Auftragsbekanntmachung (2020-07-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postort: Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5171/43-1114📞
E-Mail: claudia.jung@bge.de📧
Fax: +49 5171/43-1502 📠
Region: Peine🏙️
URL: www.bge.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E47167371🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E47167371🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Öffentlicher Auftraggeber gemä. §99 Nr. 2 GWB
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wartungsarbeiten an 500V- und 400V- Niederspannungsverteilern
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Stromverteilungsanlagen📦
Kurze Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Wartung von Niederspannungsverteilern.
1️⃣
Ort der Leistung: Peine🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: BGE in Salzgitter bzw. in den in der LB genannten Standorten
Beschreibung der Beschaffung:
“Auf der Schachtanlage Konrad 1 und Konrad 2 befinden sich außerhalb von Mittelspannungsschalträumen und -stationen zur Zeit ca. 285 elektrische...”
Beschreibung der Beschaffung
Auf der Schachtanlage Konrad 1 und Konrad 2 befinden sich außerhalb von Mittelspannungsschalträumen und -stationen zur Zeit ca. 285 elektrische Niederspannungsverteiler in diversen Ausführungen und Größen.
115 Niederspannungsverteiler = über Tage 170 Niederspannungsverteiler = unter Tage Wartungsintervall für sämtliche Verteiler = ½ Jahr Daraus ergibt sich folgender jährlicher Wartungsumfang:
Über Tage = 115 Verteiler = 230 Wartungen pro Jahr unter Tage = 170 Verteiler = 340 Wartungen pro Jahr = 570 Wartungen insgesamt pro Jahr Die Anzahl der Verteiler kann aufgrund von Neuanschaffungen im Laufe der nächsten Jahre variieren.
Vertragslaufzeit: 02. Jan 2021 bis 31.12.2024.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-04 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot der Nachweis einer staatlich anerkannten Fachausbildung in Elektrotechnik einzureichen, die befähigt, die Prüfungen durchzuführen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot der Nachweis einer staatlich anerkannten Fachausbildung in Elektrotechnik einzureichen, die befähigt, die Prüfungen durchzuführen (Gesellenbrief oder gleichwertig).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-14
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-22 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-14
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): BGE Peine, Eschenstr. 55, 31224 Peine
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine externen Personen bei der Angebotseröffnung zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53126
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 134-329800 (2020-07-10)