Gegenstand des Verfahrens ist die Beschaffung der freigestellten Beförderungsleistungen zu den Werkstätten für behinderte Menschen (nachfolgend: WfbM) und Förder- und Betreuungsbereichen (nachfolgend: FuB) im Landkreis Göppingen.
Im Landkreis Göppingen bestehen außerhalb des allgemeinen Arbeitsmarktes in verschiedenen Werkstätten für behinderte Menschen und Förder- und Betreuungsbereichen Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen. Die Werkstätten für behinderte Menschen sind Einrichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben im Sinne von § 219 SGB IX. In ihnen wird denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis angeboten und ermöglicht, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wieder zugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln (§ 219 Abs. 1 SGB IX). Die Förder- und Betreuungsbereiche bieten behinderten Menschen, bei denen eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen nicht möglich ist, eine individuelle Förderung vor allem im lebenspraktischen und sozialen Bereich, um die vorhandenen Fähigkeiten des behinderten Menschen zu erhalten und zu entwickeln und auf einen künftigen Wechsel in eine Werkstatt vorzubereiten.
Im Rahmen seiner Verantwortung für die Eingliederungshilfe organisiert der AG die Beförderung der behinderten Menschen zu den jeweiligen Arbeitsstätten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Werkstattverkehre Göppingen
Landkreis Göppingen_Personensonderbeförderung Werkstätten”
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Verfahrens ist die Beschaffung der freigestellten Beförderungsleistungen zu den Werkstätten für behinderte Menschen (nachfolgend: WfbM) und...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens ist die Beschaffung der freigestellten Beförderungsleistungen zu den Werkstätten für behinderte Menschen (nachfolgend: WfbM) und Förder- und Betreuungsbereichen (nachfolgend: FuB) im Landkreis Göppingen.
Im Landkreis Göppingen bestehen außerhalb des allgemeinen Arbeitsmarktes in verschiedenen Werkstätten für behinderte Menschen und Förder- und Betreuungsbereichen Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen. Die Werkstätten für behinderte Menschen sind Einrichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben im Sinne von § 219 SGB IX. In ihnen wird denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis angeboten und ermöglicht, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wieder zugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln (§ 219 Abs. 1 SGB IX). Die Förder- und Betreuungsbereiche bieten behinderten Menschen, bei denen eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen nicht möglich ist, eine individuelle Förderung vor allem im lebenspraktischen und sozialen Bereich, um die vorhandenen Fähigkeiten des behinderten Menschen zu erhalten und zu entwickeln und auf einen künftigen Wechsel in eine Werkstatt vorzubereiten.
Im Rahmen seiner Verantwortung für die Eingliederungshilfe organisiert der AG die Beförderung der behinderten Menschen zu den jeweiligen Arbeitsstätten.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1 (Heiningen/Eschenbach)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Ort der Leistung: Göppingen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Verfahrens ist die Beschaffung der freigestellten Beförderungsleistungen zu den Werkstätten für behinderte Menschen (nachfolgend: WfbM) und...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Verfahrens ist die Beschaffung der freigestellten Beförderungsleistungen zu den Werkstätten für behinderte Menschen (nachfolgend: WfbM) und Förder- und Betreuungsbereichen (nachfolgend: FuB) im Landkreis Göppingen.
Im Landkreis Göppingen bestehen außerhalb des allgemeinen Arbeitsmarktes in verschiedenen Werkstätten für behinderte Menschen und Förder- und Betreuungsbereichen Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen. Die Werkstätten für behinderte Menschen sind Einrichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben im Sinne von § 219 SGB IX. In ihnen wird denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis angeboten und ermöglicht, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wieder zugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln (§ 219 Abs. 1 SGB IX). Die Förder- und Betreuungsbereiche bieten behinderten Menschen, bei denen eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen nicht möglich ist, eine individuelle Förderung vor allem im lebenspraktischen und sozialen Bereich, um die vorhandenen Fähigkeiten des behinderten Menschen zu erhalten und zu entwickeln und auf einen künftigen Wechsel in eine Werkstatt vorzubereiten.
Im Rahmen seiner Verantwortung für die Eingliederungshilfe organisiert der AG die Beförderung der behinderten Menschen zu den jeweiligen Arbeitsstätten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2026-09-30 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2 (Heiningen/Eschenbach)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Verfahrens ist die Beschaffung der freigestellten Beförderungsleistungen zu den Werkstätten für behinderte Menschen (nachfolgend: WfbM) und...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Verfahrens ist die Beschaffung der freigestellten Beförderungsleistungen zu den Werkstätten für behinderte Menschen (nachfolgend: WfbM) und Förder- und Betreuungsbereichen (nachfolgend: FuB) im Landkreis Göppingen.
