Betrieb, Wartung, Instandhaltung, kleine Neubaumaßnahmen und Erneuerung kleineren Umfangs der städtischen Straßenbeleuchtungs- und Anstrahlungsanlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wartungvertrag Straßenbeleuchtung 2020-2026
2020-660-032
Produkte/Dienstleistungen: Wartung von Straßenbeleuchtungen📦
Kurze Beschreibung:
“Betrieb, Wartung, Instandhaltung, kleine Neubaumaßnahmen und Erneuerung kleineren Umfangs der städtischen Straßenbeleuchtungs- und Anstrahlungsanlagen.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 800 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Rhein-Erft-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Pulheim Alte
Kölner Straße 26
50259 Pulheim
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Ausschreibung gliedert sich in neun Titel.
Die Mengenangaben sind aus den Erfahrungswerten gewissenhaft geschätzt worden.
Die tatsächlichen Vordersätze...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Ausschreibung gliedert sich in neun Titel.
Die Mengenangaben sind aus den Erfahrungswerten gewissenhaft geschätzt worden.
Die tatsächlichen Vordersätze bei einem Wartungsvertrag können vorab nicht ermittelt werden. Umgesetzt und abgerechnet wird nach tatsächlichem Bedarf. Der Wartungsvertrag und das Leistungsverzeichnis werden nach Auf- und Abgebotsverfahren aufgestellt. Die Auf- und Abgebote des Angebots gelten für alle Einheitspreise des entsprechenden Titels des Leistungsverzeichnisses.
Materialkosten werden nach Titel 3 (Ersatz und Verschleiß) gesondert vergütet.
Ersatz, und Neubau erfolgt ebenfalls wie Instandsetzung nach Titel 4 und 5.
Behebung von Kabelschäden und Sicherungsarbeiten an Unfallmasten werden nach Stundensätzen gemäß Titel 8 nach Stundenaufwand vor Ort separat vergütet.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 800 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 72
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nach §§ 43, 44, 47 und 48 i. V. m. § 50 VgV:
— Eigenerklärung Ausschlussgründe,
— Gültige(r) Nachweis(e) (nicht älter als 1 Jahr) zur vollständigen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nach §§ 43, 44, 47 und 48 i. V. m. § 50 VgV:
— Eigenerklärung Ausschlussgründe,
— Gültige(r) Nachweis(e) (nicht älter als 1 Jahr) zur vollständigen Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und (sofern zutreffend) der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 des AEntG. Bei Auftragsausführung durch Nachunternehmer oder der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern hat der Bieter den Nachweis ebenfalls für den Nachunternehmer (ggf. für alle weiteren Nachunternehmer) und für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen (nicht älter als 1 Jahr, mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist oder vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe des Mitgliedstaates (Elektrofachunternehmen mit Schwerpunkt Straßenbeleuchtung sowie Tiefbauerfahrung im öffentlichen Verkehrsbereich) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. anderweitig zuständiger Versicherungsträger, nicht älter als 1 Jahr (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, nicht älter als 1 Jahr (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung,
— Bei Unteraufträgen/Eignungsleihe: Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe und bei Unteraufträgen/Eignungsleihe unterschriebene Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer / Eignungsleiher.
Gleichwertige Bescheinigungen von jeweils zuständigen Stellen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten des EWR-Abkommens werden anerkannt und müssen mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache eingereicht werden.
Alle in den geforderten Erklärungen und Eignungsnachweise genannten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Die weiteren in dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen sollen mit dem Angebot eingereicht werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern (§ 56 II VgV).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nach § 45 VgV:
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nach § 45 VgV:
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, nicht älter als 1 Jahr (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Aktuelle Bankerklärungen oder Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflicht- versicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung).
Gleichwertige Bescheinigungen von jeweils zuständigen Stellen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten des EWR-Abkommens werden anerkannt und müssen mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache eingereicht werden.
Alle in den geforderten Erklärungen und Eignungsnachweise genannten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Die weiteren in dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen sollen mit dem Angebot eingereicht werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern (§ 56 II VgV).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nach § 46 VgV:
— Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nach § 46 VgV:
— Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenen technischen Leitungspersonal (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Aussagekräftige Nachweise über fachliche Qualifikation und Eignung (eingetragenes Elektrofachunternehmen mit Schwerpunkt Straßenbeleuchtung sowie Tiefbauerfahrung im öffentlichen Verkehrsbereich).
