Da der letzte Relaunch der OMG-Website nunmehr 10 Jahre her ist und die Schwachstellen die Fortführung und den Ausbau auf neue digitale Geschäftsmodelle erheblich erschweren, sollen in 2020 die ersten Schritte unternommen werden, die OMG-Website fachlich und technisch auf eine einheitliche und zukunftsfähige digitale Plattform zu führen. Dies schließt ein, dass der Auftritt einerseits grafisch (z. B. Material Design, Microinteractions, Dynamic Illustrations, Video Backgrounds), als auch technologisch (z. B. React, Vue.js, Angular, Sass/Less) moderne Mittel nutzt, um für den Nutzer die bestmögliche User Experience zu gewährleisten. Während des bzw. für den Relaunch(es), aber auch danach soll auf der Basis eines agilen Vorgehensmodells nach „Scrum“ zum sogenannten „agilen Festpreis“ gearbeitet werden. Ergänzend wird auf die Vertragsunterlagen (i. S. v. § 29 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 VgV) zu diesem Vergabeverfahren verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-08-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Website-Gestaltung
Kurze Beschreibung:
Da der letzte Relaunch der OMG-Website nunmehr 10 Jahre her ist und die Schwachstellen die Fortführung und den Ausbau auf neue digitale Geschäftsmodelle erheblich erschweren, sollen in 2020 die ersten Schritte unternommen werden, die OMG-Website fachlich und technisch auf eine einheitliche und zukunftsfähige digitale Plattform zu führen. Dies schließt ein, dass der Auftritt einerseits grafisch (z. B. Material Design, Microinteractions, Dynamic Illustrations, Video Backgrounds), als auch technologisch (z. B. React, Vue.js, Angular, Sass/Less) moderne Mittel nutzt, um für den Nutzer die bestmögliche User Experience zu gewährleisten.
Während des bzw. für den Relaunch(es), aber auch danach soll auf der Basis eines agilen Vorgehensmodells nach „Scrum“ zum sogenannten „agilen Festpreis“ gearbeitet werden.
Ergänzend wird auf die Vertragsunterlagen (i. S. v. § 29 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 VgV) zu diesem Vergabeverfahren verwiesen.
Da der letzte Relaunch der OMG-Website nunmehr 10 Jahre her ist und die Schwachstellen die Fortführung und den Ausbau auf neue digitale Geschäftsmodelle erheblich erschweren, sollen in 2020 die ersten Schritte unternommen werden, die OMG-Website fachlich und technisch auf eine einheitliche und zukunftsfähige digitale Plattform zu führen. Dies schließt ein, dass der Auftritt einerseits grafisch (z. B. Material Design, Microinteractions, Dynamic Illustrations, Video Backgrounds), als auch technologisch (z. B. React, Vue.js, Angular, Sass/Less) moderne Mittel nutzt, um für den Nutzer die bestmögliche User Experience zu gewährleisten.
Während des bzw. für den Relaunch(es), aber auch danach soll auf der Basis eines agilen Vorgehensmodells nach „Scrum“ zum sogenannten „agilen Festpreis“ gearbeitet werden.
Ergänzend wird auf die Vertragsunterlagen (i. S. v. § 29 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 VgV) zu diesem Vergabeverfahren verwiesen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Website-Gestaltung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-08-31 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-04 📅
Datum des Beginns: 2021-01-18 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 172-415227
ABl. S-Ausgabe: 172
Zusätzliche Informationen
Ergänzend zu Abschnitt III.1.3) dieser Auftragsbekanntmachung:
A/B.3.7 Referenzprojekte
Benennen Sie mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare und erfolgreich abgeschlossene Referenzaufträge aus den letzten 5 Jahren, gerechnet ab dem Ende der Teilnahmefrist.
