Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche für die Standorte Braunschweig, Bad Fallingbostel und Bramsche – Außenstelle Oldenburg- der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)
Der Auftragnehmer soll für die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und Vorgaben der Landesaufnahmebehörde an den Standorten Braunschweig, Bad Fallingbostel/Oerbke und Bramsche – Außen-stelle Oldenburg- mit Plätzen für zurzeit gesamt bis zu 2 730 (Braunschweig ca. 980, Bad Fallingbostel ca. 1 250, Oldenburg ca. 500) anspruchsberechtigten Personen die in der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) beschriebene „Sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche“ übernehmen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen für die Lose 1 bis 3 sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-11-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Textilreinigung
Referenznummer: 0102-DLG/2019-03.218
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer soll für die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und Vorgaben der Landesaufnahmebehörde an den Standorten Braunschweig, Bad Fallingbostel/Oerbke und Bramsche – Außen-stelle Oldenburg- mit Plätzen für zurzeit gesamt bis zu 2 730 (Braunschweig ca. 980, Bad Fallingbostel ca. 1 250, Oldenburg ca. 500) anspruchsberechtigten Personen die in der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) beschriebene „Sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche“ übernehmen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen für die Lose 1 bis 3 sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Der Auftragnehmer soll für die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und Vorgaben der Landesaufnahmebehörde an den Standorten Braunschweig, Bad Fallingbostel/Oerbke und Bramsche – Außen-stelle Oldenburg- mit Plätzen für zurzeit gesamt bis zu 2 730 (Braunschweig ca. 980, Bad Fallingbostel ca. 1 250, Oldenburg ca. 500) anspruchsberechtigten Personen die in der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) beschriebene „Sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche“ übernehmen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen für die Lose 1 bis 3 sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Textilreinigung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Textilreinigung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Braunschweig, Kreisfreie Stadt🏙️ Heidekreis🏙️ Oldenburg, Landkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Bieter haben die nachfolgend aufgelisteten Nachweise zu erbringen:
— Eigenerklärung zur Wahrung des Datenschutzes und zur Datensicherheit;
— Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung (NDA);
— Einwilligungserklärung zur elektronischen Datenverarbeitung;
— Selbstverpflichtungserklärung;
— Vollständig ausgefüllte Angebotsvordrucke für das jeweilige Los;
— Berufsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis;
— Auflistung der Lohnkostenanteile je angebotenem Los (siehe Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A) Punkt 2.7 Preisanpassung);
— -> siehe hierzu auch die Anlage „Auflistung der Bieternachweise“;
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHY150.
Bieter haben die nachfolgend aufgelisteten Nachweise zu erbringen:
— Eigenerklärung zur Wahrung des Datenschutzes und zur Datensicherheit;
— Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung (NDA);
— Einwilligungserklärung zur elektronischen Datenverarbeitung;
— Selbstverpflichtungserklärung;
— Vollständig ausgefüllte Angebotsvordrucke für das jeweilige Los;
— Berufsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis;
— Auflistung der Lohnkostenanteile je angebotenem Los (siehe Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A) Punkt 2.7 Preisanpassung);
— -> siehe hierzu auch die Anlage „Auflistung der Bieternachweise“;
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHY150.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer soll für die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und Vorgaben der Landesaufnahmebehörde an den Standorten Braunschweig, Bad Fallingbostel/Oerbke und Bramsche – Außen-stelle Oldenburg- mit Plätzen für zurzeit gesamt bis zu 2 730 (Braunschweig ca. 980, Bad Fallingbostel ca. 1 250, Oldenburg ca. 500) anspruchsberechtigten Personen die in der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) beschriebene „Sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche“ übernehmen.
