Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bieter die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die Erklärungen und Nachweise, sofern nicht anders angegeben, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft separat vorzulegen.
— Referenzen über vergleichbare Leistungen zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bieter möglichst viele Referenzen über Aufträge, die dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, vorzulegen. Die eingereichten Referenzen sollten die hier ausgeschriebenen Leistungen der Planung und des Engineering, der Fertigung, Lieferung, Montage, Schulung, Inbetriebnahme und Dokumentation der vorstehend genannten Teilanlagen in ihrer Gesamtschau abdecken.
Dabei hat die Darstellung der Referenzaufträge jeweils mindestens die folgenden Angaben zu umfassen:
—— den Projekttitel,
—— den Auftraggeber mit Anschrift und telefonischer Erreichbarkeit,
—— den Planungs- und Abwicklungszeitraum,
—— eine kurze Gesamtprojektbeschreibung,
—— eine Beschreibung des erbrachten Leistungsumfanges,
—— eine Darstellung zur Kundenzufriedenheit.
— Zertifikate und Fachkundenachweise
Für den Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter zudem nachfolgend genannte Zertifikate/Bescheinigungen mit seinem Angebot einzureichen:
— Nachweis über das Bestehen eines zertifizierten Arbeitsschutzmanagementsystems (z.B. SCC oder vergleichbar);
— Nachweise/Zertifikate über das Bestehen des Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 (oder vergleichbar);
— Nachweis über die Eigenschaft als Fachbetrieb nach § 19I WHG;
— Nachweis über die Befähigung für die Fertigung für Rohre und Formstücke aus Kunststoffen (PP, PE oder PVC) nach den gängigen Regelwerken zur Anwendung und Verarbeitung von Kunststoff-Rohrleitungssystemen des DVS (min. gültige DVS-Zertifikate 2200 und 2212).
Im Falle von Bietergemeinschaften müssen grundsätzlich nur diejenigen Mitglieder der Bietergemeinschaft über den jeweiligen Nachweis bzw. das jeweilige Zertifikat verfügen, für deren Tätigkeit bzw. Leistungsanteil der Nachweis bzw. das Zertifikat inhaltlich zutrifft. Hiervon ausgenommen ist der Nachweis/das Zertifikat über das Bestehen des Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 (oder vergleichbar) gemäß dem zweiten Spiegelpunkt, über das jedes Mitglied der Bietergemeinschaft verfügen muss.