Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Wäschereidienstleistungen für das Ausbildungszentrum Hoya der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
B 24.13 - 0604/20/VV: 1”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen📦
Kurze Beschreibung:
“Wäschereidienstleistungen für das Ausbildungszentrum Hoya der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 240 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abholdienst für Wäsche📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Textilreinigung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bügeln📦
Ort der Leistung: Nienburg (Weser)🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Ausbildungszentrum Hoya
Hasseler Steinweg 7
27318 Hoya”
Beschreibung der Beschaffung:
“Wäschereidienstleistungen für das Ausbildungszentrum Hoya der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk für den Zeitraum 1.4.2021 bis 31.3.2025.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2025-03-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung reichen Sie bitte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft ein.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist anhand folgender Unterlagen nachzuweisen:
— Jahresumsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren in der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist anhand folgender Unterlagen nachzuweisen:
— Jahresumsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren in der Sparte Wäschereinigung: der Jahresumsatz muss mindestens 100 000,00 EUR/netto betragen (hierzu bitte die Anlage „11_Unternehmensdaten“ nutzen; sofern der Platz hierfür nicht ausreichend ist, verwenden Sie bitte ein eigenes bzw. zusätzliches Formular).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 2 geeigneten Referenzen in Bezug zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 2 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
— Wert des Auftrages,
— Zeitraum der Leistungserbringung (inkl. Turnus der Wäschereinigung),
— Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
— Die Referenzen beinhalten die Reinigung von Unterkunftstextilien und Bekleidung.
— Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
— Der Umfang einer Referenzleistung muss mindestens einen Wert von 15 000,00 EUR (netto)/pro Jahr umfassen.
— Die Referenzen müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist mindestens ein Jahr angedauert haben bzw. noch andauern.
— Für die Referenzen ist die Vorlage „06_Referenzen“ zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (einmal je Referenz).
— Es sind nur 2 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-26
11:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-01-26
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Quelle: OJS 2020/S 251-630440 (2020-12-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 133920.04 💰
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 251-630440
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Wäschereidienstleistungen für das Ausbildungszentrum Hoya der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Textilreinigung Potthast
Postanschrift: Steimker Straße 2
Postort: Syke
Postleitzahl: 28857
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 42422781📞
E-Mail: anders.potthast@textilreinigung-potthast.de📧
Region: Diepholz🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 136653.10 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
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Quelle: OJS 2021/S 053-134138 (2021-03-12)