Im Landkreis Göppingen bestehen außerhalb des allgemeinen Arbeitsmarktes in verschiedenen Werkstätten für behinderte Menschen und Förder- und Betreuungsbereichen Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen. Die Werkstätten für behinderte Menschen sind Einrichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben im Sinne von § 219 SGB IX. In ihnen wird denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis angeboten und ermöglicht, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln (§ 219 Abs. 1 SGB IX). Die Förder- und Betreuungsbereiche bieten behinderten Menschen, bei denen eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen nicht möglich ist, eine individuelle Förderung vor allem im lebenspraktischen und sozialen Bereich, um die vorhandenen Fähigkeiten des behinderten Menschen zu erhalten und zu entwickeln und auf einen künftigen Wechsel in eine Werkstatt vorzubereiten.
Im Rahmen seiner Verantwortung für die Eingliederungshilfe organisiert der AG die Beförderung der behinderten Menschen zu den jeweiligen Arbeitsstätten.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 3 (Geislingen)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 4 (Geislingen)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 5 (Geislingen)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 6 (Heiningen/Eschenbach)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
7️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 7 (Heiningen/Eschenbach)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 7
8️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 8 (Heiningen/Eschenbach)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 8
9️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 9 (Heiningen/Eschenbach)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 9
1️⃣0️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 10 (Heiningen/Eschenbach)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 10
1️⃣1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 11 (Heiningen/Eschenbach)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 11
1️⃣2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 12 (Wangen - Rapp-Hof)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 12
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bewerber:
— dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bewerber:
— dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist,
— dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
— dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend
— dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt
— dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt,
— dass der Bewerber in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist,
— dass der Bewerber bei der Berufsgenossenschaft bzw. dem für ihn zuständigen Versicherungsträger angemeldet ist.
Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, das umfasst die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder ein Mitgliedsverzeichnis der jeweiligen Berufskammer, oder bei Bietern eines anderen Herkunftslandes aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist als Nachweis vorzulegen. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote gem. Ziffer IV.2.2 der Bekanntmachung nicht älter als 3 Monate sein. Eine Kopie ist ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) a) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit Deckungssummen von mindestens
— 100 000,00 EUR für Vermögensschäden (pro...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) a) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit Deckungssummen von mindestens
— 100 000,00 EUR für Vermögensschäden (pro Schadensfall)
— 2 500 000,00 EUR für Personenschäden (pro Person pro Schadensfall)
— 1 000 000,00 EUR für Sachschäden (pro Schadensfall)
Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
b) Im Falle von geringeren Deckungssummen, Bestätigung der Betriebshaftpflichtversicherung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen der vorstehend unter a) benannten Anforderungen angepasst wird. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis und eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen;
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit Leistungen im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags (Dienstleistungen der Beförderung behinderter Menschen), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2019), jeweils in EUR netto. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze mit Leistungen im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags (Dienstleistungen der Behindertenbeförderung).
3) Eigenerklärung über die Verfügbarkeit hinreichender wirtschaftlicher Mittel für die Durchführung des Auftrags. Nachweis durch Vorlage einer Bankerklärung.
“Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit Deckungssummen von mindestens
— 100...”
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit Deckungssummen von mindestens
— 100 000,00 EUR für Vermögensschäden (pro Schadensfall)
— 2 500 000,00 EUR für Personenschäden (pro Person pro Schadensfall)
— 1 000 000,00 EUR für Sachschäden (pro Schadensfall)
Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
b) Im Falle von geringeren Deckungssummen, ist zusätzlich eine Bestätigung der Betriebshaftpflichtversicherung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen der vorstehend unter a) benannten Anforderungen angepasst wird. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis und eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend näher bezeichnete Referenzen des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend näher bezeichnete Referenzen des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft, jeweils mit Angabe von Name/Anschrift des Auftraggebers der Referenz und Angabe von Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse eines Ansprechpartners des Auftraggebers der Referenz (nicht eines externen Dritten), der die An-gaben des Bieters zu diesem bestätigen kann, sowie Angabe einer Auftragsbezeichnung und -beschreibung, Zeitraum der Leistungserbringung und Auftragswert.
Folgende Mindestanforderungen nach Art und Inhalt der Referenzen gelten:
Mindestens 3, höchstens 5 vergleichbare Referenzprojekte (Dienstleistungen der Behindertenbeförderung) des Bieters aus dem Zeitraum 1.1.2017 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote gem. Ziffer IV.2.2) der Bekanntmachung. Die Referenzen werden dann als vergleichbar angesehen, wenn die Dienstleistungen der Behindertenbeförderung mindestens über einen zusammen-hängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens einmal pro Woche erbracht wurden.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur die vorgenannten Maximalzahlen von Referenzen benannt werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Mindestens 3, höchstens 5 vergleichbare Referenzprojekte (Dienstleistungen der Behindertenbeförderung) des Bieters aus dem Zeitraum 1.1.2017 bis zum...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Mindestens 3, höchstens 5 vergleichbare Referenzprojekte (Dienstleistungen der Behindertenbeförderung) des Bieters aus dem Zeitraum 1.1.2017 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote gem. Ziffer IV.2.2) der Bekanntmachung. Die Referenzen werden dann als vergleichbar angesehen, wenn die Dienstleistungen der Behindertenbeförderung mindestens über einen zusammen-hängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens einmal pro Woche erbracht wurden.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur die vorgenannten Maximalzahlen von Referenzen benannt werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-06
09:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-06-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-04-06
09:45 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Der Auftrag wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 wieder ausgeschrieben.
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDCT7
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 049-116446 (2020-03-06)
Ergänzende Angaben (2020-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Verfahrens ist die Beschaffung der freigestellten Beförderungsleistungen zu den Werkstätten für behinderte Menschen (nachfolgend: WfbM) und...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens ist die Beschaffung der freigestellten Beförderungsleistungen zu den Werkstätten für behinderte Menschen (nachfolgend: WfbM) und Förder- und Betreuungsbereichen (nachfolgend: FuB) im Landkreis Göppingen.
Im Landkreis Göppingen bestehen außerhalb des allgemeinen Arbeitsmarktes in verschiedenen Werkstätten für behinderte Menschen und Förder- und Betreuungsbereichen Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen. Die Werkstätten für behinderte Menschen sind Einrichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben im Sinne von § 219 SGB IX. In ihnen wird denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis angeboten und ermöglicht, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln (§ 219 Abs. 1 SGB IX). Die Förder- und Betreuungsbereiche bieten behinderten Menschen, bei denen eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen nicht möglich ist, eine individuelle Förderung vor allem im lebenspraktischen und sozialen Bereich, um die vorhandenen Fähigkeiten des behinderten Menschen zu erhalten und zu entwickeln und auf einen künftigen Wechsel in eine Werkstatt vorzubereiten.
Im Rahmen seiner Verantwortung für die Eingliederungshilfe organisiert der AG die Beförderung der behinderten Menschen zu den jeweiligen Arbeitsstätten.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 049-116446
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend näher bezeichnete Referenzen...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend näher bezeichnete Referenzen des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft, jeweils mit Angabe von Name/Anschrift des Auftraggebers der Referenz und Angabe von Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse eines Ansprechpartners des Auftraggebers der Referenz (nicht eines externen Dritten), der die An-gaben des Bieters zu diesem bestätigen kann, sowie Angabe einer Auftragsbezeichnung und -beschreibung, Zeitraum der Leistungserbringung und Auftragswert.
Folgende Mindestanforderungen nach Art und Inhalt der Referenzen gelten:
Mindestens 3, höchstens 5 vergleichbare Referenzprojekte (Dienstleistungen der Behindertenbeförderung) des Bieters aus dem Zeitraum 1.1.2017 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote gem. Ziffer IV.2.2) der Bekanntmachung. Die Referenzen werden dann als vergleichbar angesehen, wenn die Dienstleistungen der Behindertenbeförderung mindestens über einen zusammen-hängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens einmal pro Woche erbracht wurden.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur die vorgenannten Maximalzahlen von Referenzen benannt werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestens 3, höchstens 5 vergleichbare Referenzprojekte (Dienstleistungen der Behindertenbeförderung) des Bieters aus dem Zeitraum 1.1.2017 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote gem. Ziffer IV.2.2) der Bekanntmachung. Die Referenzen werden dann als vergleichbar angesehen, wenn die Dienstleistungen der Behindertenbeförderung mindestens über einen zusammen-hängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens einmal pro Woche erbracht wurden.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur die vorgenannten Maximalzahlen von Referenzen benannt werden.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend näher bezeichnete...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend näher bezeichnete Referenzendes Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft, jeweils mit Angabe von Name/Anschrift des Auftraggebers der Referenz und Angabe von Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse eines Ansprechpartners des Auftraggebers der Referenz (nicht eines externen Dritten), der die Angaben des Bieters zu diesem bestätigen kann, sowie Angabe einer Auftragsbezeichnung und -beschreibung, Zeitraum der Leistungserbringung und Auftragswert.
