Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mitarbeiter:
Der Bieter/bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft hat die Anzahl (Vollzeitäquivalent) der bei ihm mit vergleichbaren Leistungen am Maßstab Ziffer II.1.4) und Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung beschäftigen Mitarbeiter der letzten 3 Geschäftsjahre (2017/2018/2019) anzugeben.
Berufliche Leistungsfähigkeit – Referenzen (max. 100 Punkte)
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufügen.
Als vergleichbare Leistung (vgl. Ziffer II.1.4) und Ziffer II.2.4) Bekanntmachung) im Sinne dieser Ziffer wird die Gewobag insb. Leistungen anerkennen, für die durch den Auftragnehmer eine funktional umfangreiche Website konzeptionell entwickelt, kreativ umgesetzt und implementiert wurde.
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden
Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag sind die in der jeweiligen Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend vollständig auszufüllenden Tabellen zum Nachweis des jeweiligen Aspektes der Eignung ausreichend.
Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen an die Vergleichbarkeit erfüllt:
— Beschreibung der erbrachten Leistungen:
—— Hintergrund/Problem/Herausforderung;
—— Aufgabe/Zielsetzung;
—— Strategische Herangehensweise;
—— Idee/Lösung/Mechanik;
—— Kreation/Umsetzung;
—— Ergebnisse;
—— Mitteleinsatz.
— Gesamtauftragsvolumen (brutto) bzw. voraussichtliches Gesamtauftragsvolumen (brutto);
— Auftraggeber mit Adresse;
— Zuständige Abteilung beim Auftraggeber, Telefonnummer;
— Zeitraum der Erbringung der erbrachten Leistung (MM/JJ bis MM/JJ, Abschluss/Beendigung Projekt nicht vor 2015).
Erreicht der Bieter bei diesem Kriterium nicht mindestens 51 Punkte, wird sein Angebot zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Für jede wertungsfähige Referenz können insg. max. 20 Punkte erreicht werden. 5 Punkte erhält eine wertungsfähige Referenz.
Max. 15 Zusatzpunkte kann ein Bewerber erzielen, wenn in dem benannten Referenzprojekt zusätzlich zu den Mindestanforderungen eine oder mehrere der folgenden Leistungen erbracht wurden bzw. das Referenzprojekt folgenden Spezifika entsprochen hat:
— Website Konzeption und Umsetzung (4 Punkte);
— User Experience Analyse und Optimierung einer bestehenden Website (1 Punkte);
— Leistung für ein Unternehmen in der Immobilienwirtschaft erbracht (3 Punkt);
— Leistung für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht (1 Punkt);
— Konzeption und Implementierung eines Online-Shops (1 Punkt);
— Themen aus dem Bereich Kunst und Kultur (2 Punkte);
— Leistungen für einen Verein oder eine Stiftung erbracht (3 Punkte).
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Gewobag behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet.
Die Gewobag ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bieter bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen:
— Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend);
— Möglichst aussagekräftige Umschreibung Tätigkeit Referenzgeber (z. B. „Wohnungswirtschaft“).
Die Gewobag wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären.