Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wärmeliefervertrag
Produkte/Dienstleistungen: Dampf, Warmwasser und zugehörige Produkte📦
Kurze Beschreibung:
“Wärmeversorgung von 4 Einzelobjekten inkl. Errichtung einer Heizzentrale und des notwendigen Leitungsnetzes.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 200 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Erlangen-Höchstadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Markt Vestenbergsgreuth
Beschreibung der Beschaffung:
“Auftragsgegenstand ist die Wärmeversorgung der Objekte Rathaus (Fl.Nr. 143, Gem. Dutendorf), Kindergarten (Fl.Nr. 143, Gem. Dutendorf), Sportheim (Fl.Nr....”
Beschreibung der Beschaffung
Auftragsgegenstand ist die Wärmeversorgung der Objekte Rathaus (Fl.Nr. 143, Gem. Dutendorf), Kindergarten (Fl.Nr. 143, Gem. Dutendorf), Sportheim (Fl.Nr. 143/2, Gem. Dutendorf) und Schule inkl. Mehrgenerationenhaus mit Veranstaltungshalle (Fl.Nr. 147, Gem. Dutendorf) in Vestenbergsgreuth (nachfolgend „die Objekte“ genannt), welche sich derzeit im Eigentum des Auftraggebers befinden. Der Auftragnehmer betreibt eigenverantwortlich die komplette Wärmeerzeugungsanlage. Die Wärmeversorgungsanlage ist durch den Auftragnehmer zu errichten, zu betreiben, zu pflegen, zu warten und instandzuhalten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 200 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2041-06-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter hat zu belegen, dass sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter hat zu belegen, dass sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Der Bieter verfügt oder wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio. EUR, für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Der Bieter verfügt oder wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio. EUR, für Sachschäden und Vermögensschäden in Höhe von je 1,0 Mio. EUR abschließen. Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung muss in jedem Versicherungsjahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen.
2. Der Bieter muss in den letzten 3 Geschäftsjahren, für die ein Jahresabschluss vorliegt bzw. vorliegen muss, einen durchschnittlichen Jahresgesamtumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 1 VgV) von mindestens 100 000,00 EUR.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Der Projektleiter und dessen berufliche Befähigung sind zu benennen. Eine namentliche Nennung ist nicht notwendig. Ausreichend ist die Angabe, dass der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Der Projektleiter und dessen berufliche Befähigung sind zu benennen. Eine namentliche Nennung ist nicht notwendig. Ausreichend ist die Angabe, dass der Projektleiter die folgenden Eigenschaften erfüllt: Der Projektleiter muss eine Berufserfahrung von mindestens 3 Berufsjahren in Bezug auf vergleichbare Leistungen (Wärmeversorgung) aufweisen.
2. Ausführung mindestens einer vergleichbaren Dienstleistung. Von einer Vergleichbarkeit kann ab einer Liefermenge von mind. 300 000 kWh/a ausgegangen werden.
Gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Leistungen berücksichtigt werden, die mehr als 3 Jahre, jedoch nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen.
3. Der Bieter erklärt, dass ihm die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-10
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-10
15:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/index.htm🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Art. 220 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
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Quelle: OJS 2020/S 200-484376 (2020-10-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Spängler Rechtsanwälte GbR
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 824 640 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Auftragsgegenstand ist die Wärmeversorgung der Objekte Rathaus (Fl.Nr. 143, Gem. Dutendorf), Kindergarten (Fl.Nr. 143, Gem. Dutendorf), Sportheim (Fl.Nr....”
Beschreibung der Beschaffung
Auftragsgegenstand ist die Wärmeversorgung der Objekte Rathaus (Fl.Nr. 143, Gem. Dutendorf), Kindergarten (Fl.Nr. 143, Gem. Dutendorf), Sportheim (Fl.Nr. 143/2, Gem. Dutendorf) und Schule inkl. Mehrgenerationenhaus mit Veranstaltungshalle (Fl.Nr. 147, Gem. Dutendorf) in Vestenbergsgreuth (nachfolgend „die Objekte“ genannt), welche sich derzeit im Eigentum des Auftraggebers befinden. Der Auftragnehmer betreibt eigenverantwortlich die komplette Wärmeerzeugungsanlage. Die Wärmeversorgungsanlage ist durch den Auftragnehmer zu errichten, zu betreiben, zu pflegen, zu warten und instand zuhalten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Implementierung der Anlage
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verwendeter Brennstoff
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herkunft des verwendeten Brennstoffs#
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schadensprävention/Havariekonzept
Preis (Gewichtung): 70
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 200-484376
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Alfred Winkler
Postanschrift: Kleinweisach 16
Postort: Vestenbergsgreuth
Postleitzahl: 91487
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 9552921204📞
E-Mail: agrar.winkler@t-online.de📧
Fax: +49 9552921205 📠
Region: Erlangen-Höchstadt🏙️
URL: www.agrar.winkler.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 200 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 824 640 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll:
“Die an Unterauftragnehmer vergebenen Leistungen betreffen die Errichtung der Heizzentrale und des Leitungsnetzes.”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein öffentlicher Auftrag ist gem. § 135 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
— Nr. 1 gegen § 134 verstoßen hat oder
— Nr. 2 den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein öffentlicher Auftrag ist gem. § 135 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
— Nr. 1 gegen § 134 verstoßen hat oder
— Nr. 2 den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Unwirksamkeit nach § 135 GWB Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
— der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
— der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
— der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach § 135 GWB Abs. 3 S. 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Quelle: OJS 2020/S 243-601233 (2020-12-09)