Der Auftragnehmer soll für die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und Vorgaben der Landesaufnahmebehörde an den Standorten Braunschweig, Bad Fallingbostel/Oerbke und Bramsche – Außen-stelle Oldenburg- mit Plätzen für zurzeit gesamt bis zu 2 730 (Braunschweig ca. 980, Bad Fallingbostel ca. 1 250, Oldenburg ca. 500) anspruchsberechtigten Personen die in der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) beschriebene „Sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche“ übernehmen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen für die Lose 1 bis 3 sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Bezeichnung des Loses: Standort Braunschweig
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Leistungsumfang ist unter Einhaltung der in der Bundesrepublik Deutschland für die Vergabe der Dienstleistung „sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche“ an eine gewerbliche Wäscherei geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und normativen Anforderungen in der jeweils gültigen Fassung, das Abholen und der Transport von Schmutzwäsche von vom Dienstleistungsnehmer zu benennen-den Abholstellen, die sachgemäße Wäschepflege (Reinigung) dieser Schmutzwäsche an der vom Auftragnehmer zu benennenden Betriebsstätte des Auftragnehmers sowie der Rücktransport der bearbeiteten Wäsche an die vom Dienstleistungsnehmer zu benennenden Anlieferstellen. Der Einsatz eines Teileverfolgungssystems erfolgt optional.
Leistungsumfang ist unter Einhaltung der in der Bundesrepublik Deutschland für die Vergabe der Dienstleistung „sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche“ an eine gewerbliche Wäscherei geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und normativen Anforderungen in der jeweils gültigen Fassung, das Abholen und der Transport von Schmutzwäsche von vom Dienstleistungsnehmer zu benennen-den Abholstellen, die sachgemäße Wäschepflege (Reinigung) dieser Schmutzwäsche an der vom Auftragnehmer zu benennenden Betriebsstätte des Auftragnehmers sowie der Rücktransport der bearbeiteten Wäsche an die vom Dienstleistungsnehmer zu benennenden Anlieferstellen. Der Einsatz eines Teileverfolgungssystems erfolgt optional.
Die Leistung ist frei Verwendungsstellen (Abhol- und Anlieferstellen) des Dienstleistungsnehmers anzubieten und auszuführen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Details der Auftragsausführung in einer Dienstanweisung regeln zu lassen.
Zur Vermeidung der Einschleppung von Schädlingen ist die Wäscherei verpflichtet, regelmäßig Kontrollen über einen evtl. Befall des Betriebes durchzuführen. Für die Bekämpfung sind ausschließlich vom RKI/Umweltbundesamt geprüfte und anerkannte Mittel und Verfahren einzusetzen.
Zur Vermeidung der Einschleppung von Schädlingen ist die Wäscherei verpflichtet, regelmäßig Kontrollen über einen evtl. Befall des Betriebes durchzuführen. Für die Bekämpfung sind ausschließlich vom RKI/Umweltbundesamt geprüfte und anerkannte Mittel und Verfahren einzusetzen.
Der Dienstleistungsnehmer hat das Recht, seinerseits auf eigene Kosten zusätzliche Waschgangkontrollen und Verfahrensüberprüfungen ohne Voranmeldung durchführen zu lassen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft zunächst 23 Monate und verlängert sich durch aktives Ziehen der Option jeweils um ein weiteres Jahr. Für Los 1 besteht zweimal die Möglichkeit der Vertragsverlängerung.
Der Vertrag in Los 1 endet spätestens am 28.2.2025. Einer gesonderten Kündigung bedarf es in diesem Fall nicht.
Bezeichnung des Loses: Standort Bad Fallingbostel / Oerbke
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Leistungsumfang ist unter Einhaltung der in der Bundesrepublik Deutschland für die Vergabe der Dienstleistung „sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche“ an eine gewerbliche Wäscherei geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und normativen Anforderungen in der jeweils gültigen Fassung, das Abholen und der Transport von Schmutzwäsche von vom Dienstleistungsnehmer zu benennen-den Abholstellen, die sachgemäße Wäschepflege (Reinigung) dieser Schmutzwäsche an der vom Auftragnehmer zu benennenden Betriebsstätte des Auftragnehmers sowie der Rücktransport der bearbeiteten Wäsche an die vom Dienstleistungsnehmer zu benennenden Anlieferstellen.
