Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten (Vollwartung) an 2 Windenergieanlagen in einem Windpark in Brandenburg

Rheinenergie AG

Der Auftraggeber ist alleiniger Gesellschafter der Projektgesellschaft, die den Windpark betreibt. Die Projektgesellschaft wird auch der Vertragspartner werden. Diese Projektgesellschaft betreibt an diesem Standort 2 Windenergieanlagen des Typs GE 1.5 sle mit einer Nabenhöhe von 80 m. Die Inbetriebnahme erfolgte 01/2009.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-06-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-06-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Pumpen, Ventilen, Hähnen, Metallbehältern und Maschinen
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber ist alleiniger Gesellschafter der Projektgesellschaft, die den Windpark betreibt. Die Projektgesellschaft wird auch der Vertragspartner werden. Diese Projektgesellschaft betreibt an diesem Standort 2 Windenergieanlagen des Typs GE 1.5 sle mit einer Nabenhöhe von 80 m. Die Inbetriebnahme erfolgte 01/2009.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Pumpen, Ventilen, Hähnen, Metallbehältern und Maschinen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Spree-Neiße 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: RheinEnergie AG
Postanschrift: Parkgürtel 24
Postleitzahl: 50823
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.rheinenergie.com 🌏
E-Mail: s.kuenster@rheinenergie.com 📧
Telefon: +49 2211784212 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E99688824 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-26 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 123-302465
ABl. S-Ausgabe: 123
Zusätzliche Informationen
a) der unter IV.2.2) genannte Abgabetermin bezieht sich ausschließlich auf die Abgabe der Teilnahmeanträge, b) die Abgabe der Teilnahmeanträge erfolgt ausschließlich über Subreport ELViS (Postalisch, per E-Mail oder die Bieterkommunikation in ELViS eingereichte Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt); Siehe Link unter I.3) Kommunikation, c) der Auftraggeber behält sich vor, unter Punkt III.1) geforderte Unterlagen bis zum Versand der Vergabeunterlagen nachzufordern, d) die Verfahrensart für diese EU-Ausschreibung ist das Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb, e) die Vollständigkeit sowie die rechtzeitige Abgabe des Teilnahmeantrages obliegt dem Bewerber, f) Der Teilnahmeantrag ist in einer Datei (pdf) zusammenzufassen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Anschluss an den bestehenden Teilwartungsvertrag übernimmt der Auftragnehmer ab dem 1.2.2021 die Wartung und den Service im Rahmen eines Vollwartungsvertrages bis zum Ende der EEG-Laufzeit.
Dauer: 107 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Turnow

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Auflistung der Umsätze des Unternehmens im angefragten Tätigkeitsbereich (im weiteren Sinne) der letzten 3 Geschäftsjahre, sowie eine Gegenüberstellung des jeweiligen Jahresumsatzes im Geschäftsfeld dieser Ausschreibung am Gesamtumsatz (Formular Unternehmensselbstauskunft).
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2. Eigenerklärung, dass keiner der folgenden Ausschlussgründe gem. § 123 Absatz 1 GWB zutrifft (Formular Selbsterklärung/Zuverlässigkeit):
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §30des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
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a) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz2Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
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c) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder j. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
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3. Erklärung zur Vertraulichkeit (gemäß Anlage).
4. Eigenerklärung, dass die gesamte Projektabwicklung in deutscher Sprache, in Wort und Schrift, erfolgt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
5. Angabe der Anzahl der Windenergieanlagen gleichen Typs oder vergleichbarer Typen (unter Nennung des jeweiligen Typs), die durchschnittlich innerhalb der letzten 3 Jahre bei ihm im Rahmen eines Wartungsvertrags unter Vertrag (mit Kennzeichnung ob Voll- oder Teilwartung) waren.
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6. Angabe von überprüf- und belastbaren Referenzen in Listenform aus den letzten 3 Jahren (inkl. Benennung des Ansprechpartners und Telefonnummer beim Referenzgeber), die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
7. Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.rheinenergie.com 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E99688824 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
a) der unter IV.2.2) genannte Abgabetermin bezieht sich ausschließlich auf die Abgabe der Teilnahmeanträge,
b) die Abgabe der Teilnahmeanträge erfolgt ausschließlich über Subreport ELViS (Postalisch, per E-Mail oder die Bieterkommunikation in ELViS eingereichte Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt); Siehe Link unter I.3) Kommunikation,
c) der Auftraggeber behält sich vor, unter Punkt III.1) geforderte Unterlagen bis zum Versand der Vergabeunterlagen nachzufordern,
d) die Verfahrensart für diese EU-Ausschreibung ist das Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb,
e) die Vollständigkeit sowie die rechtzeitige Abgabe des Teilnahmeantrages obliegt dem Bewerber,
f) Der Teilnahmeantrag ist in einer Datei (pdf) zusammenzufassen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln – Spruchkörper Köln
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116 📞
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens durch die Vergabekammer unzulässig ist, wenn ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb der Fristen gemäß§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 123-302465 (2020-06-26)