Wäschereileistungen für die Altenhilfe der Stadt Augsburg

Stadt Augsburg

Übernahme von Wäschereidienstleistungen für die Einrichtungen der Altenhilfe Augsburg. Diese beinhalten die Vollversorgung mit Leasingwäsche (Flachwäsche und Berufsbekleidung) sowie das Reinigen und Aufarbeiten o. g. Leasingwäsche und der individuellen Bewohnerwäsche.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-04-22 Auftragsbekanntmachung
2020-08-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-04-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Textilreinigung
Referenznummer: 505 20 EAA 02
Kurze Beschreibung:
Übernahme von Wäschereidienstleistungen für die Einrichtungen der Altenhilfe Augsburg. Diese beinhalten die Vollversorgung mit Leasingwäsche (Flachwäsche und Berufsbekleidung) sowie das Reinigen und Aufarbeiten o. g. Leasingwäsche und der individuellen Bewohnerwäsche.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Textilreinigung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Berufskleidung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Augsburg
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 86150
Postort: Augsburg
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
E-Mail: vergabe.baureferat@augsburg.de 📧
Telefon: +49 8213244605 📞
Fax: +49 8213243084 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/192170 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabe.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-22 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-24 📅
Datum des Beginns: 2020-11-01 📅
Datum des Endes: 2022-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 081-191370
ABl. S-Ausgabe: 81

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer übernimmt für die Einrichtungen der Altenhilfe Augsburg die Vollversorgung und die Individualleistungen der Bewohnerwäsche (vollstationär), die textile Vollversorgung mit Flachwäsche inklusive Inkontinenzwäsche sowie die Vollversorgung mit Berufsbekleidung wie im Einzelnen im Vertrag, der Leistungsbeschreibung und den Anlagen zum Vertrag beschrieben. Derzeit hat der Auftraggeber (Altenhilfe der Stadt Augsburg) sieben Einrichtungen, ca. 795 Bewohner und etwa 595 Mitarbeiter (davon 55 Auszubildende). Diese Zahlen können sich durch verschiedene Ursachen ändern, nicht ausgeschlossen ist auch eine Änderung der Bedarfsstellen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Leistungen nach den jeweiligen Vorgaben und anfallenden Mengen zu erbringen. Eine Pflicht des Auftraggebers zur Abnahme bestimmter (Mindest-)Mengen oder zum Ersatz bei geringeren Mengen besteht nicht.
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Der Auftragnehmer reinigt die Leibwäsche, Oberbekleidung und jegliche sonstige Wäsche des Bewohners, die ihm zur Verfügung gestellt wird. Grundsätzlich handelt es sich bei Bewohner-/Individualwäsche um Eigentum des Bewohners oder der Einrichtung. Der Auftragnehmer liefert die Bewohnerwäsche, nach dem Trocknen und Glätten (Finishen bzw. Pressen) der Textilien, bewohner- und wohnbereichsbezogen (bzw. stockwerksbezogen) schrankfertig gelegt, expediert und in den in der Objektliste der Vergabeunterlagen genannten Stellen zu den dort festgelegten Zeiten an und holt die benutzte Wäsche in den in der Objektliste der Vergabeunterlagen genannten Stellen zu den dort festgelegten Zeiten ab. Sämtliche Bewohnerwäsche, die auf die Wohnbereiche (bzw. Stockwerke) geliefert wird, wird pro Bewohner und Wohnbereich (bzw. Stockwerk) vorkommissioniert und geliefert.
