Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der AN reicht mit dem Angebot die folgenden Qualifikationsnachweise der im Rahmen des Auftrages beschäftigten Mitarbeiter ein:
— Sachkundigennachweis für die Prüfung von mechanischen Leitern (Befähigte Person/ Sachkundiger für Leitern und Tritte);
— Fachkundigennachweise für Instandsetzung („Staplerschein“ um das Fahrzeug bewegen zu dürfen und eine entsprechende erfolgreich abgeschlossene berufliche Ausbildung);
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— Sachkundigennachweis für die Prüfung von Flurförderzeugen (Sachkundiger für Flurförderzeuge/Befähigte Person für Flurförderzeuge) gemäß TRBS 1111 Abs. 4.6 (1) / TRBS 1203;
— Sachkundigennachweis für die Prüfung von Hebebühnen (Befähigte Person/ Sachkunde für die Prüfung von Hebebühnen) gemäß TRBS 1111 Abs. 4.6 (1) / TRBS 1203;
— Sachkundigennachweis für die Prüfung von Hocharbeitsbühnen (Befähigte Person/ Sachkunde für die Prüfung von Hocharbeitsbühnen) gemäß TRBS 1111 Abs. 4.6 (1) / TRBS 1203;
— Sachkundigennachweis für die Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren (Befähigte Person/Sachkunde für die Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren);
— Sachkundigennachweis für die Prüfung von Kranen (Befähigte Person/ Sachkunde für die Prüfung von Kranen oder Sachkunde Hebezeuge (Winden, Krane, Lastaufnahmemittel)) gemäß TRBS 1111 Abs. 4.6 (1) / TRBS 1203;
— Sachkundigennachweis für die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten (Befähigte Person/Sachkunde für die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten oder Sachkunde Hebezeuge (Winden, Krane, Lastaufnahmemittel) gemäß TRBS 1111 Abs. 4.6 (1) / TRBS 1203;
— Sachkundigennachweis für die Prüfung von Lagereinrichtungen und -geräten (Sachkunde- Prüfung Regalanlagen, Befähigte Person/ Sachkundiger für Lagereinrichtungen und -geräte);
— Nachweis über die Qualifikation als Elektrofachkraft (Ausbildungsnachweis eines entsprechenden Ausbildungsberufes, Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten);
— Sachkundigennachweis für die Prüfung von Verdichtern (entsprechende erfolgreich abgeschlossene berufliche Ausbildung);
— Sachkundigennachweis für die Prüfung von Absauganlagen (entsprechende erfolgreich Abgeschlossene berufliche Ausbildung);
— Sachkundigennachweis für die Prüfung von maschinentechnische Einrichtungen in Bühnen und Studios (entsprechende erfolgreich abgeschlossene berufliche Ausbildung);
— Sachkundigennachweis für die Prüfung von Sandstrahlanlagen (entsprechende erfolgreich Abgeschlossene berufliche Ausbildung) gemäß TRBS 1111 Abs. 4.1 (1) / TRBS 1201 Teil 1;
— Sachkundigennachweis für die Prüfung von Farbspritzkabinen (entsprechende erfolgreich Abgeschlossene berufliche Ausbildung) gemäß TRBS 1111 Abs. 4.1 (1) / TRBS 1201 Teil 1;
— Sachkundigennachweis für die Prüfung von Brandabschnittsabschottungen, Brandschutzschiebe- und -drehtüren, Feststellanalgen (Befähigte Person / Sachkundiger für Feststellanlagen) Nachweis der Fachkraft des Antragstellers der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung;
— Sachkundigennachweis für die Prüfung von Sicherheitsschränken (Sachkunde für wiederkehrende Prüfungen an Sicherheitsschränken) gemäß TRBS 1111 Abs. 4.1 (1) / TRBS 1201 Teil 1.