Herstellung von 270 Teilverdrängungsbohrpfählen, Länge i. M. 16 m, 270 Pfähle kappen, 37 Leerbohrungen, Länge ca. 2,0-2,5 m, Statische Probebelastung:
— 2 Aktionspfähle;
— 6 Reaktionspfähle;
— 2 500 m Arbeitsebene herstellen;
— 2 500 m Arbeitsebene umsetzen und abräumen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: WIE 891 Tiefgründungsarbeiten
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser📦
Kurze Beschreibung:
“Herstellung von 270 Teilverdrängungsbohrpfählen, Länge i. M. 16 m, 270 Pfähle kappen, 37 Leerbohrungen, Länge ca. 2,0-2,5 m, Statische Probebelastung:
— 2...”
Kurze Beschreibung
Herstellung von 270 Teilverdrängungsbohrpfählen, Länge i. M. 16 m, 270 Pfähle kappen, 37 Leerbohrungen, Länge ca. 2,0-2,5 m, Statische Probebelastung:
— 2 Aktionspfähle;
— 6 Reaktionspfähle;
— 2 500 m Arbeitsebene herstellen;
— 2 500 m Arbeitsebene umsetzen und abräumen.
1️⃣
Ort der Leistung: Lübeck, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lübeck-Travemünde
Beschreibung der Beschaffung: Tiefgründungsarbeiten.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-12-07 📅
Datum des Endes: 2021-05-03 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-07
08:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-07
08:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): GMSH AöR, Büro Lübeck, Schillstraße 1-3, 23566 Lübeck.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle Bau der GMSH; keine Bieter oder deren Bevollmächtigten.”
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431988-4702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe I.1) Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Otto-Passarge-Straße 2
Postort: Lübeck
Postleitzahl: 23564
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 130-318253 (2020-07-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Herstellung von 270 Teilverdrängungsbohrpfählen, Länge i. M. 16 m, 270 Pfähle kappen, 37 Leerbohrungen, Länge ca. 2,0 — 2,5 m, Statische Probebelastung: 2...”
Kurze Beschreibung
Herstellung von 270 Teilverdrängungsbohrpfählen, Länge i. M. 16 m, 270 Pfähle kappen, 37 Leerbohrungen, Länge ca. 2,0 — 2,5 m, Statische Probebelastung: 2 Aktionspfähle, 6 Reaktionspfähle, 2 500 m Arbeitsebene herstellen, 2 500 m Arbeitsebene umsetzen und abräumen.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 667640.77 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 130-318253
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 31900270
Titel: WIE 891 Tiefgründungsarbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: GKT Spezialtiefbau GmbH
Postanschrift: Winsbergring 3 b
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22525
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 408532540📞
E-Mail: info@gktspezi.de📧
Fax: +49 85325440 📠
Region: Hamburg🏙️
URL: www.gktspezi.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 667640.77 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe I.1) Öffentlicher Auftraggeber
Quelle: OJS 2020/S 204-495253 (2020-10-15)