Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Kriterien zur Bewerberauswahl erfolgt unter Berücksichtigung nachfolgender Gewichtung der Kriterien und Punktewertung für die Einzelkriterien.
Die Wertung schließt mit der Bildung einer Rangfolge ab. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Bei ausreichend eingegangenen und qualifizierten Bewerbungen werden mindestens 3 höchstens 5 Bewerber eingeladen, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahlentsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
I) durchschnittlicher Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Jahre – Gewichtung 8 %:
— < 150 000 EUR: 1 Punkt,
— 150 000-300 000 EUR: 2 Punkte,
— > 300 000-450 000 EUR: 3 Punkte,
— > 450 000 EUR: 4 Punkte.
II) technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Referenzen – Gewichtung 3 x 23 %
II.1) Aufgabenstellung:
— Honorarzone III und höher: 2 Punkte,
— Kindertagesstätte: 1 Punkt,
— geförderter Wohnungsbau: 1 Punkt.
II.2) Leistungsphasen:
— Leistungsphase 2: 1 Punkt,
— Leistungsphase 3: 1 Punkt,
— Leistungsphase 4: 1 Punkt,
— Leistungsphase 5: 1 Punkt.
3. Die Vergleichbarkeit der Brutto-Grundfläche (BGF):
— weniger als 5 000 m: 1 Punkt,
— > 5 000 m-10 000 m: 2 Punkte,
— > 10 000 m-15 000 m: 3 Punkte,
— mehr als 15 000 m: 4 Punkte.
III) technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Büro/Personal – Gewichtung 23 %
III.1) Durchschnittliche Anzahl der jährlich Beschäftigten der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre:
— 1-2 Mitarbeiter: 1 Punkt,
— 3-4 Mitarbeiter: 2 Punkte,
— 5-6 Mitarbeiter: 3 Punkte,
— mehr als 6 Mitarbeiter: 4 Punkte.
III.2) Durchschnittliche Anzahl der Dipl.-Ing. oder vergleichbare Ausbildung:
— 1 Mitarbeiter: 1 Punkt,
— 2-3 Mitarbeiter: 2 Punkte,
— 4-5 Mitarbeiter: 3 Punkte,
— mehr als 5 Mitarbeiter: 4 Punkte.
III.3) Maßnahmen zur Qualitätssicherung:
— Zertifikate von Kammern oder Fortbildung von MA: 2 Punkte,
— einschlägige zusätzliche Zertifizierung bzw. Qualifikation für Holz- und/oder Modulbauweise: 2 Punkte.