Der Auftraggeber beabsichtigt die Errichtung dreier innovativer Kraft-Wärme-Kopplungs-Systeme (iKWK-System) in Rosenheim. iKWK-Systeme sind besonders energieeffiziente Systeme, bei denen hocheffiziente KWK-Anlagen in Verbindung mit regenerativen und elektrischen Wärmeerzeugern betrieben werden. Im Zuge der Umsetzung dieses Projektes ist unter anderem die Errichtung dreier Wärmepumpenanlagen geplant. Als Wärmequelle dient der in der Nähe fließende Mühlbach. Die Wärme des Bachwassers wird aus dem bestehenden Kühlwassersystem des Müllheizkraftwerkes (MHKW) entnommen und über einen Übergabewärmetauscher in den Zwischenkreislauf (Solekreislauf) dem Verdampfer der Wärmepumpe zugeführt.
Geplant sind 3 Ausbaustufen, wobei jede Ausbaustufe eine Heizleistung von 1,5 MWth stellen soll. Alle 3 Wärmepumpenanlagen werden in einem neuen Gebäude aufgestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-07.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wärmepumpenanlage
Produkte/Dienstleistungen: Wärmepumpen📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber beabsichtigt die Errichtung dreier innovativer Kraft-Wärme-Kopplungs-Systeme (iKWK-System) in Rosenheim. iKWK-Systeme sind besonders...”
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt die Errichtung dreier innovativer Kraft-Wärme-Kopplungs-Systeme (iKWK-System) in Rosenheim. iKWK-Systeme sind besonders energieeffiziente Systeme, bei denen hocheffiziente KWK-Anlagen in Verbindung mit regenerativen und elektrischen Wärmeerzeugern betrieben werden. Im Zuge der Umsetzung dieses Projektes ist unter anderem die Errichtung dreier Wärmepumpenanlagen geplant. Als Wärmequelle dient der in der Nähe fließende Mühlbach. Die Wärme des Bachwassers wird aus dem bestehenden Kühlwassersystem des Müllheizkraftwerkes (MHKW) entnommen und über einen Übergabewärmetauscher in den Zwischenkreislauf (Solekreislauf) dem Verdampfer der Wärmepumpe zugeführt.
Geplant sind 3 Ausbaustufen, wobei jede Ausbaustufe eine Heizleistung von 1,5 MWth stellen soll. Alle 3 Wärmepumpenanlagen werden in einem neuen Gebäude aufgestellt.
1️⃣
Ort der Leistung: Rosenheim, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rosenheim
Beschreibung der Beschaffung: Vgl. Abschnitt II.1.4) „Kurze Beschreibung“.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-09-15 📅
Datum des Endes: 2023-09-04 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Vgl. Abschnitt III.1) „Teilnahmebedingungen“; diese sind im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ (kurz: Formular) näher...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Vgl. Abschnitt III.1) „Teilnahmebedingungen“; diese sind im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ (kurz: Formular) näher detailliert.
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens 3 Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens 3 geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V des Formulars aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV des Formulars aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V des Formulars aufgeführten Eignungskriterien werden – soweit die in Abschnitt V des Formulars genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Ausgewählt werden höchstens 3 Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von 3 liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Bei Punktgleichheit auf Platz 3 entscheidet zunächst die gemäß Abschnitt V Ziffer 3 des Formulars erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz 3 entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 1.2 des Formulars erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz 3 entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 4 des Formulars erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz 3 entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2.1 des Formulars erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz 3 entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2.2 des Formulars erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz 3 entscheidet schließlich das Los über den als 3 auszuwählenden Bewerber.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Eigenerklärung über (1.1) den Gesamtumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre und (1.2) den Umsatz im Bereich Wärmepumpenanlagen mit einer Heizleistung von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Eigenerklärung über (1.1) den Gesamtumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre und (1.2) den Umsatz im Bereich Wärmepumpenanlagen mit einer Heizleistung von größer gleich 1 MW für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“2. Eigenerklärung über das Bestehen (2.1) eines Qualitätsmanagementsystems, und (2.2) eines Umweltmanagementsystems.
