Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von voraussichtlich 11 Stück wasserstoffbetriebenen Abfallsammelfahrzeugen (Brennstoffzelle) in 4 unterschiedlichen Ausführungsvarianten inkl. Instandhaltungs- und Wartungsleistungen für die Laufzeit von 2 Jahren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name: ASP Eigenbetrieb der Stadt Paderborn
Postanschrift: An der Talle 21
Postort: Paderborn
Öffentlicher Auftraggeber
Postleitzahl: 33102
E-Mail: j.henning@asp-paderborn.de📧
Region: Paderborn🏙️
URL: www.asp-paderborn.de/🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Im Falle einer gemeinsamen Beschaffung, an der verschiedene Länder beteiligt sind, ist das anwendbare nationale Vergaberecht anzugeben:
“Kommunale Einkaufskooperation bestehend aus:
— Wirtschaftsbetriebe Duisburg — AöR,
— Entsorgung Herne AöR,
— KSR Kommunale Servicebetriebe Recklinghausen...”
Im Falle einer gemeinsamen Beschaffung, an der verschiedene Länder beteiligt sind, ist das anwendbare nationale Vergaberecht anzugeben
Kommunale Einkaufskooperation bestehend aus:
— Wirtschaftsbetriebe Duisburg — AöR,
— Entsorgung Herne AöR,
— KSR Kommunale Servicebetriebe Recklinghausen und
— ASP Eigenbetrieb der Stadt Paderborn.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“WBD 2021-21 Herstellung und Lieferung von brennstoffzellenbetriebenen Abfallsammelfahrzeugen im Rahmen einer kommunalen Einkaufskooperation
WBD 2021-21”
Produkte/Dienstleistungen: Müllfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von voraussichtlich 11 Stück wasserstoffbetriebenen Abfallsammelfahrzeugen (Brennstoffzelle) in 4...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von voraussichtlich 11 Stück wasserstoffbetriebenen Abfallsammelfahrzeugen (Brennstoffzelle) in 4 unterschiedlichen Ausführungsvarianten inkl. Instandhaltungs- und Wartungsleistungen für die Laufzeit von 2 Jahren.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 11 000 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Duisburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Herne, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Recklinghausen🏙️
Ort der Leistung: Paderborn🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Wirtschaftsbetriebe Duisburg — AöR
Schlachthofstr. 8
47167 Duisburg
Entsorgung Herne AöR
Südstr. 10
44625 Herne
KSR Kommunale Servicebetriebe...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Wirtschaftsbetriebe Duisburg — AöR
Schlachthofstr. 8
47167 Duisburg
Entsorgung Herne AöR
Südstr. 10
44625 Herne
KSR Kommunale Servicebetriebe Recklinghausen
Beckbruchweg 33
45659 Recklinghausen
ASP Eigenbetrieb der Stadt Paderborn
An der Talle 21
33102 Paderborn
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Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von voraussichtlich 11 Stück wasserstoff-/brennstoffzellenbetriebener Abfallsammelfahrzeuge mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von voraussichtlich 11 Stück wasserstoff-/brennstoffzellenbetriebener Abfallsammelfahrzeuge mit Abbiegeassistent in 4 unterschiedlichen Ausführungsvarianten inkl. Instandhaltungs- und Wartungsleistungen für die Laufzeit von 2 Jahren.
Die Aufteilung der voraussichtlichen 11 Stück Abfallsammelfahrzeuge setzt sich wie folgt zusammen:
— 6 Stück Abfallsammelfahrzeuge mit 3-Achsfahrgestell und Pressplattenaufbau,
— 3 Stück Abfallsammelfahrzeuge mit 3-Achsfahrgestell und Rotationsverdichter,
— 1 Stück Kran-Trichter Abfallsammelfahrzeug mit 3-Achsfahrgestell,
— 1 Stück Abfallsammelfahrzeug mit 3-Achsfahrgestell und Pressplattenaufbau zur Sperrgut abfuhr.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nutzlast
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nutzbares Aufbauvolumen
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Maximale Reichweite mit einer Wasserstofftankfüllung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Art der für die Lackierung der Fahrzeuge verwendeten Lacke
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verbindlich kürzeste Lieferfrist nach erfolgter Einzelabrufbestellung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Entfernung der nächsten Service-Station
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2,5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Garantieleistungen
Kostenkriterium (Name): Preisliche Aspekte
Kostenkriterium (Gewichtung): 50 %
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 11 000 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Zusätzliche Informationen:
“Die Anwendbarkeit des Kartellvergaberechts setzt voraus, dass es sich bei der beschaffenden Stelle um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB...”
