WBS Gießen 1.und 2. BA Außensanierung – Gerüstbauarbeiten

Landkreis Gießen – Der Kreisausschuss

Gerüstbauarbeiten an der Willy-Brandt-Schule Gießen für 2. Bauabschnitte.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-10-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-10-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gerüstarbeiten
Referenznummer: 96-41-862-20
Kurze Beschreibung: Gerüstbauarbeiten an der Willy-Brandt-Schule Gießen für 2. Bauabschnitte.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gerüstarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Abbau von Gerüsten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Gießen, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Gießen – Der Kreisausschuss
Postanschrift: Riversplatz 1-9
Postleitzahl: 35394
Postort: Gießen
Kontakt
Internetadresse: http://www.lkgi.de 🌏
E-Mail: vergabe@lkgi.de 📧
Telefon: +49 64193901892 📞
Fax: +49 64193901766 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YY5YRMV/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YY5YRMV 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-27 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-30 📅
Datum des Beginns: 2021-05-10 📅
Datum des Endes: 2023-04-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 212-515111
ABl. S-Ausgabe: 212
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen zur Submission: Mit Erlass des Landes Hessen vom 14.4.2020 wurde festgelegt, dass in entsprechender Anwendung des § 14 VOB/A auf Submissionen in Ausschreibungen nach der VOB/A zu verzichten ist. Die Regelungen des § 14 a VOB/A kommen nicht mehr zur Anwendung. Sie können daher an der Angebotsöffnung nicht teilnehmen. Wir werden jedoch alle Bieter wie gewohnt nach der Angebotsöffnung über die ungeprüften Submissionsergebnisse informieren. Dies geschieht unaufgefordert per E-Mail oder über DTVP. Wir bitten um Beachtung. Zentrales Vergabemanagement Des Landkreise Gießen
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistung beinhaltet den Aufbau, Vorhalten und Abbau von Gerüsten für die Sanierung der Willy-Brandt-Schule:
— für den 1. Bauabschnitt – ca. 2 160 m
— für den 2. Bauabschnitt – ca. 2 550 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Willy-Brandt-Schule Carl-Franz-Straße 14
35392 Gießen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular. Die Nachforderung weiterer Unterlagen im Rahmen der Prüfung des Angebots bleibt vorbehalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular. Die Nachforderung weiterer Unterlagen im Rahmen der Prüfung des Angebots bleibt vorbehalten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es sind Referenzen über die Ausführung von 3 vergleichbaren Aufträgen aus den letzten 3 Geschäftsjahren anzugeben. Hierfür stellen die Vergabeunterlagen ein Formular bereit. Zusätzliche Bescheinigungen des/der genannten Auftraggeber sind erwünscht.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: E 306, Riversplatz 1-9, 35394 Gießen
Zusätzliche Informationen:
Ergänzende Informationen zur Submission: Mit Erlass des Landes Hessen vom 14.4.2020 wurde festgelegt, dass in entsprechender Anwendung des § 14 VOB/A auf Submissionen in Ausschreibungen nach der VOB/A zu verzichten ist. Die Regelungen des § 14 a VOB/A kommen nicht mehr zur Anwendung. Sie können daher an der Angebotsöffnung nicht teilnehmen.
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Wir werden jedoch alle Bieter wie gewohnt nach der Angebotsöffnung über die ungeprüften Submissionsergebnisse informieren. Dies geschieht unaufgefordert per E-Mail oder über DTVP.
Wir bitten um Beachtung.
Zentrales Vergabemanagement
Des Landkreise Gießen

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrales Vergabemanagement
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YY5YRMV/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren wird über die vom Landkreis Gießen genutzte elektronische Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP), URL http://www.dtvp.de, abgewickelt. Es ist daher für alle interessierten Bieter unabdingbar, dass im Projektraum eingestellte Informationen regelmäßig eingesehen werden. Um automatische Nachrichten des Systems zu empfangen, z. B. bei Änderung der Vergabeunterlagen oder beantworteten Bieterfragen, müssen sich Bieter auf der Plattform registriert und für das Verfahren freigeschaltet haben. Das gleiche gilt für die Nutzung der elektronischen Angebotsabgabe.
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Bekanntmachungs-ID: CXS0YY5YRMV

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3, Fristenbriefkasten Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126348120 📞
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 212-515111 (2020-10-27)