Leistungsumfang ist unter Einhaltung der in der Bundesrepublik Deutschland für die Vergabe der Dienstleistung „sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche“ an eine gewerbliche Wäscherei geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und normativen Anforderungen in der jeweils gültigen Fassung, das Abholen und der Transport von Schmutzwäsche von vom Dienstleistungsnehmer zu benennen-den Abholstellen, die sachgemäße Wäschepflege (Reinigung) dieser Schmutzwäsche an der vom Auftragnehmer zu benennenden Betriebsstätte des Auftragnehmers sowie der Rücktransport der bearbeiteten Wäsche an die vom Dienstleistungsnehmer zu benennenden Anlieferstellen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft zunächst 23 Monate und verlängert sich durch aktives Ziehen der Option jeweils um ein weiteres Jahr. Für Los 2 besteht zweimal die Möglichkeit der Vertragsverlängerung.
Der Vertrag in Los 2 endet spätestens am 31.3.2025. Einer gesonderten Kündigung bedarf es in diesem Fall nicht.
Bezeichnung des Loses: Standort Bramsche – Außenstelle Oldenburg
Losnummer: 3
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft zunächst 23 Monate und verlängert sich durch aktives Ziehen der Option jeweils um ein weiteres Jahr. Für Los 3 besteht zweimal die Möglichkeit der Vertragsverlängerung.
Der Vertrag in Los 3 endet spätestens am 31.1.2025. Einer gesonderten Kündigung bedarf es in diesem Fall nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Braunschweig
Bad Fallingbostel / Oerbke
Oldenburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen),
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von…
… Subunternehmen,
… eignungsrelevanten Dritten,
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
Mindeststandards:
Bieter haben die nachfolgend aufgelisteten Nachweise zu erbringen:
— Nachweis über die verantwortliche Beschäftigung eines staatlich anerkannten Desinfektors inkl. entsprechen-der Prüfungszeugnisse bzw. staatlicher Anerkennung,
— Eigenerklärung Personal; Versicherungsschutz, Schweigepflicht Asyl für Los 1, Los 2 und Los 3,
— Nachweis über eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband des Wäschereien- und Textilhandwerks bzw. einer Industrie- und Handelskammer,
— Eigenerklärung zur sachgemäßen Wäschepflege,
— Eigenerklärung über den Nachweis über eine Fachkraft für Hygiene,
— -> siehe hierzu auch die Anlage „Auflistung der Bieternachweise“.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“),
— Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer sollte für die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und Vorgaben der Landesaufnahmebehörde an den Standorten Braunschweig, Bad Fallingbostel / Oerbke und Bramsche - Außenstelle Oldenburg - mit Plätzen für zurzeit gesamt bis zu 2.730 (Braunschweig ca. 980, Bad Fallingbostel ca. 1 250, Oldenburg ca. 500) anspruchsberechtigten Personen die in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) beschriebene „Sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche“ übernehmen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen für die Lose 1 bis 3 waren der jeweiligen Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Der Auftragnehmer sollte für die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und Vorgaben der Landesaufnahmebehörde an den Standorten Braunschweig, Bad Fallingbostel / Oerbke und Bramsche - Außenstelle Oldenburg - mit Plätzen für zurzeit gesamt bis zu 2.730 (Braunschweig ca. 980, Bad Fallingbostel ca. 1 250, Oldenburg ca. 500) anspruchsberechtigten Personen die in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) beschriebene „Sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche“ übernehmen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen für die Lose 1 bis 3 waren der jeweiligen Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb — Außenstelle Hannover
Angaben zum jeweiliegen Auftragswert haben lediglich symbolischen Charakter und stellt nicht den tatsächlichen Wert der Vergabe dar.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer sollte für die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und Vorgaben der Landesaufnahmebehörde an den Standorten Braunschweig, Bad Fallingbostel / Oerbke und Bramsche - Außenstelle Oldenburg - mit Plätzen für zurzeit gesamt bis zu 2.730 (Braunschweig ca. 980, Bad Fallingbostel ca. 1 250, Oldenburg ca. 500) anspruchsberechtigten Personen die in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) beschriebene „Sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche“ übernehmen.