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Der Auftragnehmer tätigt die erforderlichen textilen Investitionen (Erst- sowie Folgeinvestitionen) sämtlicher Artikel der Flach- und Frottierwäsche sowie des kompletten Artikelstamms für den Randbereich (z. B. Patientenhemd, Patientenlatz, Geschirr- und Grubentücher, Schutz- und Besucherkittel, etc.) laut Qualitätsvorgaben Wäschesortiment der Vergabeunterlagen, um die Versorgungssicherheit kontinuierlich aufrechtzuerhalten. Außerdem tätigt der Auftragnehmer die erforderlichen Investitionen (Erst- sowie Folgeinvestitionen) sämtlicher Artikel der Berufsbekleidung laut Qualitätsvorgeben Wäschesortiment der Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer liefert die aufbereitete und gebrauchsfertige (geglättete, knitterfreie) Leasingwäsche (Flachwäsche und Berufsbekleidung) nach Bedarfsstellen gekennzeichnet und sortiert an den in der Objektliste der Vergabeunterlagen genannten Stellen zu den dort festgelegten Zeiten an und holt die benutzte Wäsche an den in der Objektliste genannten Stellen zu den dort festgelegten Zeiten ab. Alle Wäschearten, Flachwäsche, die auf die Wohnbereiche (bzw. Stockwerke) geliefert werden, werden pro Wohnbereich (bzw. Stockwerk) vorkommissioniert und geliefert. Die Anlieferung der Berufsbekleidung erfolgt je Mitarbeiter sortiert und wird an die in der Objektliste der Vergabeunterlagen genannten Stelle angeliefert.
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Die sachgemäße Wäschepflege aller Wäscheteile und deren hygienisch einwandfreie Wiederaufbereitung je Wäscheartikel nach den aktuellen gesetzlichen und hygienischen Vorgaben / Vorschriften werden vom Auftragnehmer sichergestellt.
Der Auftragnehmer führt eine Kennzeichnung aller Wäscheteile zur Einzelteilidentifizierung und -verfolgung mittels Barcode oder QR-Code durch.
Der Auftragnehmer gewährleistet eine regelmäßige Betreuung vor Ort durch fachkundiges Personal (in dem vom Kunden gewünschten Umfang). Auch legt der Auftragnehmer monatliche sowie vierteiljährliche Dokumentationen gemäß der Leistungsbeschreibung elektronisch vor und stellt dem Auftraggeber ein Webportal entsprechend der Bestimmungen der Leistungsbeschreibung während der Vertragslaufzeit zur Verfügung.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht bis zu 2 Mal die Option für den Auftraggeber, den Vertrag um jeweils weitere 12 Monate zu verlängern. Dazu wird der Auftraggeber den Auftragnehmer jeweils neun Monate vor Vertragsende schriftlich oder in Textform über die Ausübung der Option informieren.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. BW/MB erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen (UN) zuzurechnen ist, nach den Straftatbeständen gem. § 123 Nr. 1-10 GWB rechtkräftig verurteilt o gegen UN keine Geldbuße nach § 30 es OWiG rechtkräftig festgesetzt worden ist.
2. BW/MB erklärt, dass er:
a) die gewerberechtl Vorauss für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt o durch Dritte (zu erläutern), falls er diese Vorauss nicht selbst erfüllt,
b) Mitarbeitern/Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers (AG) und der Vergabestelle(VSt) keine Vorteile angeboten, versprochen o gewährt hat,
c) bei Rückfragen/weiteren Klärungsbedarf des AG, insbes zur Eignung. Bitte um Erläuterungen o Nachweise (z. B. Bescheinigung Sozialversich, GZR- o HR-Auszug, Bankerkl) unverzügl weitere gewünschte Angaben machen/Nachweise vorlegen wird,
d) er über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt, wonach der BW/MB sowie Unterauftragnehmer (UA) in angemessener Höhe versichert ist/sind „oder“ er verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung eine entsprechende Erhöhung der genannten Haftsummen bzw. den Abschluss einer entsprechenden Versicherung vornimmt,
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e) nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- o Handelsregister verpfl ist o er darin eingetragen ist (dann Angabe von Nr/Register),
f) AG unverzüglich informiert u ggf aktualisierte Eigenerkl sowie ggf. Nachweise abgeben wird, falls sich während des weiteren Verfahrens (vor o nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehenden erklärten Sachverhalten o anderen für ihn erkennbar relevanten Vorauss für eine Zuschlagserteilung ergeben.
