Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Angaben sind in dem von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerberbogen incl. Anlagen zu machen:
1. Personal:
1.1. Erklärung über die Anzahl der in den letzten 3 Kalenderjahren (2017 -2019) pro Jahr jahresdurchschnittlich und aktuell (Stand: April 2020) beim Bewerber beschäftigten Mitarbeiter hinsichtlich Planungsleistungen, aufgeschlüsselt nach fest angestellten und freien Mitarbeitern (Bewerberbogen – Pkt. 4.1)
Aus der Darstellung muss die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter hervorgehen, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu führen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu sein.
1.2. Erklärung über die Anzahl der in den letzten 3 Kalenderjahren (2017 -2019) pro Jahr jahresdurchschnittlich und aktuell (Stand: April 2020) beim Bewerber beschäftigten gewerblichen Mitarbeiter hinsichtlich Bauausführung, aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen/Gewerk (Bewerberbogen – Pkt. 4.2)
2. Referenzen:
Referenzliste über erfolgreich beendete ähnliche Vertragsverhältnisse in vergleichbarer Größenordnung, während der letzten 5 Kalenderjahre (2015 – 2019) mit Angabe der Projekte, der Auftraggeber (mit Ansprechpartner, Adresse und Tel.-Nr.) und Angaben zu Art und Umfang der Leistungen (z. B. Mietwohnungsbau, Geschosswohnungsbau, Quartiersbau, Schlüsselfertigbau mit der Gesamtverantwortlichkeit für Planungs- und Bauleistungen (als GÜ)
2.1. Referenzen im Schlüsselfertigfertigbau:
Angabe von Referenzprojekten des Bauunternehmens im Schlüsselfertigbau mit der Gesamtverantwortlichkeit für Planungs- und Bauleistungen (als GÜ) für vergleichbare abgeschlossene Neubauvorhaben im Hochbau. Durch die Bewerber sind in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren (2015, 2016, 2017, 2018, 2019) bis einschl. April 2020 zwei fertig gestellte und mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Referenzprojekte für die Erbringung schlüsselfertiger Bauleistungen nachzuweisen. Ein Referenzprojekt gilt als fertig gestellt, wenn die Gebäudehülle dicht ist (Nachweis durch Bewerber). Als vergleichbar gelten Referenzprojekte als Wohnungsbauten (z. B. Mietwohnungsbau, Geschosswohnungsbau, Quartiersbau) oder als Hotelbauten, Alten- und Pflegeeinrichtungen oder Mischnutzungen mit den vg. Schwerpunkten. Als nicht vergleichbar gelten bspw. Industrie-, Büro- und Verwaltungsbauten sowie Sonderbauwerke.
2.2. Referenzen für Planungsleistungen im Bereich Architektur/Objektplanung und Technische Ausrüstung
Durch die Bewerber sind in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren (2015, 2016, 2017, 2018, 2019) bis einschl. April 2020 zwei fertig gestellte und mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Referenzobjekte für die Erbringung von Planungsleistungen der Architektur/Objektplanung und der Technischen Ausrüstung nachzuweisen. Ein Referenzobjekt gilt in den Bereichen Objektplanung/Architektur und Technische Ausrüstung als fertig gestellt, wenn die Gebäudehülle dicht ist.
Als vergleichbar gelten ausschließlich Referenzprojekte aus dem Wohnungsbau (z. B. Mietwohnungsbau, Geschosswohnungsbau, Quartiersbau). Als nicht vergleichbar gelten bspw. Büro- bzw. Verwaltungsgebäude, Hotelbauten oder Alten- und Pflegeeinrichtungen.
Der Bewerber muss bezogen auf ein Referenzprojekt wenigstens nachfolgende Planungsleistungen erbracht haben: Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung.
Der Bewerber muss sämtliche Angaben zu den Referenzen auf dem vorgegebenen Formblatt machen.
Der Bewerber muss sämtliche Angaben zu den Referenzen auf dem vorgegebenen Formblatt (Bewerberbogen – Anlage 7 und 8) machen. Ausgenommen davon sind Angaben zu Projektbesonderheiten. Diese sind als gesonderte Anlage 7a zum Bewerberbogen einzureichen.