Zusätzliche Informationen
Die Anwendbarkeit des Kartellvergaberechts setzt voraus, dass es sich bei der beschaffenden Stelle um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB handelt. Vorliegend bündeln die nachstehend benannten öffentlichen Auftraggeber:
— Wirtschaftsbetriebe Duisburg — AöR
Schifferstr. 190
47059 Duisburg;
— Entsorgung Herne AöR
Südtr. 10
44625 Herne;
— KSR Kommunale Servicebetriebe Recklinghausen
Beckbruchweg 33
45659 Recklinghausen;
— ASP Eigenbetrieb der Stadt Paderborn
An der Talle 21
33102 Paderborn.
Ihr Nachfrageverhalten in einer kommunalen Einkaufskooperation gemäß § 4 Abs. 1 S.1 VgV.
Federführend tätig werden sollen dabei die Wirtschaftsbetriebe Duisburg — AöR, die für die kommunale Einkaufskooperation den Ausschreibungsprozess des gegenständlichen Auftrags durchführt und Ansprechpartner im Rahmen des Vergabeverfahrens ist.
Die Gründung einer Einkaufskooperation zum Zwecke einer gebündelten Beschaffung ist vergabe- und kartellrechtlich zulässig; Auftraggeber aber bleibt in beiden Fällen die einzelne einer Einkaufskooperation beigetretene Körperschaft oder Institution, die später auch Partei eines konkreten Bestell- und Beschaffungs-Einzelvorgangs wird.
Die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen des Förderprogramms des BMVI gemäß der Förderrichtlinie „Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase 2 (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität)" vom 9.7.2020 zur Förderung von Abfallsammelfahrzeugen und Kehrfahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb nach Abschnitt 2 Ziffer 1 der vorgenannten Förderrichtlinie. Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Förderung. Zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung sind die Förderanträge gestellt, aber die Bewilligung noch nicht erteilt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Auftragserteilung wird gemäß § 122 GWB und § 48 VgV u. a. davon abhängig gemacht, dass von dem Bieter/der Bietergemeinschaft zusammen mit dem Angebot,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Auftragserteilung wird gemäß § 122 GWB und § 48 VgV u. a. davon abhängig gemacht, dass von dem Bieter/der Bietergemeinschaft zusammen mit dem Angebot, folgende Nachweise beigebracht werden:
1. Eigenerklärung zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und/oder die Eintragung in die Handwerksrolle, und/oder das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer. Für Bieter aus dem EU-Ausland gelten vergleichbare Institutionen
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
— siehe Anlage 5, Formblatt F5 der Verfahrens- und Angebotsbedingungen — (oder Präqualifikation oder EEE*);
3. Eigenerklärung zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften
— siehe Anlage 5, Formblatt F6 der Verfahrens- und Angebotsbedingungen — (oder Präqualifikation oder EEE*);
4. Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
— siehe Anlage 5, Formblatt F4 der Verfahrens- und Angebotsbedingungen — (oder Präqualifikation oder EEE*);
5. Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
— siehe Anlage 5, Formblatt F11 der Verfahrens- und Angebotsbedingungen — (zwingend von jedem Bieter auszufüllen).
Die mit „(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 5 der Verfahrens- und Angebotsbedingungen enthaltenen Formblätter F1 — F7 oder gemäß § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gemäß § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für die EK kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) der Verfahrens- und Angebotsbedingungen angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 — F7 in der Anlage 5 der Verfahrens- und Angebotsbedingungen, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Auftragserteilung wird gemäß § 122 GWB und § 48 VgV u. a. davon abhängig gemacht, dass von dem Bieter/der Bietergemeinschaft zusammen mit dem Angebot,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Auftragserteilung wird gemäß § 122 GWB und § 48 VgV u. a. davon abhängig gemacht, dass von dem Bieter/der Bietergemeinschaft zusammen mit dem Angebot, folgende Nachweise beigebracht werden:
1. Eigenerklärung zum Nettogesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre:
— siehe Anlage 5, Formblatt F2 der Verfahrens- und Angebotsbedingungen — (oder Präqualifikation oder EEE*).