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Für BW/MB Angebe von vollst Firmennamen, Anschrift Hauptsitz, vollst Name des Ansprechp für alle Rückfragen der VSt an den BW/MB (Telefon, Telefax, E-Mail). Bei Bietergemeinschaften (BG) zusätzliche Angabe der Rechtsform der BG (derzeit u ab Beginn der Leistungserbringung), Erklärung über gesamtschuldn Haftung, Angabe eines bevollmächtigten Vertreters sowie Ansprechp für alle Rückfragen der VST zur BG o deren Mitgl (Einzelperson) mit Telefon/Telefax/E-Mail.
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Erkl zu Einverständnis mit der Speicherung/Verarbeitung der mitgeteilten personenbez Daten für das Vergabeverfahren, erf Einwilligung von Dritten müssen auf Anforderung des AG belegt werden.
Verpflichtung zur Vertraulichkeit.
Für die Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden VU zu verwenden. Auftraggeber (AG) kann fehlende Erklärungen, Nachweise o andere Unterlagen/Angaben, einschließlich Erklärungen u Unterlagen zur Eignung, von einem oder mehreren BW/Bietern nachfordern o Gelegenheit zur Vervollständigung geben, ein Anspruch hierauf besteht nicht. Unterlagen, die die VSt nachfordert oder für die sie Gelegenheit zur Nachreichung gibt, können nur bis zu dem von dr VSt bestimmten Zeitpunkt eingereicht werden.
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Die Anforderungen gelten entspr für einen UA/ein verbundenes UN, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll; ale geforderten Erklärungen/Nachweise sind dann auch für den/die UA einzureichen. Vgl. auch für wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziff. III.1.2) sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziff. III. 1.3) erforderliche Angaben.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Angabe zum Umsatz der vergangenen 3 Geschäftsjahre 2017-2019 (netto); Angeben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch, hier sind Angaben für das Geschäftsjahr zu machen, das die größte Deckung mit dem jeweiligen Kalenderjahr aufweist), für das die vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach Anfang 2017).
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Diese Angaben sind für den BW bzw. jedes MB zu machen.
Für die Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden VU zu verwenden. Entsprechendes gilt bei vorgesehenem Einsatz von UA, alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind dann auch für den/die UA einzureichen. Vgl. auch erforderliche Angaben gem. Ziff. III.1.1 sowie Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziff. III.1.3).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Angaben zur Leitung, Qualitätssicherung und zum Umweltschutz. Der BW/MB macht Angaben zur technischen Leitung des UN (Name, vorgesehener Einsatzzeitraum, Qualifikation des MA), zu den im UN eingesetzten Maßnahmen zur Qualitätssicherung, zu den zur umweltfreundlichen und nachhaltigen Leistungserbringung im UN eingesetzten Fahrzeugen, Maschinen und Geräte (z. B. LKW, Waschstraßen etc.) und zu den weiteren im UN implementierten Maßnahmen zur umweltfreundlichen und nachhaltigen Leistungserbringung. Verfügt der BW über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Angabe auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Für die Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden VU zu verwenden.
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b) Angaben des BW/MB zu den Umweltmanagementmaßnahmen die das UN während der Auftragsausführung anwendet. Verfügt BW über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Angabe auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Außerdem Für die Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden VU zu verwenden.
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c) Weitere Angaben zum Bieter. BW macht Angaben zum Geschäftsführer, zur Anzahl der im ausführenden UN tätigen und hierfür ausgebildeten Fachkräfte sowie zur ausführenden Niederlassung. Verfügt BW über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Angabe auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll.
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d) Angabe, welche Teile des Auftrages das UN als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Für die Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden VU zu verwenden.
e) Angaben bei Bietergemeinschaft zur Rechtsform der Bietergemeinschaft sowie zum bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft. Bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft ist als leitendes Mitglied der Bietergemeinschaft angegebene Unternehmen, das für verbildliche Angaben und die Entgegennahme von Erklärungen im Rahmen dieser Vergabemaßnahme im Zweifel durch die Geschäftsführung sowie die oben als Ansprechpartner genannte Person jeweils einzeln vertreten wird.
