Webbasiertes Berichtswesen in der betrieblichen Gesundheitsförderung

AOK-Bundesverband GbR

Webbasiertes Berichtswesen in der betrieblichen Gesundheitsförderung:
Externe IT-Unterstützung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-15 Auftragsbekanntmachung
2021-06-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-05-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareprogrammierung und -beratung
Referenznummer: 2020-05-15-BV-REN
Kurze Beschreibung:
Webbasiertes Berichtswesen in der betrieblichen Gesundheitsförderung: Externe IT-Unterstützung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwareprogrammierung und -beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDFFF/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDFFF 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-15 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-20 📅
Datum des Beginns: 2020-11-01 📅
Datum des Endes: 2022-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 098-234375
ABl. S-Ausgabe: 98
Zusätzliche Informationen
1) Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). 2) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen. 3) Die Teilnahmeanträge sowie etwaige Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung abgegeben werden. Näheres hierzu ergibt sich aus den Formblättern und Hinweisen für den Teilnahmeantrag. 4) Die unter Ziffer III.1.1) (Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister) und Ziffer III.1.2) (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind im Falle des Angebots einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die sonstigen unter Ziffer III.1.3) (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) geforderten Eignungsnachweise können von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft gemeinsam erbracht werden. Die unter Ziffer III.1.3) (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. 5) Die angegebene Bindefrist bezieht sich auf die verbindlichen Angebote nach der Verhandlungsrunde. 6) Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDFFF
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Webbasiertes Berichtswesen in der betrieblichen Gesundheitsförderung:
Externe IT-Unterstützung.
Nach § 20b Abs. 1 SGB V besteht die gesetzliche Verpflichtung, die gesundheitliche Situation in den Betrieben zu erheben. Als geeignete Instrumente zur Erfassung der gesundheitlichen Situation werden u.a. Analysen des Arbeitsunfähigkeitsgeschehens von der AOK angeboten. Die AOKs liefern zu diesem Zweck halbjährlich Arbeitsunfähigkeitsdaten aus ihrem Bestand an das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) im AOK-Bundesverband, die für die vom WIdO angebotenen webbasierten Berichte (AU-Profil mit 3 Standardberichtstypen, AU-Bericht, regionaler Gesundheitsbericht, GKV-Gesundheitsbericht) aufbereitet sowie zu bundesweiten Vergleichsdaten verdichtet werden. Für die Standardberichte gibt es je nach Berichtstyp die Ausgabeformate PDF, Word, Excel und PowerPoint. Diese webbasierten Berichte werden den AOKs automatisiert zur Verfügung gestellt und von den Usern jährlich über 20 000 Mal abgerufen. Anwender sind die Berater der AOKs im Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung, die den Unternehmen Arbeitsunfähigkeitsberichte bereitstellen. Diese Analysen sind eine Voraussetzung für die Beratung und Unterstützung von Unternehmen seitens der AOK zur Implementierung nachhaltiger gesundheitsfördernder Strukturen im Betrieb. Die Berichte stellen das Arbeitsunfähigkeitsgeschehen nach unterschiedlichen Bedarfen für einzelne Betriebe, Betriebsgruppen und Regionen dar.
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Gegenstand der Ausschreibung ist die kontinuierliche Erweiterung und der Ausbau bereits bestehender Funktionen der verschiedenen Web-Applikationen für die betriebliche und regionale Analyse von Arbeitsunfähigkeitsdaten und die Problembehebung beim Einsatz der webbasierten Softwarekomponenten (Support). Alle webbasierten Berichte werden stetig nach den Bedürfnissen der User bzw. den fachlichen Anforderungen weiterentwickelt. An den Berichten werden regelmäßig Fehlerbehebungen, die Beseitigung von „Unschönheiten“ und technische oder inhaltliche Optimierungen vorgenommen.
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Des Weiteren soll die Produktpalette der webbasierten Analysetools im Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung sukzessive um zwei weitere Analysetools erweitert werden. Zum einem soll ein neuer Branchenbericht das Produktportfolio erweitern: Dies ist ein knapp 40seitiger Bericht mit Abbildungen und Tabellen, der ebenso wie die bisherigen Berichte webbasiert von definierten Usern in den AOKs als PDF-Bericht abgerufen werden soll. Dieser Bericht gibt detailliert Auskunft über das Arbeitsunfähigkeitsgeschehen einer gewählten Branche. Des Weiteren ist vorgesehen einen abteilungsbezogenen Bericht zu etablieren: Mit diesem Bericht sollen verschiedene Abteilungen eines Unternehmens untereinander bezüglich ihres Arbeitsunfähigkeitsgeschehens verglichen werden. Diese Webanwendungen sollen ebenfalls wie die anderen Webberichte auf ASP.NET umgesetzt werden.
