Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Kriterium 1:
Grundstücksgröße Referenz 1/Grundstücksgröße Referenz 2/ Grundstücksgröße Referenz 3:
Erläuterung 1:
Es gilt für jede Referenz:
— >=10 ha = 100 Punkte,
— < 3 ha = 0 Punkte,
— Zwischen 3 und 10 ha pro Referenz wird linear interpoliert.
Gewichtung 1:
— Pro Referenz 5 % (in Summe 15 %).
Punkte 1:
— Maximal 300 Punkte können erreicht werden.
Kriterium 2:
Vergleichbare Art der Vornutzung der Liegenschaft
(ehemalige Kokerei,/ehemalige Bergwerksfläche/Ehemalige chemische Produktion)
Erläuterung 2:
Eine Referenz, die alle 3 Parameter erfüllt, erhält 100 Punkte.
Weicht die Referenz in Teilen von der Art der Vornutzung der Fläche (ehemalige Kokerei/ehemalige Bergwerksfläche/ehemalige chemische Produktion) ab, erfolgt eine Reduzierung der Punkte, je weiter die Referenz von dem SOLL abweicht.
Jede Referenz wird dabei für sich bewertet. Die Summe der Punkte wird durch 3 (Anzahl der vorzulegenden Referenzen) geteilt.
Gewichtung 2:
— 25 % ,
— Punkte 2:
— Maximal 100 Punkte können erreicht werden.
Kriterium 3:
Vergleichbares Schadstoffinventar Boden und vergleichbares Schadstoffinventar Grundwasser.
Erläuterung 3:
— 3 von 3 Referenzen weisen vergleichbares Schadstoffinventar Boden und vergleichbares Schadstoffinventar Grundwasser auf = 100 Punkte;
— 2 von 3 Referenzen weisen vergleichbares Schadstoffinventar Boden und vergleichbares Schadstoffinventar Grundwasser auf = 75 Punkte;
— 1 von 3 Referenzen weist vergleichbares Schadstoffinventar Boden und vergleichbares Schadstoffinventar Grundwasser auf = 50 Punkte;
— 0 von 3 Referenzen weist vergleichbares Schadstoffinventar Boden und vergleichbares Schadstoffinventar Grundwasser auf = zwischen 0 und 25 Punkten nach dem Maß der verbleibenden Vergleichbarkeit.
Die Referenzen, die kein vergleichbares Schadstoffinventar Boden und vergleichbares Schadstoffinventar Grundwasser aufweisen, werden stets zwischen 0 und 25 Punkten nach dem Maß der verbleibenden Vergleichbarkeit bewertet und zu den Punkten für die Schadstoffinventar Boden und vergleichbares Schadstoffinventar Grundwasser addiert.
Gewichtung 3:
— 25 %.
Punkte 3:
— Maximal 100 Punkte können erreicht werden.
Kriterium 4:
— Konzeption, Planung und Ausführung Gebäudeschadstoff-untersuchung, Rückbau- und Entsorgungskonzepte.
Erläuterung 4:
— 3 von 3 Referenzen weisen eine Konzeption, Planung und Ausführung Gebäudeschadstoff-untersuchung, Rückbau- und Entsorgungskonzepte auf = 100 Punkte;
— 2 von 3 Referenzen weisen eine Konzeption, Planung und Ausführung Gebäudeschadstoff-untersuchung, Rückbau- und Entsorgungskonzepte auf = 75 Punkte;
— 1 von 3 Referenzen weist eine Konzeption, Planung und Ausführung Gebäudeschadstoff-untersuchung, Rückbau- und Entsorgungskonzepte auf = 50 Punkte;
— 0 von 3 Referenzen weist eine Konzeption, Planung und Ausführung Gebäudeschadstoffuntersuchung, Rückbau- und Entsorgungskonzepte auf = zwischen 0 und 25 Punkten nach dem Maß der verbleibenden Vergleichbarkeit.
Die Referenzen, die keine Konzeption, Planung und Ausführung Gebäudeschadstoff-untersuchung, Rückbau- und Entsorgungskonzepte aufweisen, werden stets zwischen 0 und 25 Punkten nach dem Maß der verbleibenden Vergleichbarkeit bewertet und zu den Punkten für die Konzeption, Planung und Ausführung Gebäudeschadstoff-untersuchung, Rückbau- und Entsorgungskonzepte addiert.
Gewichtung 4:
— 15 % Maximal.
Punkte 4:
— 100 Punkte können erreicht werden.
Kriterium 5:
Tätigkeitsbereiche (Altlasten, Grundwasser, Gebäudeschadstoff, Rückbau, Flächenrecycling, Boden- und Massenstrommanagement, Arbeits- und Gesundheitsschutz, geotechnische Standsicherheitsnachweise).
Erläuterung 5:
Es wird abgestellt auf die Anzahl der unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche in allen 3 Referenzen. Pro unterschiedlichen Tätigkeitsbereich gibt es 25 Punkte. Kommt ein Tätigkeitsbereich in mehreren Referenzen vor, wird er nur einmal mit 25 Punkten bewertet.
z. B.
— 8 Tätigkeitsbereiche = 200 Punkte,
— 4 Tätigkeitsbereiche = 100 Punkte,
— 1 Tätigkeitsbereich = 25 Punkte,
— 0 Tätigkeitsbereiche = 0 Punkte.
Gewichtung 5:
— 20 %.
Punkte 5:
— Maximal 200 Punkte können erreicht werden.
Summe 800 Punkte.