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Sollte dies nicht gelten, gibt die Bietergemeinschaft die Person(en), die für verbindliche Angaben und die Entgegennahme von Erklärungen im Rahmen dieser Vergabemaßnahme jeweils einzeln vertreten, auf einem Beiblatt an. Diese Angaben sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen
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f) Nachweis einer Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystem des UN gem. DIN EN ISO 9001 (Bescheinigung einer unabhängigen Stelle in Kopie als Anlage zum Angebot hochzuladen).
g) Nachweis einer Zertifizierung des Umweltmanagementsystem des UN gem. DIN EN ISO 14001 (Bescheinigung einer unabhängigen Stelle in Kopie als Anlage zum Angebot hochzuladen).
h) Nachweis einer Zertifizierung von mikrobiologischen Gutachten gem. DIN EN 14065 (Bescheinigung einer unabhängigen Stelle in Kopie als Anlage zum Angebot hochzuladen).
i) Nachweis über sachgemäße & nachhaltige Wäschepflege gem. HSL-Zertifikat (in Kopie als Anlage zum Angebot hochzuladen). Alternativen werden akzeptiert wenn diese inhaltlich vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit ist dann gegeben, wenn die Prüffaktoren sowie die Hauptcharakteristik übereinstimmen.
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j) Nachweis der folgenden Hygienezeugnisse:
RAL/GZ/992/1 (Objekt- und Haushaltswäsche) & RAL/GZ/992/2 (Krankenhauswäsche) & RAL/GZ/992/3 (Wäsche aus Lebensmittelbetrieben) & RAL/GZ/992/4 (Bewohnerwäsche aus Pflegeeinrichtungen). Alternativen werden akzeptiert wenn diese inhaltlich vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit ist dann gegeben, wenn die Prüffaktoren sowie die Hauptcharakteristik übereinstimmen.
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Mindeststandards:
a) Mindestens 3 Referenzen (Ref), die mit den Leistungsanteilen Bewohnerwäsche und Leasingwäsche (Flachwäsche und Berufsbekleidung) dieser Vergabe nach Art (Altenheime, Krankenhäuser oder ähnliche Einrichtungen) und Umfang vergleichbar sind, anzugeben. Sofern sich die Vergleichbarkeit nicht bereits aus der Bezeichnung des Auftraggebers ergibt, muss dies unter „Angaben zur Vergleichbarkeit“ erläutert werden, z. B. durch Angabe, für welche Einzeleinrichtungen von welcher Größe eines bestimmten Trägers (Stadt, Landkreis etc.) Wäschereileistungen erbracht werden. Die Ref müssen aktuell sein (d. h. aus den letzten 3 Jahren).
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Verfügt der BW/MB über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Ref auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Ref auf einen vorgesehenen UA, so ist dies ergänzend unter „Art der Leistungen sowie Angaben zur Vergleichbarkeit“ anzugeben.
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Hat der BW/MB eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz od teilweise durch einen UA oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies unter „Beschreibung der Leistungen sowie Angaben zur Vergleichbarkeit“ anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt.
Der BW/MB erklärt sich durch die Angabe der Ref mit einer Nachfrage des AG bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Die Ref sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht. Entsprechendes gilt bei vorgesehenem Einsatz von UA.
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Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Ref ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. Vgl. auch erforderliche Angaben gem. Ziff. III.1.1 sowie Angaben zur wirtschaftl und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziff. III.1.2).
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-05-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Augsburg – Zentralstelle Vergabewesen
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/192170 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilanstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfantrags setzt voraus, dass der geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber den Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB).
