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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Ich/wir versichere(n), dass keine Person (für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher/ für die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) meines / unseres Unternehmens, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. Den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. Den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Ich erkläre, dass ich meine/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind.
Ich bestätige / Wir bestätigen, dass meinem / unserem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und dass mit anderen Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewähr von Vorteilen an Mitbewerber getroffen sind und auch nicht nach Abgabe des Angebotes getroffen werden.
Ich bin mir / wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der hier geleisteten Erklärungen meinen / unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.
Ich/wir erklären, dass
mein/unser Unternehmen über folgende Zertifizierungen verfügen:
Nachweis über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:200 oder vergleichbar.
Unterlagen und Nachweise zur Zertifizierung haben wir zu unserem Angebot hochgeladen.
Zur Prüfung der qualitativen Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind durch die Bieter nachfolgende Konzepte und Anlagen vorzulegen:
— Versicherungsnachweis des Anbieters für den Produktionsbetrieb sowie ggf. für alle Nachunternehmer, dass im Fall eines Schadens die gesetzlich geregelten Haftungen der Haftpflicht-, Feuer- und Betriebsunterbrechungsversicherung vorliegt.
Mindestversicherungsvolumen: Personenschäden bis 5 Mio. EUR, Sachschäden bis 2,5 Mio. EUR
— Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V. oder vergleichbar;
— Gültiges Hygienezeugnis für die Produktionsstätte nach RAL-GZ 992/2 (Krankenhauswäsche) oder vergleichbar;
— Gültiges Hygienezeugnis für die Produktionsstätte nach RAL-GZ 992/3 (Wäsche aus Lebensmittelbetrieben) oder vergleichbar;
— Nachweis über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008 oder ein vergleichbares System bzw. Begründung, warum ein solches System nicht implementiert ist
— Nachweis über ein bestehendes Umweltmanagementsystem durch Zertifikate DIN ISO 14001, EMAS oder diesen vergleichbare, die durch die Vorlage von Bescheinigungen unabhängiger Stellen nachgewiesen werden bzw. Begründung, warum ein solches System nicht implementiert ist;
— Nachweis über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 11905: „Wäscherei- und Chemiereinigungsmaschinen" bzw. Begründung, warum ein solches System nicht implementiert ist;
— Gültige Desinfektorenanerkennung des staatlich geprüften Desinfektors im Produktionsbetrieb des Bieters.