Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Kriterien zur Bewerberauswahl erfolgt unter Berücksichtigung nachfolgender Gewichtung der Kriterien und Punktewertung für die Einzelkriterien.
Die Wertung schließt mit der Bildung einer Rangfolge ab. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Bei ausreichend eingegangenen und qualifizierten Bewerbungen werden mindestens 3 höchstens 5 Bewerber eingeladen, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
I. durchschnittlicher Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Jahre – Gewichtung 8 %
< 200 000 EUR: 1 Punkt;
> 200 000-400 000 EUR: 2 Punkte;
> 4 000 000-600 000 EUR: 3 Punkte;
> 600 000 EUR: 4 Punkte.
II. technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Referenzen – Gewichtung 3 x 23 %.
II.1 Aufgabenstellung:
Mindestanforderung:
— Sanierung, Modernisierung, Instandsetzung;
— Keine Wertung bei Neubau, da nicht vergleichbar.
Referenzkomplexität:
— Honorarzone II und höher: 2 Punkte;
— Wohnungsbau: 1 Punkt.
Die Wohnanlage war während der Umbaumaßnahme bewohnt: 1 Punkt
II.2 Leistungsphasen:
— Leistungsphase 1: 0,25 Punkte;
— Leistungsphase 2: 0,5 Punkte;
— Leistungsphase 3: 0,5 Punkte;
— Leistungsphase 4: 0,25 Punkte;
— Leistungsphase 5: 0,5 Punkte;
— Leistungsphase 6: 0,5 Punkte;
— Leistungsphase 7: 0,25 Punkte;
— Leistungsphase 8: 1 Punkt;
— Leistungsphase 9: 0,25 Punkte.
II.3 Die Vergleichbarkeit der Wohneinheiten: 300 WE
Weniger als 100 WE: 1 Punkt;
> 100 WE-200 WE: 2 Punkte;
> 200 WE-300: 3 Punkte;
Mehr als 300: 4 Punkte.
III. technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Büro/Personal – Gewichtung 23 %
III.1 Durchschnittliche Anzahl der jährlich Beschäftigten der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre
— 2 Mitarbeiter: 1 Punkt;
— 3-4 Mitarbeiter: 2 Punkte;
— 5-6 Mitarbeiter: 3 Punkte;
— mehr als 6 Mitarbeiter: 4 Punkte.
III.2 Durchschnittliche Anzahl der jährlich Beschäftigten der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre für die Leistung gemäß §§ 53ff HOAI Anlagengruppen 1-2 (Dipl.-Ing., Techniker, Meister oder vergleichbare Ausbildung):
— 2 Mitarbeiter: 1 Punkt;
— 3 Mitarbeiter: 2 Punkte;
— 4 Mitarbeiter: 3 Punkte;
— Mehr als 4 Mitarbeiter: 4 Punkte.
III.3 Maßnahmen zur Qualitätssicherung
— Zertifikate von Kammern oder Fortbildung von MA: 2 Punkte;
— einschlägige zusätzliche Zertifizierung des Büros: 2 Punkte.