Vergleichbar sind solche Aufträge, die ebenfalls die vollumfängliche Neuentwicklung oder eine vollumfängliche Neukonzeptionierung einer digitalen Plattform (Internetauftritt) mit Anbindung von Drittanwendungen zum Gegenstand hatte und folgende Leistungsparameter umfasste:
a) Hohe Ansprüche an eine kanalübergreifende User Experience, d. h. nahtlose Verbindung und Integration von unterschiedlichsten Systemen z. B. Shops, Buchungs-Systemen und Kanälen z. B. Kampagnen-Landingpages, Newslettering oder Blogs zu einer homogenen digitalen Landschaft über unterschiedliche Customer Journeys hinweg,
b) Hohe UX-/UI und Performanceansprüche, d. h. Echtzeitbereitstellung bzw. -verarbeitung verschiedener Datenpakete devicespezifisch (z. B. Videos) unter Verwendung modernster Technologien bei sehr hohen Zugriffsraten in Peakzeiten; hohe Verfügbarkeit mit minimalen Ausfallzeiten,
c) Hohe Personalisierungsansprüche und stetige Optimierung, d. h. Schaffung und Aussteuerung von zielgruppenspezifischen Inhalten sowohl kanal – als auch nutzerspezifisch im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten; Steigerung des ROI und der Conversion Rates, indem Echtzeitdaten genutzt werden (Einsatz von KI wünschenswert),
d) Inhaltskomplexität bei hohem Qualitätsanspruch für IT und Marketing, d. h. Verarbeitung/Darstellung von Informationen verschiedener Stakeholder (Content- und Redaktionsysteme); Integration von Workflows mit automatischer Benachrichtigung (z. B. bei Freigabeprozesse),
e) Hohe Vermarktbarkeit (Multi-Channel Marketing), d. h. die Struktur ermöglicht ein ergebnisorientiertes, datenschutzrechtskonformes Bewerben (Keywords, SEO und Suchmaschinenwerbung); gesteuerte Contentausspielung an unterschiedlichste Kanäle (z. B. Digital Signages, Wearables, Voice-Assistenten oder mobile Apps),
f) Internationaler Kontext, d. h. Nutzung der Möglichkeiten von „Geolocation-Standorterkennung/ Geotargeting“ (Risk Management, User Experience erhöhen durch lokale Zielgruppen etc.); redaktionsfreundliche Systematik um Übersetzungen pflegen zu können,
g) Agile Umsetzung, d. h. die Umsetzung des Auftrags verlief nach einem agilen Ansatz, interativ, mit einem festen Entwicklungsteam und nach einem abgestimmten und gemeinsam definierten Rahmen während der Neuentwicklung und nach dem Launch darüber hinaus; Einsatz von CI/CD Pipelines mit denen u. a. ein Code-Scan durchgeführt werden kann,
sowie vom Bieter inhaltlich und verantwortlich erbracht worden sind.
Erfolgreich sind Referenzen, bei denen insbesondere keiner der nachfolgenden Fälle vorliegt bzw. vorlag:
— Rückabwicklung des Vertrages;
— Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund;
— Geltendmachung von nicht unwesentlichen Vertragsstrafen;
— Nicht unwesentliche Reduzierung des Leistungsumfangs gegenüber dem bei initialer Beauftragung definierten.;
— Nicht unwesentliche Überschreitung des initialen Kostenansatzes (Auftragswertschätzung) bzw. Angebotspreises.
Hinweise:
Es ist zwingend erforderlich, dass jede der mindestens 3 geforderten Referenzen alle Kriterien a) bis g) erfüllt sowie vom Bewerber inhaltlich und verantwortlich erbracht worden ist.
Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zur Abwertung oder zum Ausschluss des Antrages.
Mindestanforderung:
Drei entsprechende Projekte aus den vergangenen 5 Jahren (gerechnet ab dem Ende der Teilnahmefrist).
Bewertung:
Siehe Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb.
Ergänzend zu Abschnitt III.1.3) dieser Auftragsbekanntmachung:
A/B.3.7 Referenzprojekte
Benennen Sie mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare und erfolgreich abgeschlossene Referenzaufträge aus den letzten 5 Jahren, gerechnet ab dem Ende der Teilnahmefrist.
