Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei ab Freitag, 11.12.2020 unter https://staatsanzeiger-eservices.de/ zur Verfügung.
Die IT des Gymnasiums Starnberg wurde im Sommer 2020 vollständig erneuert. 260 Lehrer- und Schülerarbeitsplätze sind in sternförmiger Netzwerkarchitektur mit > 1 000 Knotenpunkten über 70 Switches an zentrale, geclusterte Serverhosts (> 35 Virtuelle Server), an Datensicherungseinheiten und an geclusterte Firewalls angebunden. Es kommt neben Microsoft Windows und Office 365 eine Pädagogische Bedienoberfläche zum Einsatz. Aufgabe des Supports ist die Pflege der Hardware, der Software, der kompletten IT-Infrastruktur sowie die Betreuung der Anwender. Die IT an den Schulen unterliegt den Anforderungen von KRITIS und ist konzeptionell auf den Grundschutz-Vorgaben des BSI aufgebaut. Es finden die Vorgaben des KMB und des Votum in jeweils aktuell gültiger Form Anwendung. Es gilt die DSGVO sowie das BDSG-neu.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung Digitalisierung Gymnasium Starnberg
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei ab Freitag, 11.12.2020 unter...”
Kurze Beschreibung
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei ab Freitag, 11.12.2020 unter https://staatsanzeiger-eservices.de/ zur Verfügung.
Die IT des Gymnasiums Starnberg wurde im Sommer 2020 vollständig erneuert. 260 Lehrer- und Schülerarbeitsplätze sind in sternförmiger Netzwerkarchitektur mit > 1 000 Knotenpunkten über 70 Switches an zentrale, geclusterte Serverhosts (> 35 Virtuelle Server), an Datensicherungseinheiten und an geclusterte Firewalls angebunden. Es kommt neben Microsoft Windows und Office 365 eine Pädagogische Bedienoberfläche zum Einsatz. Aufgabe des Supports ist die Pflege der Hardware, der Software, der kompletten IT-Infrastruktur sowie die Betreuung der Anwender. Die IT an den Schulen unterliegt den Anforderungen von KRITIS und ist konzeptionell auf den Grundschutz-Vorgaben des BSI aufgebaut. Es finden die Vorgaben des KMB und des Votum in jeweils aktuell gültiger Form Anwendung. Es gilt die DSGVO sowie das BDSG-neu.
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei ab Freitag, 11.12.2020 unter https://staatsanzeiger-eservices.de/ zur Verfügung.
Rahmenvereinbarung über IT-Dienstleistungen, Technischer Support und Beratungsleistungen für vorerst 1 Jahr mit Verlängerungsoption auf 3 Jahre. Zielsetzung ist es, einen kontinuierlichen und gesicherten Betrieb auf einer vertraglich vereinbarten Basis mit ebenfalls definierten Leistungen und Konditionen zu gewährleisten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-03-14 📅
Datum des Endes: 2022-03-14 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Rahmenvereinbarung über IT-Dienstleistungen, Technischer Support und Beratungsleistungen für vorerst 1 Jahr mit Verlängerungsoption auf 3 Jahre.”
Zusätzliche Informationen:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei ab Freitag, 11.12.2020 unter...”
Zusätzliche Informationen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei ab Freitag, 11.12.2020 unter https://staatsanzeiger-eservices.de/ zur Verfügung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-02-16
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-12 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-02-16
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern — Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.
1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern — Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Quelle: OJS 2020/S 237-584167 (2020-11-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung Digitalisierung Gymnasium Starnberg
2020/S237-584167
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 66 410 💰
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 237-584167
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Wartung Digitalisierung Gymnasium Starnberg
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Genius TechnoConsult
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 66 410 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.
1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB)
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Quelle: OJS 2021/S 061-155210 (2021-03-24)