— Erdbau und Wasserhaltung für eine 17 000 m große Baugrube;
— Abbruch von 7 000 m Pflasterdecke und 10 000 m Asphalt auf gebundener Verfestigung;
— Abbruch einer Asbestleitung DN 1200 auf 60 m;
— Bodenabtrag von Z0 bis Z2-Böden innerhalb der Baugrube von ca. 49 000 m³;
— Herstellung und Unterhaltung von 3 200 m BE-Flächen;
— Durchführung eines Bodenaustausches von 7 000 m;
— Einbau von 1 100 m Horizontaldrainage, offene/geschlossene Wasserhaltung;
— Einbau einer 400 m langen Hochwasserentlastungsdrainage;
— Baugrubenverfüllung z.T. mit Flüssigboden von 8 500 m³.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: WIE 891 Erdbau und Wasserhaltung 31900268OV
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser📦
Kurze Beschreibung:
“— Erdbau und Wasserhaltung für eine 17 000 m große Baugrube;
— Abbruch von 7 000 m Pflasterdecke und 10 000 m Asphalt auf gebundener Verfestigung;
— Abbruch...”
Kurze Beschreibung
— Erdbau und Wasserhaltung für eine 17 000 m große Baugrube;
— Abbruch von 7 000 m Pflasterdecke und 10 000 m Asphalt auf gebundener Verfestigung;
— Abbruch einer Asbestleitung DN 1200 auf 60 m;
— Bodenabtrag von Z0 bis Z2-Böden innerhalb der Baugrube von ca. 49 000 m³;
— Herstellung und Unterhaltung von 3 200 m BE-Flächen;
— Durchführung eines Bodenaustausches von 7 000 m;
— Einbau von 1 100 m Horizontaldrainage, offene/geschlossene Wasserhaltung;
— Einbau einer 400 m langen Hochwasserentlastungsdrainage;
— Baugrubenverfüllung z.T. mit Flüssigboden von 8 500 m³.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser📦
Ort der Leistung: Lübeck, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lübeck-Travemünde
Beschreibung der Beschaffung: Erdbau und Wasserhaltung.
Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 22
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-08
08:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-09-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-07-08
08:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): GMSH AöR, Büro Lübeck, Schillstraße 1-3, 23566 Lübeck
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle Bau der GMSH; keine Bieter oder deren Bevollmächtigten”
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus”
Postanschrift: Düstenbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431 / 988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431 / 988-4702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“„Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
„Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.“
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe I.1) Öffentlicher Auftraggeber
Postort: Lübeck
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 111-268804 (2020-06-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“— Erdbau und Wasserhaltung für eine 17 000 m große Baugrube.
— Abbruch von 7 000 m Pflasterdecke und 10 000 m Asphalt auf gebundener Verfestigung. — Abbruch...”
Kurze Beschreibung
— Erdbau und Wasserhaltung für eine 17 000 m große Baugrube.
— Abbruch von 7 000 m Pflasterdecke und 10 000 m Asphalt auf gebundener Verfestigung. — Abbruch einer Asbestleitung DN 1200 auf 60 m.
— Bodenabtrag von Z0 bis Z2-Böden innerhalb der Baugrube von ca. 49 000 m³.
— Herstellung und Unterhaltung von 3 200 m BE-Flächen.
— Durchführung eines Bodenaustausches von 7 000 m.
— Einbau von 1 100 m Horizontaldrainage, offene / geschlossene Wasserhaltung.
— Einbau einer 400 m langen Hochwasserentlastungsdrainage.
— Baugrubenverfüllung z. T. mit Flüssigboden von 8 500 m³.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 3488789.01 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 111-268804
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 31900268
Titel: WIE 891 Erdbau- und Wasserhaltungsarbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: "Biegemeinschaft Bickhardt BAU AG, NL Lübeck/ Bickhardt Bau Thüringen GmbH"
Postanschrift: Sierksdorfer Straße 29-31
Postort: Neustadt in Holstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 45615591014📞
E-Mail: stefan.woehler@bickhardt-bau.de📧
Fax: +49 45615591011 📠
Region: Lübeck, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.bickhardt-bau.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3488789.01 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“„Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
„Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.“
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Quelle: OJS 2020/S 200-484112 (2020-10-09)