Vergleichbar sind solche Aufträge, die ebenfalls die vollumfängliche Neuentwicklung oder eine vollumfängliche Neukonzeptionierung einer digitalen Plattform (Internetauftritt) mit Anbindung von Drittanwendungen zum Gegenstand hatte und folgende Leistungsparameter umfasste:
a) Hohe Ansprüche an eine kanalübergreifende User Experience, d. h. nahtlose Verbindung und Integration von unterschiedlichsten Systemen z. B. Shops, Buchungs-Systemen und Kanälen z. B. Kampagnen-Landingpages, Newslettering oder Blogs zu einer homogenen digitalen Landschaft über unterschiedliche Customer Journeys hinweg,
b) Hohe UX-/UI und Performanceansprüche, d. h. Echtzeitbereitstellung bzw. -verarbeitung verschiedener Datenpakete devicespezifisch (z. B. Videos) unter Verwendung modernster Technologien bei sehr hohen Zugriffsraten in Peakzeiten; hohe Verfügbarkeit mit minimalen Ausfallzeiten,
c) Hohe Personalisierungsansprüche und stetige Optimierung, d. h. Schaffung und Aussteuerung von zielgruppenspezifischen Inhalten sowohl kanal – als auch nutzerspezifisch im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten; Steigerung des ROI und der Conversion Rates, indem Echtzeitdaten genutzt werden (Einsatz von KI wünschenswert),
d) Inhaltskomplexität bei hohem Qualitätsanspruch für IT und Marketing, d. h. Verarbeitung/Darstellung von Informationen verschiedener Stakeholder (Content- und Redaktionsysteme); Integration von Workflows mit automatischer Benachrichtigung (z. B. bei Freigabeprozesse),
e) Hohe Vermarktbarkeit (Multi-Channel Marketing), d. h. die Struktur ermöglicht ein ergebnisorientiertes, datenschutzrechtskonformes Bewerben (Keywords, SEO und Suchmaschinenwerbung); gesteuerte Contentausspielung an unterschiedlichste Kanäle (z. B. Digital Signages, Wearables, Voice-Assistenten oder mobile Apps),
f) Internationaler Kontext, d. h. Nutzung der Möglichkeiten von „Geolocation-Standorterkennung/ Geotargeting“ (Risk Management, User Experience erhöhen durch lokale Zielgruppen etc.); redaktionsfreundliche Systematik um Übersetzungen pflegen zu können,
g) Agile Umsetzung, d. h. die Umsetzung des Auftrags verlief nach einem agilen Ansatz, interativ, mit einem festen Entwicklungsteam und nach einem abgestimmten und gemeinsam definierten Rahmen während der Neuentwicklung und nach dem Launch darüber hinaus; Einsatz von CI/CD Pipelines mit denen u. a. ein Code-Scan durchgeführt werden kann,
sowie vom Bieter inhaltlich und verantwortlich erbracht worden sind.
Erfolgreich sind Referenzen, bei denen insbesondere keiner der nachfolgenden Fälle vorliegt bzw. vorlag:
— Rückabwicklung des Vertrages;
— Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund;
— Geltendmachung von nicht unwesentlichen Vertragsstrafen;
— Nicht unwesentliche Reduzierung des Leistungsumfangs gegenüber dem bei initialer Beauftragung definierten.;
— Nicht unwesentliche Überschreitung des initialen Kostenansatzes (Auftragswertschätzung) bzw. Angebotspreises.
Hinweise:
Es ist zwingend erforderlich, dass jede der mindestens 3 geforderten Referenzen alle Kriterien a) bis g) erfüllt sowie vom Bewerber inhaltlich und verantwortlich erbracht worden ist.
Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zur Abwertung oder zum Ausschluss des Antrages.
Mindestanforderung:
Drei entsprechende Projekte aus den vergangenen 5 Jahren (gerechnet ab dem Ende der Teilnahmefrist).
Bewertung:
Siehe Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Da der letzte Relaunch der OMG-Website nunmehr 10 Jahre her ist und die Schwachstellen die Fortführung und den Ausbau auf neue digitale Geschäftsmodelle erheblich erschweren, sollen in 2020 die ersten Schritte unternommen werden, die OMG-Website fachlich und technisch auf eine einheitliche und zukunftsfähige digitale Plattform zu führen. Dies schließt ein, dass der Auftritt einerseits grafisch (z. B. Material Design, Microinteractions, Dynamic Illustrations, Video Backgrounds), als auch technologisch (z. B. React, Vue.js, Angular, Sass/Less) moderne Mittel nutzt, um für den Nutzer die bestmögliche User Experience zu gewährleisten.
Da der letzte Relaunch der OMG-Website nunmehr 10 Jahre her ist und die Schwachstellen die Fortführung und den Ausbau auf neue digitale Geschäftsmodelle erheblich erschweren, sollen in 2020 die ersten Schritte unternommen werden, die OMG-Website fachlich und technisch auf eine einheitliche und zukunftsfähige digitale Plattform zu führen. Dies schließt ein, dass der Auftritt einerseits grafisch (z. B. Material Design, Microinteractions, Dynamic Illustrations, Video Backgrounds), als auch technologisch (z. B. React, Vue.js, Angular, Sass/Less) moderne Mittel nutzt, um für den Nutzer die bestmögliche User Experience zu gewährleisten.