Folgende Mindestanforderungen nach Art und Inhalt der Referenzen gelten:
Mindestens 1, höchstens 5 vergleichbare Referenzprojekte (Dienstleistungen der Behindertenbeförderung) des Bieters aus dem Zeitraum 1.1.2017 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote gem. Ziffer IV.2.2 der Bekanntmachung. Die Referenzen werden dann als vergleichbar angesehen, wenn die Dienstleistungen der Behindertenbeförderung mindestens über einen zusammenhängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens einmal pro Woche erbracht wurden.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur die vorgenannten Maximalzahlen von Referenzen benannt werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestens 1, höchstens 5 vergleichbare Referenzprojekte (Dienstleistungen der Behindertenbeförderung) des Bieters aus dem Zeitraum 1.1.2017 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote gem. Ziffer IV.2.2 der Bekanntmachung. Die Referenzen werden dann als vergleichbar angesehen, wenn die Dienstleistungen der Behindertenbeförderung mindestens über einen zusammenhängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens einmal pro Woche erbracht wurden.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur die vorgenannten Maximalzahlen von Referenzen benannt werden.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/06/2020
Neuer Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2020
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-04-06 📅
Zeit: 09:30
Neuer Wert
Datum: 2020-04-30 📅
Zeit: 09:30
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-04-06 📅
Zeit: 09:45
Neuer Wert
Datum: 2020-04-30 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2020/S 065-155942 (2020-03-30)
Ergänzende Angaben (2020-04-29)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-04-30 📅
Zeit: 09:30
Neuer Wert
Datum: 2020-05-08 📅
Zeit: 09:30
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-04-30 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-05-08 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2020/S 086-205271 (2020-04-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Verfahrens ist die Beschaffung der freigestellten Beförderungsleistungen zu den Werkstätten für behinderte Menschen (nachfolgend: WfbM) und...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Verfahrens ist die Beschaffung der freigestellten Beförderungsleistungen zu den Werkstätten für behinderte Menschen (nachfolgend: WfbM) und Förder- und Betreuungsbereichen (nachfolgend: FuB) im Landkreis Göppingen.
Im Landkreis Göppingen bestehen außerhalb des allgemeinen Arbeitsmarktes in verschiedenen Werkstätten für behinderte Menschen und Förder- und Betreuungsbereichen Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen. Die Werkstätten für behinderte Menschen sind Einrichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben im Sinne von § 219 SGB IX. In ihnen wird denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis angeboten und ermöglicht, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln (§ 219 Abs. 1 SGB IX). Die Förder- und Betreuungsbereiche bieten behinderten Menschen, bei denen eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen nicht möglich ist, eine individuelle Förderung vor allem im lebenspraktischen und sozialen Bereich, um die vorhandenen Fähigkeiten des behinderten Menschen zu erhalten und zu entwickeln und auf einen künftigen Wechsel in eine Werkstatt vorzubereiten.
Im Rahmen seiner Verantwortung für die Eingliederungshilfe organisiert der AG die Beförderung der behinderten Menschen zu den jeweiligen Arbeitsstätten.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 049-116446
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Landkreis Göppingen_Personensonderbeförderung Werkstätten
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los 1 (Heiningen/Eschenbach)
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Keppler Reisen (Erich Keppler)
Postort: Dettingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Esslingen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Los 2 (Heiningen/Eschenbach)
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Allmendinger-Reisen
Postort: Göppingen
Region: Göppingen🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Los 3 (Geislingen)
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schulbusse Sonnenschein GmbH & Co. KG
Postort: Wörrstadt
Region: Alzey-Worms🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel: Los 4 (Geislingen)
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Postort: Aalen
Region: Ostalbkreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
5️⃣
Los-Identifikationsnummer: 5
Titel: Los 5 (Geislingen)
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
6️⃣
Los-Identifikationsnummer: 6
Titel: Los 6 (Heiningen/Eschenbach)
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DRK-Kreisverband Göppingen e.V.
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
7️⃣
Los-Identifikationsnummer: 7
Titel: Los 7 (Heiningen/Eschenbach)
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
8️⃣
Los-Identifikationsnummer: 8
Titel: Los 8 (Heiningen/Eschenbach)
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
9️⃣
Los-Identifikationsnummer: 9
Titel: Los 9 (Heiningen/Eschenbach)
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
1️⃣0️⃣
Los-Identifikationsnummer: 10
Titel: Los 10 (Heiningen/Eschenbach)
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Jens-Martin Trick
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
1️⃣1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 11
Titel: Los 11 (Heiningen/Eschenbach)
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
1️⃣2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 12
Titel: Los 12 (Wangen - Rapp-Hof)
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 7
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Steinborn Omnibusbetrieb GmbH
Postort: Erbach
Region: Alb-Donau-Kreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDXY8
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 198-480521 (2020-10-07)