Der Auftragnehmer sollte für die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und Vorgaben der Landesaufnahmebehörde an den Standorten Braunschweig, Bad Fallingbostel / Oerbke und Bramsche - Außenstelle Oldenburg - mit Plätzen für zurzeit gesamt bis zu 2.730 (Braunschweig ca. 980, Bad Fallingbostel ca. 1 250, Oldenburg ca. 500) anspruchsberechtigten Personen die in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) beschriebene „Sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche“ übernehmen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen für die Lose 1 bis 3 waren der jeweiligen Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Leistungsumfang war unter Einhaltung der in der Bundesrepublik Deutschland für die Vergabe der Dienstleistung „sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche“ an eine gewerbliche Wäscherei geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und normativen Anforderungen in der jeweils gültigen Fassung, das Abholen und der Transport von Schmutzwäsche von vom Dienstleistungsnehmer zu benennenden Abholstellen, die sachgemäße Wäschepflege (Reinigung) dieser Schmutzwäsche an der vom Auftragnehmer zu benennenden Betriebsstätte des Auftragnehmers sowie der Rücktransport der bearbeiteten Wäsche an die vom Dienstleistungsnehmer zu benennenden Anlieferstellen. Der Einsatz eines Teileverfolgungssystems erfolgte optional.
Leistungsumfang war unter Einhaltung der in der Bundesrepublik Deutschland für die Vergabe der Dienstleistung „sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche“ an eine gewerbliche Wäscherei geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und normativen Anforderungen in der jeweils gültigen Fassung, das Abholen und der Transport von Schmutzwäsche von vom Dienstleistungsnehmer zu benennenden Abholstellen, die sachgemäße Wäschepflege (Reinigung) dieser Schmutzwäsche an der vom Auftragnehmer zu benennenden Betriebsstätte des Auftragnehmers sowie der Rücktransport der bearbeiteten Wäsche an die vom Dienstleistungsnehmer zu benennenden Anlieferstellen. Der Einsatz eines Teileverfolgungssystems erfolgte optional.
Zur Vermeidung der Einschleppung von Schädlingen ist die Wäscherei verpflichtet, regelmäßig Kontrollen über einen evtl. Befall des Betriebes durchzuführen. Für die Bekämpfung sind ausschließlich vom RKI / Umweltbundesamt geprüfte und anerkannte Mittel und Verfahren einzusetzen.
Zur Vermeidung der Einschleppung von Schädlingen ist die Wäscherei verpflichtet, regelmäßig Kontrollen über einen evtl. Befall des Betriebes durchzuführen. Für die Bekämpfung sind ausschließlich vom RKI / Umweltbundesamt geprüfte und anerkannte Mittel und Verfahren einzusetzen.
Zusätzliche Informationen:
Angaben zum jeweiliegen Auftragswert haben lediglich symbolischen Charakter und stellt nicht den tatsächlichen Wert der Vergabe dar.
Kurze Beschreibung:
Leistungsumfang war unter Einhaltung der in der Bundesrepublik Deutschland für die Vergabe der Dienstleistung „sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche“ an eine gewerbliche Wäscherei geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und normativen Anforderungen in der jeweils gültigen Fassung, das Abholen und der Transport von Schmutzwäsche von vom Dienstleistungsnehmer zu benennen-den Abholstellen, die sachgemäße Wäschepflege (Reinigung) dieser Schmutzwäsche an der vom Auftragnehmer zu benennenden Betriebsstätte des Auftragnehmers sowie der Rücktransport der bearbeiteten Wäsche an die vom Dienstleistungsnehmer zu benennenden Anlieferstellen.