2. Eigenerklärung zum Bestehen/Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Dauer der Rahmenvereinbarung und der Einzelaufträge mit Benennung des/der Versicherungsgebers/-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2 000 000 EUR für Personen- min. 1 000 000 EUR für Sachschäden pro Versicherungsfall betragen muss:
— siehe Anlage 5, Formblatt F7 der Verfahrens- und Angebotsbedingungen — (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung).
Die mit „(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 5 der Verfahrens- und Angebotsbedingungen enthaltenen Formblätter F1 — F7 oder gemäß § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gemäß § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für die EK kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) der Verfahrens- und Angebotsbedingungen angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 — F7 in der Anlage 5 der Verfahrens- und Angebotsbedingungen, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden.
“Eigenerklärung zum Bestehen/Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Dauer der Rahmenvereinbarung und der Einzelaufträge mit Benennung...”
Eigenerklärung zum Bestehen/Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Dauer der Rahmenvereinbarung und der Einzelaufträge mit Benennung des/der Versicherungsgebers/-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2 000 000 EUR für Personen- min. 1 000 000 EUR für Sachschäden pro Versicherungsfall betragen muss:
— siehe Anlage 5, Formblatt F7 der Verfahrens- und Angebotsbedingungen — (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Auftragserteilung wird gemäß § 122 GWB und § 48 VgV u. a. davon abhängig gemacht, dass von dem Bieter/der Bietergemeinschaft zusammen mit dem Angebot,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Auftragserteilung wird gemäß § 122 GWB und § 48 VgV u. a. davon abhängig gemacht, dass von dem Bieter/der Bietergemeinschaft zusammen mit dem Angebot, folgende Nachweise beigebracht werden:
1. Eigenerklärung zu den wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum/zur Auftraggeber/-in, mit Ansprechpartne/-in und Telefonnummer (Referenzliste):
— siehe Anlage 5, Formblatt F1A und 1B der Verfahrens- und Angebotsbedingungen — (oder Präqualifikation oder EEE*);
2. Eigenerklärung zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, sowie zur technischen Ausstattung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren:
— siehe Anlage 5, Formblatt F3A und 3B der Verfahrens- und Angebotsbedingungen.
Die mit „(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 5 der Verfahrens- und Angebotsbedingungen enthaltenen Formblätter F1 — F7 oder gemäß § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gemäß § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für die EK kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) der Verfahrens- und Angebotsbedingungen angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 — F7 in der Anlage 5 der Verfahrens- und Angebotsbedingungen, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Der Bieter/Das Mitglied der Bietergemeinschaft/Die Bietergemeinschaft/Der Eignungsverleiher muss 10 Referenzen (Mindestkriterium) über jeweils die erfolgte...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Der Bieter/Das Mitglied der Bietergemeinschaft/Die Bietergemeinschaft/Der Eignungsverleiher muss 10 Referenzen (Mindestkriterium) über jeweils die erfolgte Beauftragung, Herstellung und Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs mit konventionellem Antrieb (Verbrennungsmotor) vorlegen, dessen Fahrgestell und Aufbau mit dem hier ausgeschriebenen Fahrgestell und Aufbau vergleichbar sein müssen.
Alle 10 Referenzaufträge müssen jeweils die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:
1. Die Referenzaufträge müssen jeweils die Beauftragung, Herstellung und Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs mit konventionellem Antrieb (Verbrennungsmotor) beinhalten.
2. Das Fahrgestell und der Aufbau der Abfallsammelfahrzeuge müssen jeweils mit dem hier ausgeschriebenen Fahrgestell und Aufbau vergleichbar sein. Als „vergleichbar" gelten dabei Fahrgestelle und Aufbauten, die die Merkmale der Position 1 und/oder 2 des Leistungsverzeichnisses erfüllen.
3. Der Bieter/Das Mitglied der Bietergemeinschaft/Die Bietergemeinschaft/Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage von Referenzaufträgen, die ein Bieter/ein Mitglied der Bietergemeinschaft/eine Bietergemeinschaft/ein Eignungsverleiher in der Rolle als Unterauftragnehmer erbracht hat, ist zugelassen.
4. Die Lieferung der Abfallsammelfahrzeuge muss im Rahmen eines jeden benannten Referenzauftrages bei Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bereits erfolgt sein. Die Lieferung darf zudem bei Ablauf der Angebotsfrist nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.
Der Bieter/Das Mitglied der Bietergemeinschaft/Der Eignungsverleiher hat eine Referenz (Mindestkriterium) über die erfolgte Beauftragung und Herstellung eines wasserstoffbetriebenen Abfallsammelfahrzeugs vorzulegen, das mit den hier ausgeschriebenen Fahrzeugen vergleichbar ist. Hierfür müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt sein:
1. Der Referenzauftrag muss die Beauftragung und Herstellung eines brennstoffzellenbetriebenen Abfallsammelfahrzeugs beinhalten.
