Auftragsbekanntmachung (2020-10-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gesobau AG
Postanschrift: Wilhelmsruher Damm 142
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13439
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Frau Erika Hockauf
Telefon: +49 304073-1786📞
E-Mail: erika.hockauf@gesobau.de📧
Fax: +49 304073-1788 📠
Region: Berlin🏙️
URL: www.gesobau.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: www.berlin.de/vergabeplattform🌏
Teilnahme-URL: www.berlin.de/vergabeplattform🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Wohnungsbaugesellschaft
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Wartung von Heizungs- und Sanitäranlagen in mehreren Gebäuden in Berlin-Reinickendorf
Wart-HS_MV-1874”
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur- und Wartungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Wartung der Heizungs- und Sanitäranlagen in mehreren Gebäuden im Märkischen Viertel in Berlin-Reinickendorf.”
Gegenstand des Auftrages ist die Durchführung von Wartungen der Heizungs- und Sanitäranlagen in den Wohnhausgruppen 906, 907, 908, 909, 910, 912, 913, 914, 915, 918, 919 im Märkischen Viertel in Berlin-Reinickendorf. Die Anlagen der in den Jahren 1967 – 1976 erbauten Gebäude mit 1 bis 18 Vollgeschossen wurden in den Jahren 2008 bis 2014 vollständig instand gesetzt und modernisiert. Insgesamt handelt es sich um:
— ca. 72 Hausanschlussstationen, Heizung (Fernwärme);
— ca. 172 Hausanlagen, Heizung;
— ca. 177 Hausanlagen, Sanitär;
— diverse Druckerhaltungs-, erhöhungs- und minderungsanlagen;
— diverse Regulier-, Zirkulations-, Absperrventile, Warmwassermodule, etc.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Dauer des Vertrages maximal 24 Monate (12 Monate) mit zweimaliger optionaler Verlängerung um ein weiteres Jahr, insgesamt um maximal weitere 24 Monate. Der...”
Beschreibung der Verlängerungen
Dauer des Vertrages maximal 24 Monate (12 Monate) mit zweimaliger optionaler Verlängerung um ein weiteres Jahr, insgesamt um maximal weitere 24 Monate. Der Beginn der Vertragslaufzeit des Vertrages ist für die einzelnen Objekte unterschiedlich (siehe Vergabeunterlagen).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
2. Die Eignung ist durch eine der folgenden Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen:
— Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis);
— Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin;
— ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Bundesländer;
— Beibringung des ausgefüllten beiliegenden Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung I“.
Gelangt das Angebot eines Bieters, der nur die „Eigenerklärung zur Eignung I“ abgegeben hat, in die engere Auswahl, hat der Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle folgende einschlägige Nachweise unverzüglich beizubringen:
a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben,
b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichen Beiträge,
c) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
d) Nachweis einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung.
Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a. bis d. geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2017, 2018 und 2019.
2. Erklärung über den Umsatz des Bieters...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2017, 2018 und 2019.
2. Erklärung über den Umsatz des Bieters bezüglich der besonderen Leistungsart „Wartungsarbeiten an Heizungs- und Sanitäranlagen" (einzutragen unter „davon vergleichbare Leistungen“ im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“) in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2017, 2018 und 2019.
Für die geforderten Angaben der Punkte 1) und 2) ist ein Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ den Verdingungsunterlagen beigefügt. Es ist zwingend zu verwenden.
“Zu 2. Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Umsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2017, 2018, 2019 für Leistungen, die mit der zu vergebenen...”
Zu 2. Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Umsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2017, 2018, 2019 für Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, in Höhe von >= 100 000 EUR Brutto.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Erklärung über die Zahl der im Unternehmen in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2017, 2018 und 2019 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Erklärung über die Zahl der im Unternehmen in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2017, 2018 und 2019 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, unterteilt in Angestellte insgesamt und davon Leitungspersonal.
Für die geforderten Angaben des Punktes 1) ist ein Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ den Verdingungsunterlagen beigefügt. Es ist zwingend zu verwenden.
2. Referenzliste über ähnliche Leistungen (erfolgreich beendeter oder noch gültiger Vertrag über Wartungsleistungen von Heizungs- und Sanitäranlagen) in vergleichbarer Größenordnung, mit folgenden Angaben:
— Auftraggeber (Name und Adresse);
— Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer;
— Bezeichnung des Referenzprojektes;
— Beschreibung der Art der Leistung;
— Beschreibung des Leistungsumfanges;
— Zahl der Ø eingesetzten Arbeitnehmer;
— Auftragssumme (brutto);
— Ausführungszeitraum (von/bis).
Für die geforderten Angaben des Punktes 2) ist das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung III“ den Verdingungsunterlagen beigefügt. Es ist zwingend zu verwenden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 1. Als Mindestanforderung gilt eine durchschnittliche Anzahl von >= 10 Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2017, 2018 und 2019.
Zu 2....”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 1. Als Mindestanforderung gilt eine durchschnittliche Anzahl von >= 10 Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2017, 2018 und 2019.
Zu 2. Als Mindestanforderung gilt mindestens eine vergleichbare Referenz (Ausführung von Wartungsleistungen von Heizungs- und/oder Sanitäranlagen) über bestehende oder erfolgreich beendete Wartungsverträge ab dem 1.1.2017 mit einer Mindestauftragssumme in Höhe von 20 000 EUR/ Jahr.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-23
11:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-22 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-23
11:30 📅
“1. Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen...”
1. Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.
2. Anfragen werden nur beantwortet, wenn sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.berlin.de/vergabeplattform/ oder per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
3. Geforderte Bescheinigungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
4. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
5. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen.
6. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
7. Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter: www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 41 VgV Abs. 1 ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessenbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur (Software-Zertifikat) oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Signaturkarte) oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgen. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen!
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen. Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin — Luther — Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist Antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 208-507890 (2020-10-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Stiftsweg 1
Postleitzahl: 13187
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Auftrages ist die Durchführung von Wartungen der Heizungs- und Sanitäranlagen in den Wohnhausgruppen 906, 907, 908, 909, 910, 912, 913, 914,...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrages ist die Durchführung von Wartungen der Heizungs- und Sanitäranlagen in den Wohnhausgruppen 906, 907, 908, 909, 910, 912, 913, 914, 915, 918, 919 im Märkischen Viertel in Berlin-Reinickendorf. Die Anlagen der in den Jahren 1967 – 1976 erbauten Gebäude mit 1 bis 18 Vollgeschossen wurden in den Jahren 2008 bis 2014 vollständig instandgesetzt und modernisiert. Insgesamt handelt es sich um:
— ca. 72 Hausanschlussstationen, Heizung (Fernwärme),
— ca. 172 Hausanlagen, Heizung,
— ca. 177 Hausanlagen, Sanitär,
— diverse Druckerhaltungs-, erhöhungs- und minderungsanlagen,
— diverse Regulier-, Zirkulations-, Absperrventile, Warmwassermodule, etc.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 208-507890
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Wartung von Heizungs- und Sanitäranlagen in mehreren Gebäuden in Berlin-Reinickendorf”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Universal Gebäudemanagement und Dienstleistungen GmbH
Postanschrift: Seelenbinderstraße 129-157
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12555
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 015-033711 (2021-01-19)