Leistungsumfang war unter Einhaltung der in der Bundesrepublik Deutschland für die Vergabe der Dienstleistung „sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche“ an eine gewerbliche Wäscherei geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und normativen Anforderungen in der jeweils gültigen Fassung, das Abholen und der Transport von Schmutzwäsche von vom Dienstleistungsnehmer zu benennen-den Abholstellen, die sachgemäße Wäschepflege (Reinigung) dieser Schmutzwäsche an der vom Auftragnehmer zu benennenden Betriebsstätte des Auftragnehmers sowie der Rücktransport der bearbeiteten Wäsche an die vom Dienstleistungsnehmer zu benennenden Anlieferstellen.
Die Leistung war frei Verwendungsstellen (Abhol- und Anlieferstellen) des Dienstleistungsnehmers anzubieten und auszuführen.
Der Auftraggeber behielt sich vor, die Details der Auftragsausführung in einer Dienstanweisung regeln zu lassen.
Zur Vermeidung der Einschleppung von Schädlingen war die Wäscherei verpflichtet, regelmäßig Kontrollen über einen evtl. Befall des Betriebes durchzuführen. Für die Bekämpfung waren ausschließlich vom RKI/Umweltbundesamt geprüfte und anerkannte Mittel und Verfahren einzusetzen.
Zur Vermeidung der Einschleppung von Schädlingen war die Wäscherei verpflichtet, regelmäßig Kontrollen über einen evtl. Befall des Betriebes durchzuführen. Für die Bekämpfung waren ausschließlich vom RKI/Umweltbundesamt geprüfte und anerkannte Mittel und Verfahren einzusetzen.
Der Dienstleistungsnehmer hatte das Recht, seinerseits auf eigene Kosten zusätzliche Waschgangkontrollen und Verfahrensüberprüfungen ohne Voranmeldung durchführen zu lassen.
Bezeichnung des Loses: Standort Bramsche — Außenstelle Oldenburg
Kurze Beschreibung:
Zur Vermeidung der Einschleppung von Schädlingen war die Wäscherei verpflichtet, regelmäßig Kontrollen über einen evtl. Befall des Betriebes durchzuführen. Für die Bekämpfung waren ausschließlich vom RKI / Umweltbundesamt geprüfte und anerkannte Mittel und Verfahren einzusetzen.
Zur Vermeidung der Einschleppung von Schädlingen war die Wäscherei verpflichtet, regelmäßig Kontrollen über einen evtl. Befall des Betriebes durchzuführen. Für die Bekämpfung waren ausschließlich vom RKI / Umweltbundesamt geprüfte und anerkannte Mittel und Verfahren einzusetzen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-22 📅
Name: Wäscherei Kellner GmbH
Postort: Osterode am Harz
Land: Deutschland 🇩🇪 Göttingen🏙️
Name: Wäscherei Schwarting GmbH
Postort: Oldenburg
Land: Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
3
Referenz Zusätzliche Informationen
Bieter hatten die nachfolgend aufgelisteten Nachweise zu erbringen:
— Eigenerklärung zur Wahrung des Datenschutzes und zur Datensicherheit,
— Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung (NDA),
— Einwilligungserklärung zur elektronischen Datenverarbeitung,
— Selbstverpflichtungserklärung,
— Vollständig ausgefüllte Angebotsvordrucke für das jeweilige Los,
— Berufsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis,
— Auflistung der Lohnkostenanteile je angebotenem Los (siehe Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) Punkt 2.7 Preisanpassung),
— siehe hierzu auch die Anlage „Auflistung der Bieternachweise“.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDYJL.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber / Bieter und Bewerber- / Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber / Bieter und Bewerber- / Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an“.
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist“.