3. Eigenerklärung zu geeigneten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
2. Eigenerklärung über das Bestehen (2.1) eines Qualitätsmanagementsystems, und (2.2) eines Umweltmanagementsystems.
3. Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über die Lieferung einer Wärmepumpenanlage, untergliedert nach
a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen (Name, Anschrift, Projektname, ggf. Ansprechpartner);
b) Erbringungszeitraum der Leistungen vom 7.9.2015 bis 7.9.2020;
c) Art der Leistungen (Planung Wärmepumpenanlage, Lieferung Wärmepumpenanlage, Montage Wärmepumpenanlage, Inbetriebsetzung Wärmepumpenanlage, Dokumentation Wärmepumpenanlage, Wartung Wärmepumpenanlage, Benutzerschulung);
d) Heizleistung Wärmepumpenanlage (kleiner gleich 899 kW, 900 kW bis 1 049 kW, 1 050 kW bis 1 199 kW, 1 200 kW bis 1 349 kW und größer gleich 1 500 kW) und
e) Leistungserbringer (Bewerber, Bewerbergemeinschaft, andere Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsleihe).
4. Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl technischer Fachkräfte des Unternehmens.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“3. Die Mindestreferenz (Referenz 1) ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h. unter a) Auftraggeber der referenzierten...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
3. Die Mindestreferenz (Referenz 1) ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h. unter a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen, mindestens Name und Anschrift und Projektname nachgewiesen werden; unter b) Erbringungszeitraum der Leistungen vom 7.9.2015 bis 7.9.2020, mindestens 7.9.2015 bis 6.9.2016 oder 7.9.2016 bis 6.9.2017 oder 7.9.2017 bis 6.9.2018 oder 7.9.2018 bis 6.9.2019 oder 7.9.2019 bis 7.9.2020 nachgewiesen werden; unter c) Art der Leistungen, mindestens 2 der nachfolgenden Leistungen nachgewiesen werden: Planung Wärmepumpenanlage, Lieferung Wärmepumpenanlage, Montage Wärmepumpenanlage, Inbetriebsetzung Wärmepumpenanlage, Dokumentation Wärmepumpenanlage, Wartung Wärmepumpenanlage, Benutzerschulung; unter d) Heizleistung Wärmepumpenanlage, mindestens kleiner gleich 899 kW oder 900 kW bis 1 049 kW oder 1 050 kW bis 1 199 kW oder 1 200 kW bis 1.349 kW oder größer gleich 1 500 kW nachgewiesen werden; unter e) Leistungserbringer, mindestens Bewerber oder Bewerbergemeinschaft oder andere Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsleihe nachgewiesen werden; andernfalls erfolgt der Ausschluss.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vgl. Abschnitt II.2.9) „Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden.“”
Geforderte Kautionen und Garantien: Vgl. Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vgl. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch haftend, auch über die Auflösung einer Bietergemeinschaft hinaus.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftragnehmer erklärt, dass er im Falle der Auftragsausführung alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhält, insbesondere Steuern, Abgaben...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftragnehmer erklärt, dass er im Falle der Auftragsausführung alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhält, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffenden Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gemäß § 7 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-08
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-31 📅
“Zu Abschnitt II.2.9) „Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden“ und Abschnitt III.1)...”
Zu Abschnitt II.2.9) „Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden“ und Abschnitt III.1) „Teilnahmebedingungen“:
1. Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat seinen/ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung des Teilnahmeformulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ (kurz: Formular) beim Auftraggeber einzureichen,
2. Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht,
3. Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 1 des Formulars). Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken, der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist auf Seite 9 des vervielfältigten Formulars zu vermerken,
4. Zur „Unterauftragsvergabe“, vgl. Abschnitt I Ziffer 4 des Formulars,
5. Zur „Eignungsleihe“, vgl. Abschnitt I Ziffer 5 des Formulars,
6. Zur „Selbstreinigung“, vgl. Abschnitt I Ziffer 6 des Formulars.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen.
Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-01) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 155-380179
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Wärmepumpenanlage
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-02 📅
“Zu Abschnitt V.2.4. Angaben zum Wert des Auftrags/Loses und Abschnitt II.1.7. Gesamtwert der Beschaffung: Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen,...”
Zu Abschnitt V.2.4. Angaben zum Wert des Auftrags/Loses und Abschnitt II.1.7. Gesamtwert der Beschaffung: Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung – wie hier – den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schadet oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigt. Die nicht valide Eintragung erfolgte deshalb nur aus technischen Gründen (Pflichtfeld).
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 045-113805 (2021-03-01)