Im Rahmen der Pressebetreuung anlässlich von Besuchen ausländischer Staats- und Regierungschefs obliegt dem BPA auch die Akkreditierung der Journalistinnen und Journalisten. Die Akkreditierung ist deren Zugangsberechtigung zu den Veranstaltungen, zu denen Journalistinnen und Journalisten zugelassen sind. Die Akkreditierung im BPA erfolgt auch für andere Ministerien der Bundesregierung. Für diese Akkreditierung wird eine eigens für das BPA entwickelte Anwendungssoftware (Akkredi) mit Onlineportal genutzt, die sich seit dem Jahr 2011 im Einsatz befindet. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Servicevertrags zur Wartung dieser Software. Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistung ist dem Vertrag zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-07-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Software-Wartung und -Reparatur
Referenznummer: 22303/1#17-15/2020
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Pressebetreuung anlässlich von Besuchen ausländischer Staats- und Regierungschefs obliegt dem BPA auch die Akkreditierung der Journalistinnen und Journalisten. Die Akkreditierung ist deren Zugangsberechtigung zu den Veranstaltungen, zu denen Journalistinnen und Journalisten zugelassen sind. Die Akkreditierung im BPA erfolgt auch für andere Ministerien der Bundesregierung. Für diese Akkreditierung wird eine eigens für das BPA entwickelte Anwendungssoftware (Akkredi) mit Onlineportal genutzt, die sich seit dem Jahr 2011 im Einsatz befindet.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Servicevertrags zur Wartung dieser Software.
Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistung ist dem Vertrag zu entnehmen.
Im Rahmen der Pressebetreuung anlässlich von Besuchen ausländischer Staats- und Regierungschefs obliegt dem BPA auch die Akkreditierung der Journalistinnen und Journalisten. Die Akkreditierung ist deren Zugangsberechtigung zu den Veranstaltungen, zu denen Journalistinnen und Journalisten zugelassen sind. Die Akkreditierung im BPA erfolgt auch für andere Ministerien der Bundesregierung. Für diese Akkreditierung wird eine eigens für das BPA entwickelte Anwendungssoftware (Akkredi) mit Onlineportal genutzt, die sich seit dem Jahr 2011 im Einsatz befindet.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Servicevertrags zur Wartung dieser Software.
Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistung ist dem Vertrag zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Software-Wartung und -Reparatur📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Im Rahmen der Pressebetreuung anlässlich von Besuchen ausländischer Staats- und Regierungschefs obliegt dem BPA auch die Akkreditierung der Journalistinnen und Journalisten. Die Akkreditierung ist deren Zugangsberechtigung zu den Veranstaltungen, zu denen Journalistinnen und Journalisten zugelassen sind. Die Akkreditierung im BPA erfolgt auch für andere Ministerien der Bundesregierung. Für diese Akkreditierung wird eine eigens für das BPA entwickelte Anwendungssoftware (Akkredi) mit Onlineportal genutzt, die sich seit dem Jahr 2011 im Einsatz befindet.
Im Rahmen der Pressebetreuung anlässlich von Besuchen ausländischer Staats- und Regierungschefs obliegt dem BPA auch die Akkreditierung der Journalistinnen und Journalisten. Die Akkreditierung ist deren Zugangsberechtigung zu den Veranstaltungen, zu denen Journalistinnen und Journalisten zugelassen sind. Die Akkreditierung im BPA erfolgt auch für andere Ministerien der Bundesregierung. Für diese Akkreditierung wird eine eigens für das BPA entwickelte Anwendungssoftware (Akkredi) mit Onlineportal genutzt, die sich seit dem Jahr 2011 im Einsatz befindet.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Servicevertrags zur Wartung dieser Software.
Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistung ist dem Vertrag zu entnehmen.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag kann optional bis zu 2 mal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzepts und Erfahrung des eingesetzten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist Folgendes zu beachten:
— Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung;
— Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
—— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
—— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unberührt;
—— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
—— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
—— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 150-367836 (2020-07-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 345 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-01 📅
Name: Consist Software Solutions GmbH
Postanschrift: Christianspreis 4
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24159
Land: Deutschland 🇩🇪 Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 194 400 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung,
— nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
—— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
—— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unberührt,
—— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
—— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,