erklärung um ein Ausschlusskriterium.
6. Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) sofern zutreffend:
Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet wird, handelt es sich bei der Vorlage der Erklärung um ein Ausschlusskriterium.
7. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)“ vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.