Während des bzw. für den Relaunch(es), aber auch danach soll auf der Basis eines agilen Vorgehensmodells nach „Scrum“ zum sogenannten „agilen Festpreis“ gearbeitet werden.
Ergänzend wird auf die Vertragsunterlagen (i. S. v. § 29 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 VgV) zu diesem Vergabeverfahren verwiesen.
Da der letzte Relaunch der OMG-Website nunmehr 10 Jahre her ist und die Schwachstellen die Fortführung und den Ausbau auf neue digitale Geschäftsmodelle erheblich erschweren, sollen in 2020 die ersten Schritte unternommen werden, die OMG-Website fachlich und technisch auf eine einheitliche und zukunftsfähige digitale Plattform zu führen. Dies schließt ein, dass der Auftritt einerseits grafisch (z. B. Material Design, Microinteractions, Dynamic Illustrations, Video Backgrounds), als auch technologisch (z. B. React, Vue.js, Angular, Sass/Less) moderne Mittel nutzt, um für den Nutzer die bestmögliche User Experience zu gewährleisten. Und andererseits die unternehmensinternen Abläufe unterstützt, die Verwaltung und Pflege der Websites vereinfacht und die Etablierung neuer digitaler Geschäftsmodelle ermöglicht bzw. nicht erschwert.
Da der letzte Relaunch der OMG-Website nunmehr 10 Jahre her ist und die Schwachstellen die Fortführung und den Ausbau auf neue digitale Geschäftsmodelle erheblich erschweren, sollen in 2020 die ersten Schritte unternommen werden, die OMG-Website fachlich und technisch auf eine einheitliche und zukunftsfähige digitale Plattform zu führen. Dies schließt ein, dass der Auftritt einerseits grafisch (z. B. Material Design, Microinteractions, Dynamic Illustrations, Video Backgrounds), als auch technologisch (z. B. React, Vue.js, Angular, Sass/Less) moderne Mittel nutzt, um für den Nutzer die bestmögliche User Experience zu gewährleisten. Und andererseits die unternehmensinternen Abläufe unterstützt, die Verwaltung und Pflege der Websites vereinfacht und die Etablierung neuer digitaler Geschäftsmodelle ermöglicht bzw. nicht erschwert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A.1.1 Eigenerklärungen gem. Abschnitt 4 des Begleitdokuments
Bestätigen Sie, dass Sie alle Eigenerklärungen des Abschnitts 4 des Begleitdokuments ausgefüllt und mindestens in Textform gekennzeichnet mit dem Teilnahmeantrag eingereicht haben?
Final fehlende bzw. nicht ausgefüllte und nicht entsprechend gekennzeichnete (mind. Textform) Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja / Nein“)
A.1.2 Handelsregisterauszug
Bitte reichen Sie eine aktuelle Handelsregisterauskunft ein.
Weiter bedarf es einer Erklärung, dass seit dem Ausstellungsdatum der eingereichten Eigenerklärung keine eintragungspflichtigen Sachverhalte angefallen sind.
(Sofern bei Rechtsform zutreffend.)
(Ausschlusskriterium)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A.2.1 Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand
Der Bieter bestätigt, dass der Jahresumsatz seines Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2017, 2018 und 2019 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils mindestens 500 000 EUR betrug (Mindestanforderung).
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“)
A.2.2 Haftpflichtversicherung
Der Bewerber verpflichtet sich, für Personen-, Sach-, Vermögens-, Obhut- und Bearbeitungsschäden im Falle des Zuschlags eine Betriebshaftpflichtversicherung auf seine Kosten abzuschließen, während der gesamten Vertragsdauer aufrecht zu erhalten und dem Auftraggeber nach Aufforderung – in jedem Fall aber vor Zuschlagserteilung – nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber verpflichtet sich, für Personen-, Sach-, Vermögens-, Obhut- und Bearbeitungsschäden im Falle des Zuschlags eine Betriebshaftpflichtversicherung auf seine Kosten abzuschließen, während der gesamten Vertragsdauer aufrecht zu erhalten und dem Auftraggeber nach Aufforderung – in jedem Fall aber vor Zuschlagserteilung – nachzuweisen.
