Wartung und Instandhaltung Straßenbeleuchtung
Gemeinde Ahrensfelde
Gegenstand der nachstehenden Leistungen sind Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an vorhandenen Straßenbeleuchungsanlagen im Gemeindegebiet Ahrensfelde (Ortsteile Ahrensfelde, Blumberg, Eiche, Lindenberg und Mehrow). Als Jahresvertrag mit der Option zur dreimaligen Verlängerung.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-28.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Wartung von öffentlichen Beleuchtungseinrichtungen und Verkehrsampeln › Wartung von Straßenbeleuchtungen
- • Brandenburg › Barnim
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2020-08-28 | Auftragsbekanntmachung |
| 2021-02-17 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2020-08-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung von Straßenbeleuchtungen
Referenznummer: 2020-stb
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wartung von Straßenbeleuchtungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Wartung von Straßenbeleuchtungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Barnim 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Ahrensfelde
Postanschrift: Lindenberger Straße 1
Postleitzahl: 16356
Postort: Ahrensfelde
Kontakt
Internetadresse: http://www.ahrensfelde.de 🌏
E-Mail: d.mueller@gemeinde-ahrensfelde.de 📧
Telefon: +49 30936900-0 📞
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YBLDTFW/documents 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-28 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-02 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 170-411535
ABl. S-Ausgabe: 170
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 70 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Verlängerungen: Option zur dreimaligen Verlängerung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Formblatt 124.Los16Eigenerklärung.docx
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Mindeststandards: Siehe Formblatt 124.Los16Eigenerklärung.docx
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Gemeinde Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 (Rathaus, Zimmer 206)
Zusätzliche Informationen:
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.ahrensfelde.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YBLDTFW/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YBLDTFW
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 170-411535 (2020-08-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung von Straßenbeleuchtungen
Referenznummer: 2020-stb
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der nachstehenden Leistungen sind Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an vorhandenen Straßenbeleuchungsanlagen im Gemeindegebiet Ahrensfelde (Ortsteile Ahrensfelde, Blumberg, Eiche, Lindenberg und Mehrow). Als Jahresvertrag mit der Option zur dreimaligen Verlängerung.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wartung von Straßenbeleuchtungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Wartung von Straßenbeleuchtungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Barnim 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Ahrensfelde
Postanschrift: Lindenberger Straße 1
Postleitzahl: 16356
Postort: Ahrensfelde
Kontakt
Internetadresse: http://www.ahrensfelde.de 🌏
E-Mail: d.mueller@gemeinde-ahrensfelde.de 📧
Telefon: +49 30936900-0 📞
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YBLDTFW/documents 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-28 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-02 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 170-411535
ABl. S-Ausgabe: 170
Zusätzliche Informationen
Nicht öffentliche Submission, Bieter bzw. deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen!
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 70 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der nachstehenden Leistungen sind Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an vorhandenen Straßenbeleuchungsanlagen im Gemeindegebiet Ahrensfelde (Ortsteile Ahrensfelde, Blumberg, Eiche, Lindenberg und Mehrow).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 70 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Option zur dreimaligen Verlängerung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gemeinde Ahrensfelde
Lindenberger Straße 1
16356 Ahrensfelde
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Formblatt 124.Los16Eigenerklärung.docx
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindestjahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: 250 000,00 EUR, aktuelle Bescheinigung Berufsgenossenschaft, des Sozialversicherungsträgers und des Finanzamtes, aktueller Nachweis der Haftpflichtversicherung, aktuelle Freistellungsbescheinigung nach § 48 Abs. 1, Satz 1 EstG siehe auch Formblatt 124.Los16Eigenerklärung.docx
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Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mind. 0,25 Mio. EUR
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Formblatt 124.Los16Eigenerklärung.docx
Mindeststandards: Siehe Formblatt 124.Los16Eigenerklärung.docx
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Gemeinde Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 (Rathaus, Zimmer 206)
Zusätzliche Informationen:
Nicht öffentliche Submission, Bieter bzw. deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen!
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.ahrensfelde.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YBLDTFW/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YBLDTFW
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 135:
(1). Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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§ 160
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 170-411535 (2020-08-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 036-090608
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 170-411535
ABl. S-Ausgabe: 36
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YBLRHWJ
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-21 📅
Name: Bauhof Seefeld
Postanschrift: Seestraße 17
Postort: Werneuchen
Postleitzahl: 16356
Land: Deutschland 🇩🇪
Barnim 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2021/S 036-090608 (2021-02-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der nachstehenden Leistungen sind Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an vorhandenen Straßenbeleuchungsanlagen im Gemeindegebiet Ahrensfelde (Ortsteile Ahrensfelde, Blumberg, Eiche, Lindenberg und Mehrow). Als Jahresvertrag mit der Option zur 3-maligen Verlängerung.
Mehr anzeigen
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 036-090608
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 170-411535
ABl. S-Ausgabe: 36
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YBLRHWJ
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gemeinde Ahrensfelde mir den Ortsteilen Ahrensfelde, Blumberg, Eiche, Lindenberg und Mehrow
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-21 📅
Name: Bauhof Seefeld
Postanschrift: Seestraße 17
Postort: Werneuchen
Postleitzahl: 16356
Land: Deutschland 🇩🇪
Barnim 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 135
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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