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Der Zugriff erfolgt per https, die Daten liegen in einem Oracel-Datenbanksystem. Das verwendete DBMS ist Oracle 12g. Die bestehenden Versionen der Web-Applikationen basieren auf ASP.NET IIS. Die Auswertungen sind im Back-End komplett in Oracle PL/SQL erstellt. Die der Anwendung zu Grunde liegende Oracel-Datenbank umfasst derzeit ca. 1,6 TB Daten (jährlicher Zuwachs beträgt ca. 140 GB Rohdaten). Es gibt ein Produktiv- und ein Testsystem.
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Neben den definierten Erweiterungen der Produktpalette mit zwei neuen Berichtstypen, erfolgen weitere Aufträge zur Weiterentwicklung bzw. notwendige Fehlerbehebungen im Rahmen des Supports in unregelmäßigen Abständen abhängig von Anwenderwünschen. Wir erwarten einen agilen Softwareentwicklungsstil mit regelmäßigen Prototypen-Lieferungen und gemeinsamer kontinuierlicher Anpassung der Spezifikation.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit jeweils automatisch, jedoch maximal zweimal, um jeweils ein weiteres Jahr, sofern sie nicht von der Auftraggeberin mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Teilnahmefrist gerechnet). Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
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2. Eigenerklärung, dass keiner der in §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegt. Bezüglich der weiteren Einzelheiten wird auf Anlage A2 der Vergabeunterlagen verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angabe des jeweils innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre erwirtschafteten Jahresumsatz des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft,
2. Angabe des jeweils innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre erwirtschafteten spezifischen, durchschnittlichen Jahresumsatzes des Wirtschaftsteilnehmers in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft,
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3. Abgabe einer Eigenerklärung mit welcher der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft zusichert, dass er/es über eine aktuell bestehende, gültige Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, mit der mindestens folgende Deckungssummen je Versicherungsfall abgedeckt sind:
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— 500 000,00 EUR gegen Personenschäden sowie
— 500 000,00 EUR gegen Sachschäden und
— 250 000,00 EUR gegen Vermögensschäden, inklusive Schäden, die auf der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften beruhen.
Das Bestehen der eben genannten Versicherung ist gegenüber der Auftraggeberin innerhalb von vier Wochen nach Zuschlagserteilung durch Vorlage der Versicherungspolice nachzuweisen. Der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft verpflichtet sich, die Betriebshaftpflichtversicherung für die gesamte Laufzeit des Vertrages aufrecht zu erhalten. Sofern und soweit keine entsprechende Versicherung besteht, ist zu erklären, dass diese im Auftragsfall unverzüglich abgeschlossen bzw. die bestehende Versicherung entsprechend erweitert wird.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers sind Referenzen über Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht wurden und die nach Art, Inhalt und Umfang mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, vorzulegen. Die im Rahmen des jeweiligen Referenzprojektes erbrachten Leistungen sind unter Angabe des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (Referenzkunde) ausführlich zu beschreiben.
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Es ist jeweils mindestens eine Referenz aus den folgenden Bereichen vorzulegen. Andernfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen:
1. Entwicklung einer datenbankbasierten Software unter Verwendung einer Oracle-Datenbank mit Ausgabeschnittstelle nach MS-Excel und MS-Word und Generierung von Reports im PDF-Format und Generierung von PowerPoint-Folien,
2. Entwicklung einer Web-Applikation mit produktiven Einsatz von LaTeX und unter Verwendung von DevExpress-Komponenten,
3. Entwicklung einer Web-Applikation basierend auf ASP.NET IIS,
Darüber hinaus werden im Rahmen der Bewertung des Teilnahmeantrages Punkte vergeben, wenn zusätzlich Referenzen aus den folgenden Bereichen vorgelegt werden:
4. Analyse von großen Datenmengen in relationalen Datenbanksystemen. Dabei muss die analysierbare Datenmenge und Datenkomplexität sowie die Vielfalt und Komplexität der möglichen Analysen dargestellt werden,
5. Kenntnisse hinsichtlich der Analyse von Arbeitsunfähigkeitsdaten (Kennwertberechnungen),
6. Es wurde eine Anwenderdokumentation erstellt,
7. Agile Softwareentwicklung.
2. Es ist ein Kernteam zu benennen, welches für die Leistungserbringung des Bewerbers/Bieters vorgesehen ist. Das Kernteam soll aus einem Projektleiter und mindestens einem weiteren Mitarbeiter bestehen.