Folgende Mindestsummen je Schadensfall müssen abgedeckt werden:
— Personenschäden 2 500.000,00 EUR;
— Sach- und Vermögensschäden (jeweils) 1 000 000,00 EUR;
— Obhut- und Bearbeitungsschäden 500 000,00 EUR.
Sofern die Deckungssummen maximiert sind, muss es sich mindestens um eine zweifache Maximierung handeln.
Der Nachweis dieser Versicherungen ist jährlich zu erbringen. Der Bewerber verpflichtet sich ferner, dem Auftraggeber spätestens vor Zuschlagserteilung eine Bestätigung seines Versicherers vorzulegen, in der dieser bestätigt, dass der Versicherer den Auftraggeber bei Erlöschen des Versicherungsschutzes unmittelbar und unverzüglich benachrichtigt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis dieser Versicherungen ist jährlich zu erbringen. Der Bewerber verpflichtet sich ferner, dem Auftraggeber spätestens vor Zuschlagserteilung eine Bestätigung seines Versicherers vorzulegen, in der dieser bestätigt, dass der Versicherer den Auftraggeber bei Erlöschen des Versicherungsschutzes unmittelbar und unverzüglich benachrichtigt.
Mindeststandards:
Zu oben A.2.1:
Jahresumsatz jeweils getrennt in den Jahren 2017, 2018 und 2019 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils mindestens 500 000 EUR
Zu oben A. 2.2:
Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Mindestsummen und ggf. zweifache Maximierung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A.3.1 Aufrechterhaltung der Eignung
Bestätigen Sie, dass Sie Ihre Eignung entsprechend Ihren Angaben über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden?
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja / Nein“)
A.3.2 Keine Interessenkollision
Bestätigen Sie, dass Sie keinerlei Interessen haben, die mit dem angestrebten Vertragsabschluss im Widerspruch stehen und dieses zum Nachteil des Auftraggebers beeinflussen könnten?
A.3.3 Zusage Abschluss AV-Vereinbarung
Bestätigen Sie, dass Sie im Falle des Zuschlags mit dem Auftraggeber eine Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung nach dessen Vorgabe abschließen werden?
A.3.4 Deutsche Sprache
Bestätigen Sie, dass Sie im Falle der Auftragserteilung in der Lage sein werden sicherzustellen, dass alle zur Leistungserbringung direkt gegenüber dem Auftraggeber eingesetzten Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen und sie im Rahmen dessen anwenden werden; dies umfasst auch alle etwaig zu erstellenden – also nicht bereits vorhandene technische Dokumentationen oder ähnliches – Unterlagen.
Bestätigen Sie, dass Sie im Falle der Auftragserteilung in der Lage sein werden sicherzustellen, dass alle zur Leistungserbringung direkt gegenüber dem Auftraggeber eingesetzten Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen und sie im Rahmen dessen anwenden werden; dies umfasst auch alle etwaig zu erstellenden – also nicht bereits vorhandene technische Dokumentationen oder ähnliches – Unterlagen.
Hinweis:
Ein Bieter hat dies im Zuge der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht explizit zuzusichern, da diese Anforderung zwingend ist und mithin in jedem Fall Vertragsbestandteil wird.
Sollte sich im Zuge der Leistungserbringung ergeben, dass diese Anforderung nicht (mehr) erfüllt wird, greift das Vertrags- und Leistungsstörungsrecht ein.
A.3.5 Verarbeitung von Daten im EU-27-Inland
Bestätigen Sie, dass Sie im Falle der Auftragserteilung in der Lage sein werden sicherzustellen, dass die zugänglich gemachten Daten des Auftraggebers im Rahmen der Leistungserbringung das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland bzw. eines datenschutzrechtlich als sicher anzusehenden EU-27-Mitgliedsstaates nicht verlassen und die datenschutzrechtlichen Vorgaben des BayDSG, des BDSG und der DSGVO eingehalten werden?
Bestätigen Sie, dass Sie im Falle der Auftragserteilung in der Lage sein werden sicherzustellen, dass die zugänglich gemachten Daten des Auftraggebers im Rahmen der Leistungserbringung das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland bzw. eines datenschutzrechtlich als sicher anzusehenden EU-27-Mitgliedsstaates nicht verlassen und die datenschutzrechtlichen Vorgaben des BayDSG, des BDSG und der DSGVO eingehalten werden?
