Außenanlagen für den Neubau eines Wohngebäudes Die Gesobau AG beabsichtigt in der Wohnhausgruppe 3094 — Schlossallee 4 in 13156 Berlin einen Wohnneubau mit insgesamt 42 Wohneinheiten mit ca. 3126 qm Wohnfläche zu errichten. Das 2371 qm große Grundstück ist Nordwest/Südost-orientiert und wird von der Schlossallee auf der Nordwestseite erschlossen. Die südliche Grundstücksgrenze verläuft in ca. 10 m Entfernung parallel zur Panke. Westlich angrenzend befindet sich ein 6geschossiges Pflegeheim, östlich befindet sich eine dreigeschossige Bebauung, an dessen Brandwand der Neubau anschließen wird. Der 6geschossige Baukörper mit einer Brutto-Geschossfläche von 4821 qm gliedert sich in L-Form um einen Hof. Die Wohnungen des EG erhalten einen privaten Garten- bzw. Terrassenbereich. Das Gebäude wird als Massivbau mit Vollwärmeschutz errichtet. Das DG ist gestaffelt. Das Gebäude ist teil unterkellert. Die lichte Raumhöhe aller oberirdischen Geschosse liegt bei ca. 2,65 m.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Referenznummer: 3094-1-1396
Kurze Beschreibung:
Außenanlagen für den Neubau eines Wohngebäudes
Die Gesobau AG beabsichtigt in der Wohnhausgruppe 3094 — Schlossallee 4 in 13156 Berlin einen Wohnneubau mit insgesamt 42 Wohneinheiten mit ca. 3126 qm Wohnfläche zu errichten. Das 2371 qm große Grundstück ist Nordwest/Südost-orientiert und wird von der Schlossallee auf der Nordwestseite erschlossen. Die südliche Grundstücksgrenze verläuft in ca. 10 m Entfernung parallel zur Panke. Westlich angrenzend befindet sich ein 6geschossiges Pflegeheim, östlich befindet sich eine dreigeschossige Bebauung, an dessen Brandwand der Neubau anschließen wird.
Der 6geschossige Baukörper mit einer Brutto-Geschossfläche von 4821 qm gliedert sich in L-Form um einen Hof. Die Wohnungen des EG erhalten einen privaten Garten- bzw. Terrassenbereich. Das Gebäude wird als Massivbau mit Vollwärmeschutz errichtet. Das DG ist gestaffelt. Das Gebäude ist teil unterkellert. Die lichte Raumhöhe aller oberirdischen Geschosse liegt bei ca. 2,65 m.
Die Gesobau AG beabsichtigt in der Wohnhausgruppe 3094 — Schlossallee 4 in 13156 Berlin einen Wohnneubau mit insgesamt 42 Wohneinheiten mit ca. 3126 qm Wohnfläche zu errichten. Das 2371 qm große Grundstück ist Nordwest/Südost-orientiert und wird von der Schlossallee auf der Nordwestseite erschlossen. Die südliche Grundstücksgrenze verläuft in ca. 10 m Entfernung parallel zur Panke. Westlich angrenzend befindet sich ein 6geschossiges Pflegeheim, östlich befindet sich eine dreigeschossige Bebauung, an dessen Brandwand der Neubau anschließen wird.
Der 6geschossige Baukörper mit einer Brutto-Geschossfläche von 4821 qm gliedert sich in L-Form um einen Hof. Die Wohnungen des EG erhalten einen privaten Garten- bzw. Terrassenbereich. Das Gebäude wird als Massivbau mit Vollwärmeschutz errichtet. Das DG ist gestaffelt. Das Gebäude ist teil unterkellert. Die lichte Raumhöhe aller oberirdischen Geschosse liegt bei ca. 2,65 m.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Landschaftsgärtnerische Arbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-10-02 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-07 📅
Datum des Beginns: 2021-03-01 📅
Datum des Endes: 2021-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 195-470704
ABl. S-Ausgabe: 195
Zusätzliche Informationen
a) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergmeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.
b) Es wird gemäß § 6b EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
c) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
d) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen.
e) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
f) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann elektronisch mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder elektronisch in Textform erfolgen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist.
Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Einzusehen unter: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
g) Weitere Informationen:
Die Frist für rechtzeitig schriftlich beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12a EU Absatz 3 VOB/A endet am 29.10.2020/11.00 Uhr.
a) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergmeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.
b) Es wird gemäß § 6b EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
c) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
d) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen.
e) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
f) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann elektronisch mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder elektronisch in Textform erfolgen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist.
Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Die Frist für rechtzeitig schriftlich beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12a EU Absatz 3 VOB/A endet am 29.10.2020/11.00 Uhr.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Außenanlagen für den Neubau eines Wohngebäudes
Die Gesobau AG beabsichtigt in der Wohnhausgruppe 3094 — Schlossallee 4 in 13156 Berlin einen Wohnneubau mit insgesamt 42 Wohneinheiten mit ca. 3126 qm Wohnfläche zu errichten. Das 2371 qm große Grundstück ist Nordwest/Südost-orientiert und wird von der Schlossallee auf der Nordwestseite erschlossen. Die südliche Grundstücksgrenze verläuft in ca. 10 m Entfernung parallel zur Panke. Westlich angrenzend befindet sich ein 6geschossiges Pflegeheim, östlich befindet sich eine dreigeschossige Bebauung, an dessen Brandwand der Neubau anschließen wird.
Die Gesobau AG beabsichtigt in der Wohnhausgruppe 3094 — Schlossallee 4 in 13156 Berlin einen Wohnneubau mit insgesamt 42 Wohneinheiten mit ca. 3126 qm Wohnfläche zu errichten. Das 2371 qm große Grundstück ist Nordwest/Südost-orientiert und wird von der Schlossallee auf der Nordwestseite erschlossen. Die südliche Grundstücksgrenze verläuft in ca. 10 m Entfernung parallel zur Panke. Westlich angrenzend befindet sich ein 6geschossiges Pflegeheim, östlich befindet sich eine dreigeschossige Bebauung, an dessen Brandwand der Neubau anschließen wird.
Der 6geschossige Baukörper mit einer Brutto-Geschossfläche von 4821 qm gliedert sich in L-Form um einen Hof. Die Wohnungen des EG erhalten einen privaten Garten- bzw. Terrassenbereich. Das Gebäude wird als Massivbau mit Vollwärmeschutz errichtet. Das DG ist gestaffelt. Das Gebäude ist teil unterkellert. Die lichte Raumhöhe aller oberirdischen Geschosse liegt bei ca. 2,65 m.
Der 6geschossige Baukörper mit einer Brutto-Geschossfläche von 4821 qm gliedert sich in L-Form um einen Hof. Die Wohnungen des EG erhalten einen privaten Garten- bzw. Terrassenbereich. Das Gebäude wird als Massivbau mit Vollwärmeschutz errichtet. Das DG ist gestaffelt. Das Gebäude ist teil unterkellert. Die lichte Raumhöhe aller oberirdischen Geschosse liegt bei ca. 2,65 m.
Außenanlagen:
Die WHG 3094 Schlossallee 4 in 13156 Berlin liegt im Bezirk Pankow. Es umfasst den Neubau eines Wohngebäudes.
— Gebäudeteile/Aufgänge: 2 Aufgänge;
— Anzahl der Geschosse: 6 Geschosse, inkl. Dachgeschoss;
— Gebäudehöhe: Traufhöhe 19,35 m;
— Anzahl der Wohnungen: 42 m
— Wohnfläche: 3 126 m
— Baujahr: geplanter Neubau.
Leistungen Außenanlagen:
— 750 m
— 270 m
— 714 m
— 1 026 m
— 95 St. Betonfertigteile für Stützmauern;
— 115 m Zaunanlage;
— 2 Tore;
— 7 Müllschränke;
— 1 Hangrutsche.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 13156 Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes,
2. Die Eignung ist durch eine der folgenden Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen:
— Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis);
— Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin;
— ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Bundesländer;
— Beibringung des ausgefüllten beiliegenden Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung I“.
