Ausstattung bzw. Bestückung eines Fachraums der Realschule Au in der Hallertau, Landkreis Freising mit allen wichtigen Werkzeugen zu den Fachbereichen Metall, Holz, Elektronik und Universal für bis zu 16 Schüler.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Werkzeugausstattung, -bestückung Fachraum Schuleinrichtung
2020-05-16-10-002
Produkte/Dienstleistungen: Innenausstattungsgegenstände📦
Kurze Beschreibung:
“Ausstattung bzw. Bestückung eines Fachraums der Realschule Au in der Hallertau, Landkreis Freising mit allen wichtigen Werkzeugen zu den Fachbereichen...”
Kurze Beschreibung
Ausstattung bzw. Bestückung eines Fachraums der Realschule Au in der Hallertau, Landkreis Freising mit allen wichtigen Werkzeugen zu den Fachbereichen Metall, Holz, Elektronik und Universal für bis zu 16 Schüler.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Handwerkzeug📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Diverses Handwerkzeug📦
Ort der Leistung: Freising🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Lieferung der Leistung ist an die Staatliche Realschule, Au Hochfeldstraße 32, 84072 Au i. d. Hallertau durchzuführen.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausstattung bzw. Bestückung eines Fachraums der Realschule Au in der Hallertau, Landkreis Freising mit allen wichtigen Werkzeugen zu den Fachbereichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Ausstattung bzw. Bestückung eines Fachraums der Realschule Au in der Hallertau, Landkreis Freising mit allen wichtigen Werkzeugen zu den Fachbereichen Metall, Holz, Elektronik und Universal für bis zu 16 Schüler.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beschreibung
Dauer: 28
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Eigenerklärung zur Eignung – Formblatt L 124.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: Ablaufschwierigkeiten – Schulbetrieb.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-27
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-05-26 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-04-27
14:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762577📞
Fax: +49 8921762859 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen
EinesNachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen
EinesNachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landratsamt Freising
Postanschrift: Landshuter Straße 31
Postort: Freising
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8161600446📞
Fax: +49 8161600443 📠
Quelle: OJS 2020/S 072-170959 (2020-04-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 42.78 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Lieferung erfolgt an die Staatliche Realschule Au in der Hallertau
Hochfeldstraße 62 in 84072 Au in der Hallertau”
Verfahren Art des Verfahrens
Beschleunigtes Verfahren: Ablaufschwierigkeiten — Schulbetrieb.
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 072-170959
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Justus Industriehandel
Postanschrift: Schildeckstrasse 42
Postort: Frittlingen
Postleitzahl: 78665
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Tuttlingen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 68 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 43478.45 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWB]).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 112-271644 (2020-06-09)