A/B.3.6 Notwendiges Fachpersonal / Kompetenzen
Der Bewerber bestätigt, dass ihm für die Leistungserbringung – mit agilen Projekt-/Entwicklungsmethoden vertrautes – Fachpersonal aus folgenden Fachbereichen zur Verfügung steht:
— PM / Scrum Master;
— Research-/Data-Analyst;
— Informationsarchitekt/UX-Designer;
— UI-Designer/Interaction Designer;
— Web Developer: Frontend Developer & Backend Developer oder Fullstack Developer;
— Administrator/DevOps Engineer.
Hinweise:
Dies ist durch die Vorlage einschlägiger Personalprofile zu belegen.
Es ist das Dokument 5.3_OMG_Website_Eigenerklärung_zu_Personal zu nutzen.
Sofern der Bewerber diese Personalprofile anonymisiert sind Aliasse zu verwenden, die bei Bedarf eine eindeutige Zuordnung im Falle der Überprüfung durch den Auftraggeber ermöglicht. Diese Überprüfung behält sich der Auftraggeber vor.
Mindestanforderung:
Eine entsprechende Personalien aus jedem genannten Fachbereich zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags.
Eine weitere/zusätzliche entsprechende Personalien aus jedem genannten Fachbereich muss für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen.
Bewertung:
Siehe Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb.
A/B.3.7 Referenzprojekte
siehe Abschnitt.
Mindeststandards:
Zu A/B.3.6:
Eine entsprechende Personalien aus jedem genannten Fachbereich zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags.
Eine weitere/zusätzliche entsprechende Personalien aus jedem genannten Fachbereich muss für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen.
Zu A/B.3.7:
Drei entsprechende Projekte aus den vergangenen 5 Jahren (gerechnet ab dem Ende der Teilnahmefrist).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Siehe Dokumente „1.0-3.3_OMG_Website_Begleitdokument_TNW“ und „5.1_OMG_Website_Bewertungsmatrix_Eignung“.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-31 📅
Ergänzend zu Abschnitt III.1.3) dieser Auftragsbekanntmachung:
A/B.3.7 Referenzprojekte
Benennen Sie mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare und erfolgreich abgeschlossene Referenzaufträge aus den letzten 5 Jahren, gerechnet ab dem Ende der Teilnahmefrist.
Vergleichbar sind solche Aufträge, die ebenfalls die vollumfängliche Neuentwicklung oder eine vollumfängliche Neukonzeptionierung einer digitalen Plattform (Internetauftritt) mit Anbindung von Drittanwendungen zum Gegenstand hatte und folgende Leistungsparameter umfasste:
Vergleichbar sind solche Aufträge, die ebenfalls die vollumfängliche Neuentwicklung oder eine vollumfängliche Neukonzeptionierung einer digitalen Plattform (Internetauftritt) mit Anbindung von Drittanwendungen zum Gegenstand hatte und folgende Leistungsparameter umfasste:
a) Hohe Ansprüche an eine kanalübergreifende User Experience, d. h. nahtlose Verbindung und Integration von unterschiedlichsten Systemen z. B. Shops, Buchungs-Systemen und Kanälen z. B. Kampagnen-Landingpages, Newslettering oder Blogs zu einer homogenen digitalen Landschaft über unterschiedliche Customer Journeys hinweg,
a) Hohe Ansprüche an eine kanalübergreifende User Experience, d. h. nahtlose Verbindung und Integration von unterschiedlichsten Systemen z. B. Shops, Buchungs-Systemen und Kanälen z. B. Kampagnen-Landingpages, Newslettering oder Blogs zu einer homogenen digitalen Landschaft über unterschiedliche Customer Journeys hinweg,
b) Hohe UX-/UI und Performanceansprüche, d. h. Echtzeitbereitstellung bzw. -verarbeitung verschiedener Datenpakete devicespezifisch (z. B. Videos) unter Verwendung modernster Technologien bei sehr hohen Zugriffsraten in Peakzeiten; hohe Verfügbarkeit mit minimalen Ausfallzeiten,