2. Der Referenzauftrag muss einen Mindestauftragswert von 500 000 EUR netto aufweisen.
3. Der Referenzauftrag muss neben der Beauftragung und Herstellung des wasserstoffbetriebenen Abfallsammelfahrzeugs Instandhaltungs- und Wartungsleistungen umfassen.
4. Der Bieter/Das Mitglied der Bietergemeinschaft/Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage eines Referenzauftrags, den ein Bieter/ein Mitglied der Bietergemeinschaft/ein Eignungsverleiher in der Rolle als Unterauftragnehmer erbracht hat, ist zugelassen.
5. Die Herstellung des wasserstoffbetriebenen Abfallsammelfahrzeugs muss im Rahmen des benannten Referenzauftrags bei Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bereits erfolgt sein. Die Herstellung darf zudem bei Ablauf der Angebotsfrist nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die inkludierten Instandhaltungs- und Wartungsleistungen sind unter Einhaltung der Bestimmungen des TVgG-NRW (Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die inkludierten Instandhaltungs- und Wartungsleistungen sind unter Einhaltung der Bestimmungen des TVgG-NRW (Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen) auszuführen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-02-05
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-26 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-02-05
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Gemäß § 55 VgV sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen.
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBYT3K
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472889 📠
URL: www.bezreg-koeln.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 251-628358 (2020-12-22)
Ergänzende Angaben (2021-02-04)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 251-628358
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-02-05 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2021-02-16 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2021-02-05 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2021-02-16 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2021/S 027-066711 (2021-02-04)
Ergänzende Angaben (2021-02-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-02-16 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2021-02-26 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2021-02-16 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2021-02-26 📅
Zeit: 10:00
Andere zusätzliche Informationen
“Sollte es Interessenten /-innen geben, die für die Angebotsanpassung oder die Erstellung eines durch die nachstehenden Änderungen überhaupt erst möglich...”
Sollte es Interessenten /-innen geben, die für die Angebotsanpassung oder die Erstellung eines durch die nachstehenden Änderungen überhaupt erst möglich gewordenen Angebotes eine über den 26.2.2021 bis 10.00 Uhr hinausgehende Fristverlängerung benötigen, sind diese gehalten, uns bis spätestens zum 19.2.2021 um 13.00 Uhr eine entsprechende Mitteilung über das Kommunikationsmodul des Vergabemarktplatzes „Metropole Ruhr“ zu übermitteln. Nutzen Sie hierzu bitte keine anderen Kommunikationsmittel.
Neben der Änderung der Angebotsfrist weisen wir auf folgende Änderung in den Vergabeunterlagen hin:
Änderung Nr. 1:
Leistungsverzeichnis (LV) Seite 1
Alte Vorgabe: Gesamtfahrzeuglänge max. 10 500 mm
Neue Vorgabe: Gesamtfahrzeuglänge ca. 10 500 mm
Änderung Nr. 2:
Anlage 2 (Checkliste) Seite 7
Alte Vorgabe: Gesamtfahrzeug-Außenlänge
(Ausschlusskriterium)
(Vorgabe max. 10 500 mm)
Neue Vorgabe: Gesamtfahrzeug-Außenlänge
(Ausschlusskriterium)
(Vorgabe ca. 10 500 mm +/- 10 %)
Änderung Nr. 3:
Anlage 2 (Checkliste) Seite 7
Alte Vorgabe: Gesamtfahrzeug-Außenhöhe
(Ausschlusskriterium)
(Vorgabe max. 3 550 mm)
Neue Vorgabe: Gesamtfahrzeug-Außenhöhe
(Ausschlusskriterium)
(Vorgabe ca. 3 550 mm +/- 10 %)
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Quelle: OJS 2021/S 031-077134 (2021-02-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-02) Öffentlicher Auftraggeber Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Im Falle einer gemeinsamen Beschaffung, an der verschiedene Länder beteiligt sind, ist das anwendbare nationale Vergaberecht anzugeben:
“Kommunale Einkaufskooperation bestehend aus:
— Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR,
— Entsorgung Herne AöR,
— KSR Kommunale Servicebetriebe Recklinghausen...”