Gelangt das Angebot eines Bieters, der nur die „Eigenerklärung zur Eignung I“ abgegeben hat, in die engere Auswahl, hat der Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle folgende einschlägige Nachweise unverzüglich beizubringen:
a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben.
b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichen Beiträge.
c) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
d) Nachweis einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung.
Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a. bis d. geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2017, 2018, 2019.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die unter Nummer III.1.2 Punkt 1) geforderte Erklärung den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
Mindeststandards:
Zu 1) Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Jahresgesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2017, 2018, 2019 in Höhe von mindestens 750 000 EUR Brutto.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Erklärung über die Zahl der in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2017, 2018, 2019 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die unter Nummer III.1.3 Punkt 1) geforderte Erklärung den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
2. Referenzliste über ähnliche Leistungen in vergleichbarer Größenordnung, welche im Zeitraum 1.1.2017 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen wurden (Abnahme durch den Auftraggeber), mit folgenden Angaben:
— Auftraggeber (Name und Adresse);
— Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer;
— Bezeichnung des Referenzprojektes;
— Beschreibung der Art der Leistung;
— Beschreibung des Leistungsumfanges;
— Ausführung unter bewohnten Bedingungen (ja/nein);
— Auftragssumme (brutto);
— Ausführungszeitraum (von/bis).
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung III“ (Referenzliste) ist für die unter Nummer III.1.3 Punkt 2) geforderten Angaben den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
Mindeststandards:
Zu 1) Als Mindestanforderung gilt eine durchschnittliche Anzahl von mindestens 7 Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2017, 2018, 2019.
Zu 2) Als Mindestanforderung gilt eine vergleichbare Referenz, welche im Zeitraum vom 1.1.2017 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen (Abnahme durch den Auftraggeber) wurde, mit einer Bruttoauftragssumme von mindestens 250 000 EUR. Die Referenz ist durch den Auftraggeber auf dem „Formblatt Referenzbestätigung (VOB)“, welches den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist, zu bestätigen.
Zu 2) Als Mindestanforderung gilt eine vergleichbare Referenz, welche im Zeitraum vom 1.1.2017 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen (Abnahme durch den Auftraggeber) wurde, mit einer Bruttoauftragssumme von mindestens 250 000 EUR. Die Referenz ist durch den Auftraggeber auf dem „Formblatt Referenzbestätigung (VOB)“, welches den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist, zu bestätigen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
a) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergmeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.
a) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergmeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.
b) Es wird gemäß § 6b EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
c) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
d) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen.
e) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
e) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
f) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann elektronisch mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder elektronisch in Textform erfolgen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann elektronisch mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder elektronisch in Textform erfolgen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist.
Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Die Frist für rechtzeitig schriftlich beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12a EU Absatz 3 VOB/A endet am 29.10.2020/11.00 Uhr.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin — Luther — Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 195-470704 (2020-10-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Außenanlagen für den Neubau eines Wohngebäudes
Die GESOBAU AG beabsichtigt in der Wohnhausgruppe 3094 – Schlossallee 4 in 13156 Berlin einen Wohnneubau mit insgesamt 42 Wohneinheiten mit ca. 3126 qm Wohnfläche zu errichten. Das 2371 qm große Grundstück ist Nordwest/Südost-orientiert und wird von der Schlossallee auf der Nordwestseite erschlossen. Die südliche Grundstücksgrenze verläuft in ca. 10 m Entfernung parallel zur Panke. Westlich angrenzend befindet sich ein sechsgeschossiges Pflegeheim, östlich befindet sich eine dreigeschossige Bebauung, an dessen Brandwand der Neubau anschließen wird.
Der sechsgeschossige Baukörper mit einer Brutto-Geschossfläche von 4821 qm gliedert sich in L-Form um einen Hof. Die Wohnungen des EG erhalten einen privaten Garten- bzw. Terrassenbereich. Das Gebäude wird als Massivbau mit Vollwärmeschutz errichtet. Das DG ist gestaffelt. Das Gebäude ist teilunterkellert. Die lichte Raumhöhe aller oberirdischen Geschosse liegt bei ca. 2,65 m.