b) Hohe UX-/UI und Performanceansprüche, d. h. Echtzeitbereitstellung bzw. -verarbeitung verschiedener Datenpakete devicespezifisch (z. B. Videos) unter Verwendung modernster Technologien bei sehr hohen Zugriffsraten in Peakzeiten; hohe Verfügbarkeit mit minimalen Ausfallzeiten,
c) Hohe Personalisierungsansprüche und stetige Optimierung, d. h. Schaffung und Aussteuerung von zielgruppenspezifischen Inhalten sowohl kanal – als auch nutzerspezifisch im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten; Steigerung des ROI und der Conversion Rates, indem Echtzeitdaten genutzt werden (Einsatz von KI wünschenswert),
c) Hohe Personalisierungsansprüche und stetige Optimierung, d. h. Schaffung und Aussteuerung von zielgruppenspezifischen Inhalten sowohl kanal – als auch nutzerspezifisch im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten; Steigerung des ROI und der Conversion Rates, indem Echtzeitdaten genutzt werden (Einsatz von KI wünschenswert),
d) Inhaltskomplexität bei hohem Qualitätsanspruch für IT und Marketing, d. h. Verarbeitung/Darstellung von Informationen verschiedener Stakeholder (Content- und Redaktionsysteme); Integration von Workflows mit automatischer Benachrichtigung (z. B. bei Freigabeprozesse),
d) Inhaltskomplexität bei hohem Qualitätsanspruch für IT und Marketing, d. h. Verarbeitung/Darstellung von Informationen verschiedener Stakeholder (Content- und Redaktionsysteme); Integration von Workflows mit automatischer Benachrichtigung (z. B. bei Freigabeprozesse),
e) Hohe Vermarktbarkeit (Multi-Channel Marketing), d. h. die Struktur ermöglicht ein ergebnisorientiertes, datenschutzrechtskonformes Bewerben (Keywords, SEO und Suchmaschinenwerbung); gesteuerte Contentausspielung an unterschiedlichste Kanäle (z. B. Digital Signages, Wearables, Voice-Assistenten oder mobile Apps),
e) Hohe Vermarktbarkeit (Multi-Channel Marketing), d. h. die Struktur ermöglicht ein ergebnisorientiertes, datenschutzrechtskonformes Bewerben (Keywords, SEO und Suchmaschinenwerbung); gesteuerte Contentausspielung an unterschiedlichste Kanäle (z. B. Digital Signages, Wearables, Voice-Assistenten oder mobile Apps),
f) Internationaler Kontext, d. h. Nutzung der Möglichkeiten von „Geolocation-Standorterkennung/ Geotargeting“ (Risk Management, User Experience erhöhen durch lokale Zielgruppen etc.); redaktionsfreundliche Systematik um Übersetzungen pflegen zu können,
f) Internationaler Kontext, d. h. Nutzung der Möglichkeiten von „Geolocation-Standorterkennung/ Geotargeting“ (Risk Management, User Experience erhöhen durch lokale Zielgruppen etc.); redaktionsfreundliche Systematik um Übersetzungen pflegen zu können,
g) Agile Umsetzung, d. h. die Umsetzung des Auftrags verlief nach einem agilen Ansatz, interativ, mit einem festen Entwicklungsteam und nach einem abgestimmten und gemeinsam definierten Rahmen während der Neuentwicklung und nach dem Launch darüber hinaus; Einsatz von CI/CD Pipelines mit denen u. a. ein Code-Scan durchgeführt werden kann,
g) Agile Umsetzung, d. h. die Umsetzung des Auftrags verlief nach einem agilen Ansatz, interativ, mit einem festen Entwicklungsteam und nach einem abgestimmten und gemeinsam definierten Rahmen während der Neuentwicklung und nach dem Launch darüber hinaus; Einsatz von CI/CD Pipelines mit denen u. a. ein Code-Scan durchgeführt werden kann,
sowie vom Bieter inhaltlich und verantwortlich erbracht worden sind.
Erfolgreich sind Referenzen, bei denen insbesondere keiner der nachfolgenden Fälle vorliegt bzw. vorlag:
— Rückabwicklung des Vertrages;
— Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund;
— Geltendmachung von nicht unwesentlichen Vertragsstrafen;
— Nicht unwesentliche Reduzierung des Leistungsumfangs gegenüber dem bei initialer Beauftragung definierten.;
— Nicht unwesentliche Überschreitung des initialen Kostenansatzes (Auftragswertschätzung) bzw. Angebotspreises.
