Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber der 1. Stufe erfolgt nach folgenden Kriterien in der Bekanntmachung und im Bewerbungsbogen (Bwb) mit Anlagen (Referenzen,....).
Die Bewertung der Kriterien zur Bewerberauswahl erfolgt unter Berücksichtigung nachfolgender Gewichtung der Kriterien und Punktewertung für die Einzelkriterien.
Die Wertung schließt mit der Bildung einer Rangfolge ab. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Bei ausreichend eingegangenen und qualifizierten Bewerbungen werden mindestens 3 höchstens 5 Bewerber eingeladen, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
I. durchschnittlicher Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Jahre – Gewichtung 8 %
< 330 000 EUR: 1 Punkt;
330 001-660 000 EUR: 2 Punkte;
> 660 001-1 000 000 EUR: 3 Punkte;
> 1 000 000 EUR: 4 Punkte.
II. technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Referenz 1/2 – Gewichtung 2 x 23 %
II.1 Aufgabenstellung:
— Honorarzone III und höher: 2 Punkte;
— Wohnungsbau: 1 Punkt;
— Geförderter Wohnungsbau: 1 Punkt.
II.2 Leistungsphasen:
— Leistungsphase 6: 1 Punkt;
— Leistungsphase 7: 1 Punkt;
— Leistungsphase 8: 1 Punkt;
— Leistungsphase 9: 1 Punkt.
II.3 Die Vergleichbarkeit der Geschossfläche (GF)
Weniger als 5 000 m: 1 Punkt;
> 5 000 m-10 000 m: 2 Punkte;
> 10 000 m-15 000 m: 3 Punkte;
Mehr als 15 000 m: 4 Punkte.
II. technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Referenz 3 – Gewichtung 1 x 23 %
II.1 Aufgabenstellung:
— Honorarzone III und höher: 2 Punkte.
— Kita: 2 Punkte.
II.2 Leistungsphasen:
— Leistungsphase 6: 1 Punkt;
— Leistungsphase 7: 1 Punkt;
— Leistungsphase 8: 1 Punkt;
— Leistungsphase 9: 1 Punkt.
II.3 Die Vergleichbarkeit der Geschossfläche (GF)
Weniger als 300 m: 1 Punkt;
> 300 m-600 m: 2 Punkte;
> 600 m-1 180 m: 3 Punkte;
Mehr als 1 180 m: 4 Punkte.
III. technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Büro/Personal – Gewichtung 23 %
III.1 Durchschnittliche Anzahl der jährlich Beschäftigten der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre
— 1-4 Mitarbeiter: 1 Punkt;
— 5-8 Mitarbeiter: 2 Punkte;
— 9-12 Mitarbeiter: 3 Punkte;
— mehr als 12 Mitarbeiter: 4 Punkte.
III.2 Durchschnittliche Anzahl der Dipl.-Ing. oder vergleichbare Ausbildung
— 1-3 Mitarbeiter: 1 Punkt;
— 4-7 Mitarbeiter: 2 Punkte;
— 8-10 Mitarbeiter: 3 Punkte;
— mehr als 10 Mitarbeiter: 4 Punkte.
III.3 Maßnahmen zur Qualitätssicherung
— Zertifikate von Kammern oder Fortbildung von MA: 2 Punkte;
— Einschlägige zusätzliche Zertifizierung des Büros: 2 Punkte.