Für die Mitarbeiter des Kernteams sind Angaben zu ihrer beruflichen Befähigung, ihren Kenntnissen und Erfahrungen sowie von ihnen durchgeführten Referenzprojekte, die für den ausgeschriebenen Auftrag von Relevanz sind, in Form von Lebensläufen/Eigenerklärungen vorzulegen. Anhand der Angaben ist Folgendes nachzuweisen:
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a) Der Projektleiter des Projektteams muss über einen Hochschulabschluss im Bereich Informatik/Mathematik oder einen vergleichbaren Abschluss verfügen,
b) Weitere Mitglieder des Teams müssen über einen qualifizierten Abschluss im Bereich Informatik/Anwendungsentwicklung verfügen,
c) Ferner müssen alle Mitglieder des Projektteams über Berufserfahrung im Bereich der Softwareentwicklung verfügen,
d) Kenntnisse in Bezug auf Softwareprojekte, die dem Aufbau eines automatisierten Berichtswesens dienen, sind für jedes Mitglied des Projektteams anzugeben (sofern vorhanden).
Für den Projektleiter sind zwingend Erfahrungen in Bezug auf Softwareprojekte, die dem Aufbau eines automatisierten Berichtswesens dienten, anhand mindestens eines Referenzprojektes nachzuweisen. Andernfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen,
e) Kenntnisse zu Arbeitsunfähigkeitsdaten (u. a. Kennwertberechnung) sind von Vorteil.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Nachweis der unter III.1.2) (3) geforderten Betriebshaftpflichtversicherung.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Höchstzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es werden die Angaben des Bewerber zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß III.1.2) sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß III.1.3) bewertet. Bezüglich der genauen Ausgestaltung der einzelnen Wertungskriterien sowie die jeweils zu erzielenden Punkte wird auf die Wertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb im Dokument Teilnahmebedingungen (Anlage A1 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDFFF/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV).
2) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen.
3) Die Teilnahmeanträge sowie etwaige Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung abgegeben werden. Näheres hierzu ergibt sich aus den Formblättern und Hinweisen für den Teilnahmeantrag.
4) Die unter Ziffer III.1.1) (Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister) und Ziffer III.1.2) (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind im Falle des Angebots einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die sonstigen unter Ziffer III.1.3) (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) geforderten Eignungsnachweise können von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft gemeinsam erbracht werden. Die unter Ziffer III.1.3) (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der
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Bietergemeinschaft übernommen hat.
5) Die angegebene Bindefrist bezieht sich auf die verbindlichen Angebote nach der Verhandlungsrunde.
6) Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDFFF

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat…“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“
Quelle: OJS 2020/S 098-234375 (2020-05-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2020-05-15-BV-REN-BvA
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 112-293677
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 098-234375
ABl. S-Ausgabe: 112
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung erfolgte unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKRRTV.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Nach § 20 b Abs. 1 SGB V besteht die gesetzliche Verpflichtung, die gesundheitliche Situation in den Betrieben zu erheben. Als geeignete Instrumente zur Erfassung der gesundheitlichen Situation werden u. a. Analysen des Arbeitsunfähigkeitsgeschehens von der AOK angeboten. Diese Analysen sind eine Voraussetzung für die Beratung und Unterstützung von Unternehmen seitens der AOK zur Implementierung nachhaltiger gesundheitsfördernder Strukturen im Betrieb.
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Gegenstand der Ausschreibung war die kontinuierliche Erweiterung und der Ausbau bereits bestehender Funktionen der verschiedenen Web-Applikationen für die betriebliche und regionale Analyse von Arbeitsunfähigkeitsdaten und die Problembehebung beim Einsatz der webbasierten Softwarekomponenten (Support). Alle webbasierten Berichte werden stetig nach den Bedürfnissen der User bzw. den fachlichen Anforderungen weiterentwickelt. An den Berichten werden regelmäßig Fehlerbehebungen, die Beseitigung von „Unschönheiten“ und technische oder inhaltliche Optimierungen vorgenommen.
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Des Weiteren soll die Produktpalette der webbasierten Analysetools im Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung sukzessive um 2 weitere Analysetools erweitert werden.
Neben den definierten Erweiterungen der Produktpalette mit 2 neuen Berichtstypen, erfolgen weitere Aufträge zur Weiterentwicklung bzw. notwendige Fehlerbehebungen im Rahmen des Supports in unregelmäßigen Abständen abhängig von Anwenderwünschen.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Leistungskonzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-30 📅
Name: TED Soft GmbH
Postanschrift: Friedrich-Breuer-Str. 118
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53225
Land: Deutschland 🇩🇪
Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle, Silke Renner

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung erfolgte unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKRRTV.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den
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Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
§ 168 GWB
„(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.“
Quelle: OJS 2021/S 112-293677 (2021-06-07)