Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei ab Freitag, 11.12.2020 unter https://staatsanzeiger-eservices.de/ zur Verfügung. Die IT des Gymnasiums Starnberg wurde im Sommer 2020 vollständig erneuert. 260 Lehrer- und Schülerarbeitsplätze sind in sternförmiger Netzwerkarchitektur mit > 1 000 Knotenpunkten über 70 Switches an zentrale, geclusterte Serverhosts (> 35 Virtuelle Server), an Datensicherungseinheiten und an geclusterte Firewalls angebunden. Es kommt neben Microsoft Windows und Office 365 eine Pädagogische Bedienoberfläche zum Einsatz. Aufgabe des Supports ist die Pflege der Hardware, der Software, der kompletten IT-Infrastruktur sowie die Betreuung der Anwender. Die IT an den Schulen unterliegt den Anforderungen von KRITIS und ist konzeptionell auf den Grundschutz-Vorgaben des BSI aufgebaut. Es finden die Vorgaben des KMB und des Votum in jeweils aktuell gültiger Form Anwendung. Es gilt die DSGVO sowie das BDSG-neu.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-11-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Kurze Beschreibung:
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei ab Freitag, 11.12.2020 unter https://staatsanzeiger-eservices.de/ zur Verfügung.
Die IT des Gymnasiums Starnberg wurde im Sommer 2020 vollständig erneuert. 260 Lehrer- und Schülerarbeitsplätze sind in sternförmiger Netzwerkarchitektur mit > 1 000 Knotenpunkten über 70 Switches an zentrale, geclusterte Serverhosts (> 35 Virtuelle Server), an Datensicherungseinheiten und an geclusterte Firewalls angebunden. Es kommt neben Microsoft Windows und Office 365 eine Pädagogische Bedienoberfläche zum Einsatz. Aufgabe des Supports ist die Pflege der Hardware, der Software, der kompletten IT-Infrastruktur sowie die Betreuung der Anwender. Die IT an den Schulen unterliegt den Anforderungen von KRITIS und ist konzeptionell auf den Grundschutz-Vorgaben des BSI aufgebaut. Es finden die Vorgaben des KMB und des Votum in jeweils aktuell gültiger Form Anwendung. Es gilt die DSGVO sowie das BDSG-neu.
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei ab Freitag, 11.12.2020 unter https://staatsanzeiger-eservices.de/ zur Verfügung.
Die IT des Gymnasiums Starnberg wurde im Sommer 2020 vollständig erneuert. 260 Lehrer- und Schülerarbeitsplätze sind in sternförmiger Netzwerkarchitektur mit > 1 000 Knotenpunkten über 70 Switches an zentrale, geclusterte Serverhosts (> 35 Virtuelle Server), an Datensicherungseinheiten und an geclusterte Firewalls angebunden. Es kommt neben Microsoft Windows und Office 365 eine Pädagogische Bedienoberfläche zum Einsatz. Aufgabe des Supports ist die Pflege der Hardware, der Software, der kompletten IT-Infrastruktur sowie die Betreuung der Anwender. Die IT an den Schulen unterliegt den Anforderungen von KRITIS und ist konzeptionell auf den Grundschutz-Vorgaben des BSI aufgebaut. Es finden die Vorgaben des KMB und des Votum in jeweils aktuell gültiger Form Anwendung. Es gilt die DSGVO sowie das BDSG-neu.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-11-30 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-04 📅
Datum des Beginns: 2021-03-14 📅
Datum des Endes: 2022-03-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 237-584167
ABl. S-Ausgabe: 237
Zusätzliche Informationen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei ab Freitag, 11.12.2020 unter https://staatsanzeiger-eservices.de/ zur Verfügung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei ab Freitag, 11.12.2020 unter https://staatsanzeiger-eservices.de/ zur Verfügung.
Die IT des Gymnasiums Starnberg wurde im Sommer 2020 vollständig erneuert. 260 Lehrer- und Schülerarbeitsplätze sind in sternförmiger Netzwerkarchitektur mit > 1 000 Knotenpunkten über 70 Switches an zentrale, geclusterte Serverhosts (> 35 Virtuelle Server), an Datensicherungseinheiten und an geclusterte Firewalls angebunden. Es kommt neben Microsoft Windows und Office 365 eine Pädagogische Bedienoberfläche zum Einsatz. Aufgabe des Supports ist die Pflege der Hardware, der Software, der kompletten IT-Infrastruktur sowie die Betreuung der Anwender. Die IT an den Schulen unterliegt den Anforderungen von KRITIS und ist konzeptionell auf den Grundschutz-Vorgaben des BSI aufgebaut. Es finden die Vorgaben des KMB und des Votum in jeweils aktuell gültiger Form Anwendung. Es gilt die DSGVO sowie das BDSG-neu.
Die IT des Gymnasiums Starnberg wurde im Sommer 2020 vollständig erneuert. 260 Lehrer- und Schülerarbeitsplätze sind in sternförmiger Netzwerkarchitektur mit > 1 000 Knotenpunkten über 70 Switches an zentrale, geclusterte Serverhosts (> 35 Virtuelle Server), an Datensicherungseinheiten und an geclusterte Firewalls angebunden. Es kommt neben Microsoft Windows und Office 365 eine Pädagogische Bedienoberfläche zum Einsatz. Aufgabe des Supports ist die Pflege der Hardware, der Software, der kompletten IT-Infrastruktur sowie die Betreuung der Anwender. Die IT an den Schulen unterliegt den Anforderungen von KRITIS und ist konzeptionell auf den Grundschutz-Vorgaben des BSI aufgebaut. Es finden die Vorgaben des KMB und des Votum in jeweils aktuell gültiger Form Anwendung. Es gilt die DSGVO sowie das BDSG-neu.
Rahmenvereinbarung über IT-Dienstleistungen, Technischer Support und Beratungsleistungen für vorerst 1 Jahr mit Verlängerungsoption auf 3 Jahre. Zielsetzung ist es, einen kontinuierlichen und gesicherten Betrieb auf einer vertraglich vereinbarten Basis mit ebenfalls definierten Leistungen und Konditionen zu gewährleisten.
Rahmenvereinbarung über IT-Dienstleistungen, Technischer Support und Beratungsleistungen für vorerst 1 Jahr mit Verlängerungsoption auf 3 Jahre. Zielsetzung ist es, einen kontinuierlichen und gesicherten Betrieb auf einer vertraglich vereinbarten Basis mit ebenfalls definierten Leistungen und Konditionen zu gewährleisten.
Beschreibung der Verlängerungen:
Rahmenvereinbarung über IT-Dienstleistungen, Technischer Support und Beratungsleistungen für vorerst 1 Jahr mit Verlängerungsoption auf 3 Jahre.
Zusätzliche Informationen:
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei ab Freitag, 11.12.2020 unter https://staatsanzeiger-eservices.de/ zur Verfügung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-02-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern — Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.
1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 237-584167 (2020-11-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2020/S237-584167
Gesamtwert des Auftrags: 66 410 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-15 📅
Name: Genius TechnoConsult
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Landkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 66 410 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB)