Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Eigenerklärung mit Angaben zum Unternehmen (Anlage: Bieterauskunft):
Name, Sitz, Rechtsform, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort.
Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, Geburtsdatum, Geburtsort; (andere Staatsangehörigkeit als Deutsche/Deutscher)
2. Eigenerklärung zu § 124 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB (Anlage: Bieterauskunft), dass über das Vermögendes Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und dass Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellen. Die AG behält sich die Anforderung eines aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister des sich bewerbenden Unternehmens gemäß § 150 a der Gewerbeordnung vor (nicht älter als 6 Monate).
3. Eigenerklärung gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft (Anlage: Bieterauskunft).
4. Eigenerklärung gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, d. h. in der Bundesrepublik Deutschland an die zuständige Berufsgenossenschaft (Anlage: Bieterauskunft).
5. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen (Anlage: Bieterauskunft):
Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist. Der Bieter ist verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Anlage: Verpflichtungserklärung für Unterauftragnehmer).
Auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin hat der Bieter die Eigenerklärungen (Bieterauskunft – gemäß § 47 Abs. 2VgV Eignungsleihe i. V. m. § 36 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 5 VgV Unteraufträge) und Nachweise für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer vorzulegen.