Darüber hinaus wird grundsätzlich auf die Pos.1.1.10 des Leistungsverzeichnisses verwiesen, insbesondere ist hierbei zu gewährleisten:
— Vorhaltung in ausreichender Zahl von geeigneten Gerätschaften, Werkzeugen und Messinstrumenten (z. B. 12 m Hubsteiger) für die ständige Einsatzbereitschaft,
— Sicherstellung der Gestellung eines Kabelfehlermessgerätes oder Fahrzeuges inkl. Bedienungspersonal zum Auffinden von Kabelstörungen/Fehlern innerhalb von 48 Stunden,
— Beseitigung von Störungen als prioritäre Sofortmaßnahme innerhalb von 3 Stunden,
— Einrichtung einer 24/7-Rufbereitschaft, maximale Entfernung des Firmenstandortes oder einer ständig besetzten Außenstelle im Umkreis von maximal 100 km um Pulheim und höchstens 1,5 Stunden Anfahrt.
Bei Zusammenarbeit mit Subunternehmern sind die entsprechenden Unternehmen vorab zu benennen und deren Eignung nachzuweisen. Der Einsatz eines Subunternehmers bedarf in jedem Fall vor Durchführung der Arbeiten der Zustimmung durch den Auftraggeber.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Für elektrische Arbeiten dürfen nur deutschsprachige Elektrofachkräfte nach DIN VDE-Bestimmung oder gleichwertig eingesetzt werden.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen:
“Zur Schaffung der Voraussetzungen sowie sachgemäßen und effizienten Pflichterfüllung ist ein erheblicher Aufwand erforderlich. Dazu zählen insbesondere: -...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen
Zur Schaffung der Voraussetzungen sowie sachgemäßen und effizienten Pflichterfüllung ist ein erheblicher Aufwand erforderlich. Dazu zählen insbesondere: - Bestandserfassung der Straßenbeleuchtungsanlagen einschließlich sämtlicher Komponenten - Vorhandensein bzw. Einrichtung eines im Umkreis gelegenen Standortes mit geschultem Fachpersonal, Lagerhaltung und technischen Gerätschaften - umfassende Kenntnis hinsichtlich des Bestandes und der örtlichen Gegebenheiten Mit Rücksicht auf die vorstehenden anfänglichen Aufwendungen ist dem Auftragnehmer eine Amortisation zuzustehen. Seitens des Auftraggebers besteht ein sachdienliches Interesse für einen möglichst langen Zeitraum von dem Fachwissen des Auftragnehmers, welches sich dieser im Zuge des Auftrags aneignet, zu profitieren. Aufwand und Ertrag stehen daher erst nach Ablauf der gewählten Vertragslaufzeit in einem Verhältnis. Eine kürzere Vertragsdauer würde den vorstehenden Gesichtspunkten zuwiderlaufen und ist daher weder zweckdienlich noch wirtschaftlich.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-30
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-18 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-09-30
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Bieter zur Teilnahme am Öffnungsverfahren zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Zusätzliche Informationen
“Der Auftragnehmer hat sich vor Abgabe seines Angebotes genauestens über die Örtlichkeit (inkl. An- und Abfahrtswege) zu informieren.
Bekanntmachungs-ID: CXT2YYRYYF5.”
Der Auftragnehmer hat sich vor Abgabe seines Angebotes genauestens über die Örtlichkeit (inkl. An- und Abfahrtswege) zu informieren.
Bekanntmachungs-ID: CXT2YYRYYF5.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-147-2889📞 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 221-147-2889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf § 160 (3) GWB wird verwiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf § 160 (3) GWB wird verwiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 221-147-2889 📠
Quelle: OJS 2020/S 167-404021 (2020-08-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Pulheim — ZVS
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Pulheim
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 167-404021
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe Peter Dicken OHG
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Peter Dicken OHG
Postanschrift: Rosellerstr.19
Postort: Grevenbroich
Postleitzahl: 41516
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rhein-Erft-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXT2YYRYYZU
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf § 160 (3) GWB wird verwiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf § 160 (3) GWB wird verwiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 251-631571 (2020-12-21)