Im Falle einer gemeinsamen Beschaffung, an der verschiedene Länder beteiligt sind, ist das anwendbare nationale Vergaberecht anzugeben
Kommunale Einkaufskooperation bestehend aus:
— Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR,
— Entsorgung Herne AöR,
— KSR Kommunale Servicebetriebe Recklinghausen und
— ASP Eigenbetrieb der Stadt Paderborn.
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 10 488 585 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR
Schlachthofstr. 8
47167 Duisburg,
Entsorgung Herne AöR
Südstr. 10
44625 Herne,
KSR Kommunale Servicebetriebe...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR
Schlachthofstr. 8
47167 Duisburg,
Entsorgung Herne AöR
Südstr. 10
44625 Herne,
KSR Kommunale Servicebetriebe Recklinghausen
Beckbruchweg 33
45659 Recklinghausen,
ASP Eigenbetrieb der Stadt Paderborn
An der Talle 21
33102 Paderborn
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von voraussichtlich 11 Stück wasserstoff-/brennstoffzellenbetriebener Abfallsammelfahrzeuge mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von voraussichtlich 11 Stück wasserstoff-/brennstoffzellenbetriebener Abfallsammelfahrzeuge mit Abbiegeassistent in 4 unterschiedlichen Ausführungsvarianten inkl. Instandhaltungs- und Wartungsleistungen für die Laufzeit von 2 Jahren.
Die Aufteilung der voraussichtlichen 11 Stück Abfallsammelfahrzeuge setzt sich wie folgt zusammen:
— 6 Stück Abfallsammelfahrzeuge mit 3-Achsfahrgestell und Pressplattenaufbau,
— 3 Stück Abfallsammelfahrzeuge mit 3-Achsfahrgestell und Rotationsverdichter,
— 1 Stück Kran-Trichter Abfallsammelfahrzeug mit 3-Achsfahrgestell,
— 1 Stück Abfallsammelfahrzeug mit 3-Achsfahrgestell und Pressplattenaufbau zur Sperrgutabfuhr.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Anwendbarkeit des Kartellvergaberechts setzt voraus, dass es sich bei der beschaffenden Stelle um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB...”
Zusätzliche Informationen
Die Anwendbarkeit des Kartellvergaberechts setzt voraus, dass es sich bei der beschaffenden Stelle um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB handelt. Vorliegend bündeln die nachstehend benannten öffentlichen Auftraggeber
— Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR, Schifferstr. 190, 47059 Duisburg,
— Entsorgung Herne AöR, Südtr. 10, 44625 Herne,
— KSR Kommunale Servicebetriebe Recklinghausen, Beckbruchweg 33, 45659 Recklinghausen,
— ASP Eigenbetrieb der Stadt Paderborn, An der Talle 21, 33102 Paderborn.
Ihr Nachfrageverhalten in einer kommunalen Einkaufskooperation gemäß § 4 Abs. 1 S.1 VgV.
Federführend tätig werden sollen dabei die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR, die für die kommunale Einkaufskooperation den Ausschreibungsprozess des gegenständlichen Auftrags durchführt und Ansprechpartner im Rahmen des Vergabeverfahrens ist.
Die Gründung einer Einkaufskooperation zum Zwecke einer gebündelten Beschaffung ist vergabe- und kartellrechtlich zulässig; Auftraggeber aber bleibt in beiden Fällen die einzelne einer Einkaufskooperation beigetretene Körperschaft oder Institution, die später auch Partei eines konkreten Bestell- und Beschaffungs-Einzelvorgangs wird.
Die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen des Förderprogramms des BMVI gemäß der Förderrichtlinie „Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase 2 (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität)“ vom 9.7.2020 zur Förderung von Abfallsammelfahrzeugen und Kehrfahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb nach Abschnitt 2 Ziffer 1 der vorgenannten Förderrichtlinie. Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Förderung. Zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung sind die Förderanträge gestellt, aber die Bewilligung noch nicht erteilt.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 251-628358
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Rahmenvereinbarung
Titel:
“Gemeinsame Beschaffung brennstoffzellenbetriebener Fahrzeuge inkl. Wartungs- und Instandhaltungsleistungen im Bereich der Abfallentsorgung”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: FAUN Umwelttechnik GmbH & Co. KG
Postanschrift: Feldhorst 4
Postort: Osterholz-Scharmbeck
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4795 / 955-205📞
E-Mail: info@faun.com📧
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Region: Osterholz🏙️
URL: http://www.faun.com🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 11 000 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 10 488 585 💰