Hinweise:
Es ist zwingend erforderlich, dass jede der mindestens 3 geforderten Referenzen alle Kriterien a) bis g) erfüllt sowie vom Bewerber inhaltlich und verantwortlich erbracht worden ist.
Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zur Abwertung oder zum Ausschluss des Antrages.
Mindestanforderung:
Drei entsprechende Projekte aus den vergangenen 5 Jahren (gerechnet ab dem Ende der Teilnahmefrist).
Bewertung:
Siehe Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2020/S 172-415227 (2020-08-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Da der letzte Relaunch der OMG-Website nunmehr 3 Jahre her ist und die Schwachstellen die Fortführung und den Ausbau auf neue digitale Geschäftsmodelle erheblich erschweren, sollen in 2020 die ersten Schritte unternommen werden, die OMG-Website fachlich und technisch auf eine einheitliche und zukunftsfähige digitale Plattform zu führen. Dies schließt ein, dass der Auftritt einerseits grafisch (z. B. Material Design, Microinteractions, Dynamic Illustrations, Video Backgrounds), als auch technologisch (z. B. React, Vue.js, Angular, Sass/Less) moderne Mittel nutzt, um für den Nutzer die bestmögliche User Experience zu gewährleisten.
Während des bzw. für den Relaunch(es), aber auch danach soll auf der Basis eines agilen Vorgehensmodells nach „Scrum“ zum sogenannten „agilen Festpreis“ gearbeitet werden.
Ergänzend wird auf die Vertragsunterlagen (i. S. v. § 29 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 VgV) zu diesem Vergabeverfahren verwiesen.
Da der letzte Relaunch der OMG-Website nunmehr 3 Jahre her ist und die Schwachstellen die Fortführung und den Ausbau auf neue digitale Geschäftsmodelle erheblich erschweren, sollen in 2020 die ersten Schritte unternommen werden, die OMG-Website fachlich und technisch auf eine einheitliche und zukunftsfähige digitale Plattform zu führen. Dies schließt ein, dass der Auftritt einerseits grafisch (z. B. Material Design, Microinteractions, Dynamic Illustrations, Video Backgrounds), als auch technologisch (z. B. React, Vue.js, Angular, Sass/Less) moderne Mittel nutzt, um für den Nutzer die bestmögliche User Experience zu gewährleisten.
Während des bzw. für den Relaunch(es), aber auch danach soll auf der Basis eines agilen Vorgehensmodells nach „Scrum“ zum sogenannten „agilen Festpreis“ gearbeitet werden.
Ergänzend wird auf die Vertragsunterlagen (i. S. v. § 29 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 VgV) zu diesem Vergabeverfahren verwiesen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die in dieser Bekanntmachung angegebenen Preise sind nicht richtig.
Von der Angabe der Preise wird abgesehen, da es sich dabei um Geschäftsgeheimnisse der Bieter handelt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Da der letzte Relaunch der OMG-Website nunmehr 3 Jahre her ist und die Schwachstellen die Fortführung und den Ausbau auf neue digitale Geschäftsmodelle erheblich erschweren, sollen in 2020 die ersten Schritte unternommen werden, die OMG-Website fachlich und technisch auf eine einheitliche und zukunftsfähige digitale Plattform zu führen. Dies schließt ein, dass der Auftritt einerseits grafisch (z. B. Material Design, Microinteractions, Dynamic Illustrations, Video Backgrounds), als auch technologisch (z. B. React, Vue.js, Angular, Sass/Less) moderne Mittel nutzt, um für den Nutzer die bestmögliche User Experience zu…
… gewährleisten.
… gewährleisten. Und andererseits die unternehmensinternen Abläufe unterstützt, die Verwaltung und Pflege der Websites vereinfacht und die Etablierung neuer digitaler Geschäftsmodelle ermöglicht bzw. nicht erschwert.
Zusätzliche Informationen:
Die in dieser Bekanntmachung angegebenen Preise sind nicht richtig.
Von der Angabe der Preise wird abgesehen, da es sich dabei um Geschäftsgeheimnisse der Bieter handelt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-07 📅
Name: +Pluswerk AG
Postanschrift: Landshuter Allee 49
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 3 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 3 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2 Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2 Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Quelle: OJS 2021/S 133-354357 (2021-07-08)