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Ein Nachprüfantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Augsburg
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Telefon: +49 8213244605 📞
Fax: +49 8213243084 📠
Quelle: OJS 2020/S 081-191370 (2020-04-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 157-383365
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 081-191370
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
Auf eine Bekanntgabe der Angaben zum Wert des Auftrags wird unter Anwendung des Artikels 50 Absatz 4 der EU Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates verzichtet, da dieser dem unternehmerischen Betriebsgeheimnis unterliegt. Daher wurde nicht der tatsächliche Auftragswert angegeben, sondern ein fiktiver, der keinesfalls dem tatsächlichen Auftragswert entspricht.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer übernimmt für die Einrichtungen der Altenhilfe Augsburg die Vollversorgung und die Individualleistungen der Bewohnerwäsche (vollstationär), die textile Vollversorgung mit Flachwäsche inklusive Inkontinenzwäsche sowie die Vollversorgung mit Berufskleidung. Derzeit hat der Auftraggeber (Altenhilfe der Stadt Augsburg) 7 Einrichtungen, ca. 795 Bewohner und etwa 595 Mitarbeiter (davon 55 Auszubildende). Diese Zahlen können durch verschiedene Ursachen ändern, nicht ausgeschlossen ist auch eine Änderung der Bedarfsstellen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Leistungen nach den jeweiligen Vorgaben und anfallenden Mengen zu erbringen. Eine Pflicht des Auftraggebers zur Abnahme bestimmter (Mindest-)Mengen oder zum Ersatz bei geringeren Mengen besteht nicht. Der Auftragnehmer reinigt die Leibwäsche, Oberbekleidung und jegliche sonstige Wäsche des Bewohners, die ihm zur Verfügung gestellt wird. Grundsätzlich handelt es sich bei Bewohner-/Individualwäsche um Eigentum des Bewohners oder der Einrichtung. Der Auftragnehmer liefert die Bewohnerwäsche, nach dem Trocknen und Glätten (Finishen bzw. Pressen) der Textilien, bewohner- und wohnbereichsbezogen (bzw. stockwerksbezogen) schrankfertig gelegt und expediert zu den festgelegten Zeiten an und holt die benutzte Wäsche zu den festgelegten Zeiten ab. Sämtliche Bewohnerwäsche, die geliefert wird, wird pro Bewohner und Wohnbereich (bzw. Stockwerk) vorkommissioniert und geliefert. Der Auftragnehmer tätigt die erforderlichen Textilien Investitionen (Erst- sowie Folgeinvestitionen) sämtlicher Artikel der Flach- und Frottierwäsche sowie des kompletten Artikelstamms für den Randbereich (z. B. Patientenhemd, Patientenlatz, Geschirr- und Grubentücher etc.) laut Qualitätsvorgaben des Wäschesortiments, um die Versorgungssicherheit kontinuierlich aufrechtzuerhalten. Außerdem tätigt der Auftragnehmer die erforderlichen Investitionen (Erst- sowie Folgeinvestitionen) sämtlicher Artikel der Berufsbekleidung laut Qualitätsvorgaben Wäschesortiment. Der Auftragnehmer liefert die aufbereitete und gebrauchsfertige (geglättet, knitterfrei) Leasingwäsche (Flachwäsche und Berufsbekleidung) nach Bedarfsstellen gekennzeichnet und sortiert zu den festgelegten Zeiten an und holt die benutzte Wäsche zu den festgelegten Zeiten ab. Alle Wäschearten der Flachwäsche, die auf die Wohnbereiche (bzw. Stockwerke) geliefert werden, werden pro Wohnbereich (bzw. Stockwerke) vorkommissioniert und geliefert. Die Anlieferung der Berufsbekleidung erfolgt je Mitarbeiter sortiert. Die sachgemäße Wäschepflege aller Wäscheteile und deren hygienisch einwandfreie Wiederaufbereitung je Wäscheartikel nach den aktuellen gesetzlichen und hygienischen Vorgaben/Vorschriften werden vom Auftragnehmer sichergestellt. Der Auftragnehmer führt eine Kennzeichnung aller Wäscheteile zur Einzelteilidentifizierung und -verfolgung mittels Bar- oder QR-Code durch. Der Auftragnehmer gewährleistet eine regelmäßige Betreuung vor Ort durch fachkundiges Personal. Auch legt der Auftragnehmer monatliche sowie 4-teljährliche Dokumentation elektronisch vor und stellt dem Auftraggeber ein Webportal während der Vertragslaufzeit zur Verfügung.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-27 📅
Name: FREY Textilreinigung GmbH
Postort: Burgau
Land: Deutschland 🇩🇪
Günzburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfantrags setzt voraus, dass der geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 157-383365 (2020-08-11)