Die GESOBAU AG beabsichtigt in der Wohnhausgruppe 3094 – Schlossallee 4 in 13156 Berlin einen Wohnneubau mit insgesamt 42 Wohneinheiten mit ca. 3126 qm Wohnfläche zu errichten. Das 2371 qm große Grundstück ist Nordwest/Südost-orientiert und wird von der Schlossallee auf der Nordwestseite erschlossen. Die südliche Grundstücksgrenze verläuft in ca. 10 m Entfernung parallel zur Panke. Westlich angrenzend befindet sich ein sechsgeschossiges Pflegeheim, östlich befindet sich eine dreigeschossige Bebauung, an dessen Brandwand der Neubau anschließen wird.
Der sechsgeschossige Baukörper mit einer Brutto-Geschossfläche von 4821 qm gliedert sich in L-Form um einen Hof. Die Wohnungen des EG erhalten einen privaten Garten- bzw. Terrassenbereich. Das Gebäude wird als Massivbau mit Vollwärmeschutz errichtet. Das DG ist gestaffelt. Das Gebäude ist teilunterkellert. Die lichte Raumhöhe aller oberirdischen Geschosse liegt bei ca. 2,65 m.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gesobau ag
Die GESOBAU AG beabsichtigt in der Wohnhausgruppe 3094 – Schlossallee 4 in 13156 Berlin einen Wohnneubau mit insgesamt 42 Wohneinheiten mit ca. 3126 qm Wohnfläche zu errichten. Das 2371 qm große Grundstück ist Nordwest/Südost-orientiert und wird von der Schlossallee auf der Nordwestseite erschlossen. Die südliche Grundstücksgrenze verläuft in ca. 10 m Entfernung parallel zur Panke. Westlich angrenzend befindet sich ein sechsgeschossiges Pflegeheim, östlich befindet sich eine dreigeschossige Bebauung, an dessen Brandwand der Neubau anschließen wird.
Die GESOBAU AG beabsichtigt in der Wohnhausgruppe 3094 – Schlossallee 4 in 13156 Berlin einen Wohnneubau mit insgesamt 42 Wohneinheiten mit ca. 3126 qm Wohnfläche zu errichten. Das 2371 qm große Grundstück ist Nordwest/Südost-orientiert und wird von der Schlossallee auf der Nordwestseite erschlossen. Die südliche Grundstücksgrenze verläuft in ca. 10 m Entfernung parallel zur Panke. Westlich angrenzend befindet sich ein sechsgeschossiges Pflegeheim, östlich befindet sich eine dreigeschossige Bebauung, an dessen Brandwand der Neubau anschließen wird.
Der sechsgeschossige Baukörper mit einer Brutto-Geschossfläche von 4821 qm gliedert sich in L-Form um einen Hof. Die Wohnungen des EG erhalten einen privaten Garten- bzw. Terrassenbereich. Das Gebäude wird als Massivbau mit Vollwärmeschutz errichtet. Das DG ist gestaffelt. Das Gebäude ist teilunterkellert. Die lichte Raumhöhe aller oberirdischen Geschosse liegt bei ca. 2,65 m.
Der sechsgeschossige Baukörper mit einer Brutto-Geschossfläche von 4821 qm gliedert sich in L-Form um einen Hof. Die Wohnungen des EG erhalten einen privaten Garten- bzw. Terrassenbereich. Das Gebäude wird als Massivbau mit Vollwärmeschutz errichtet. Das DG ist gestaffelt. Das Gebäude ist teilunterkellert. Die lichte Raumhöhe aller oberirdischen Geschosse liegt bei ca. 2,65 m.
Gebäudeteile/Aufgänge: 2 Aufgänge
Anzahl der Geschosse: 6 Geschosse, inkl. Dachgeschoss
Gebäudehöhe: Traufhöhe 19,35 m
Anzahl der Wohnungen: 42 m
Baujahr: geplanter Neubau
— 95 St. Betonfertigteile für Stützmauern,
— 115 m Zaunanlage,
— 2 Tore,
— 7 Müllschränke,
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-01 📅
Name: Rüdiger Brandenburg GmbH
Postanschrift: Am Fuchsbau 15 B
Postort: Seddiner See
Postleitzahl: 14554
Land: Deutschland 🇩🇪 Potsdam-Mittelmark
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134
Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.