Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Bewerber erklärt bzw. versichert:
1. dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein Vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, …
2. dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
3. dass derzeit kein Verfahren/nachfolgende(s) Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), …
4. dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – … – im Handelsregister eingetragen ist,
5. dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende Umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat;
6. dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist,
7. Kartellrechtliche Compliance und Korruptionsprävention:
a) dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe – und darüber hinaus auch in den vergangenen 3 Jahren – keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
b) dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, …, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt,
8. dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat,
9.
a) dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und
b) dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
10. dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte …
11. dass das Unternehmen keine Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt …,
12. dass er keine Kenntnis davon habe, dass
a) eine Person, …, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen .... rechtskräftig festgesetzt wurde;
13. Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner wird keine der 3 nachfolgenden Möglichkeiten ausgewählt, wird das Angebot bereits deswegen ... ausgeschlossen…
14. Erklärungen zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG, Mindestlohngesetz – MiLoG etc.,
15. Übertragung Verpflichtung aus Ziffer 14
Diese Erklärung / Versicherung ist unter
http://www.deutschebahn.com/bieterportal in Form der Anlage 7 Bietereigenerklärung abrufbar,
Alle Unterlagen, Erklärungen/Versicherungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag über die e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG einzureichen.