Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Wertung schließt mit der Bildung einer Rangfolge ab. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Bei ausreichend eingegangenen und qualifizierten Bewerbungen werden mindestens drei höchstens fünf Bewerber eingeladen, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
I. durchschnittlicher Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten drei Jahre – Gewichtung 8 %:
— < 100 000 EUR: 1 Punkt,
— 100 000-200.000 EUR: 2 Punkte,
— > 200 000-300 000 EUR: 3 Punkte,
— > 300 000 EUR: 4 Punkte.
II. technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Referenzen – Gewichtung 3 x 23 %.
II.1 Aufgabenstellung:
— Honorarzone III und höher: 3 Punkte,
— Planung gemäß EnEV oder vergleichbar: 1 Punkt.
II.2 Leistungsphasen:
— Leistungsphase 2: 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 3: 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 4: 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 5: 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 6: 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 7: 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 8: 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 9: 0,5 Punkte.
II.3 Die Vergleichbarkeit der Brutto-Grundfläche (BGF):
— Weniger als 3 000 m: 1 Punkt,
— > 3 000 m-6.000 m: 2 Punkte,
— > 6 000 m-9 000 m: 3 Punkte,
— Mehr als 9 000 m: 4 Punkte.
III. technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Büro/Personal – Gewichtung 23 %.
III.1 Durchschnittliche Anzahl der jährlich Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre:
— 1 Mitarbeiter: 1 Punkt,
— 2-3 Mitarbeiter: 2 Punkte,
— 4-5 Mitarbeiter: 3 Punkte,
— Mehr als 5 Mitarbeiter: 4 Punkte.
III.2 Durchschnittlich jährliche Beschäftigte in den letzten drei Jahren für die Leistung gemäß §§ 53ff HOAI Anlagengruppe 4 und 5 (Dipl.-Ing., Techniker, Meister oder vergleichbare Ausbildung):
— 1 Mitarbeiter: 1 Punkt,
— 2 Mitarbeiter: 2 Punkte,
— 3 Mitarbeiter: 3 Punkte,
— Mehr als 3 Mitarbeiter: 4 Punkte.
III.3 Maßnahmen zur Qualitätssicherung:
— Zertifikate von Kammern oder Fortbildung von MA: 2 Punkte,
— Einschlägige zusätzliche Zertifizierung des Büros: 2 Punkte.