Wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 / gemäß DIN VDE 0105-100 in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und die GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß DIN VDE 0105-100/DGUV V3 – in der derzeit geltenden Fassung – bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung – in den von den Auftraggebern betreuten Schulen und Immobilien in Hamburg.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 1. Januar 2021 und endet am 31. Dezember 2024.
Der Vertrag umfasst die wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel an mehr als 450 Schulstandorten, sowie Gebäude des Kommunalbaus (KB).
Die Standorte sind über das Bundesland Hamburg verteilt.
Es wurde eine Losaufteilung in 3 Lose vorgenommen.
Die Angebotsabgabe ist möglich für ein bis alle Lose. Ein Auftragnehmer (AN) kann aus Gründen der Mittelstandsförderung maximal den Zuschlag für 2 Lose erhalten. Es wird das jeweils wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt, sofern sich daraus eine Bezuschlagung pro Bieter von nicht mehr als 2 Losen ergibt.
Eine Limitierung erfolgt, wenn ein Bieter auf mehr als 2 Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. In diesem Fall erfolgt die Vergabe der Lose an die Bieter so, dass der AG den geringstmöglichen Gesamtpreis – bezogen auf alle Lose – realisieren kann.
Der AG behält sich hierbei vor, den Zuschlag auf mehr als 2 Lose an einen Bieter zu erteilen, sofern der Preisabstand zwischen den beiden Bestbietenden in dem jeweiligen Los mehr als 10 % beträgt.
Für den Fall, dass nicht ausreichend wertbare Angebote vorliegen, um unter Einhaltung vorgenannter Loslimitierung alle Lose beauftragen zu können, behält sich der AG vor, von der Loslimitierung Abstand zu nehmen und alle Lose auf Grundlage der wertbaren Angebote zu beauftragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 / gemäß DIN VDE 0105-100 in allgemeinbildenden und...”
Titel
Wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 / gemäß DIN VDE 0105-100 in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs
SBH VgV OV 029-20 DK
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Produkte/Dienstleistungen: Technische Kontrolle und Tests📦
Kurze Beschreibung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und die GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen...”
Kurze Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und die GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß DIN VDE 0105-100/DGUV V3 – in der derzeit geltenden Fassung – bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung – in den von den Auftraggebern betreuten Schulen und Immobilien in Hamburg.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 1. Januar 2021 und endet am 31. Dezember 2024.
Der Vertrag umfasst die wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel an mehr als 450 Schulstandorten, sowie Gebäude des Kommunalbaus (KB).
Die Standorte sind über das Bundesland Hamburg verteilt.
Es wurde eine Losaufteilung in 3 Lose vorgenommen.
Die Angebotsabgabe ist möglich für ein bis alle Lose. Ein Auftragnehmer (AN) kann aus Gründen der Mittelstandsförderung maximal den Zuschlag für 2 Lose erhalten. Es wird das jeweils wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt, sofern sich daraus eine Bezuschlagung pro Bieter von nicht mehr als 2 Losen ergibt.
Eine Limitierung erfolgt, wenn ein Bieter auf mehr als 2 Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. In diesem Fall erfolgt die Vergabe der Lose an die Bieter so, dass der AG den geringstmöglichen Gesamtpreis – bezogen auf alle Lose – realisieren kann.
Der AG behält sich hierbei vor, den Zuschlag auf mehr als 2 Lose an einen Bieter zu erteilen, sofern der Preisabstand zwischen den beiden Bestbietenden in dem jeweiligen Los mehr als 10 % beträgt.
Für den Fall, dass nicht ausreichend wertbare Angebote vorliegen, um unter Einhaltung vorgenannter Loslimitierung alle Lose beauftragen zu können, behält sich der AG vor, von der Loslimitierung Abstand zu nehmen und alle Lose auf Grundlage der wertbaren Angebote zu beauftragen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 820 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Regionen Mitte, Altona, Eimsbüttel, Bergedorf
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Kontrolle und Tests📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg – Regionen Mitte, Altona, Eimsbüttel, Bergedorf
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Vertrag umfasst die wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel an ca. 207 Standorten.
Die wiederkehrende Prüfung...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Vertrag umfasst die wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel an ca. 207 Standorten.
Die wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 / DIN VDE 0105-100 muss einmal in 4 Jahren durchgeführt werden. Der Zweck von Prüfungen besteht in dem Nachweis, dass eine elektrische Anlage den Sicherheitsvorschriften und den Errichtungsnormen entspricht.
Die Prüfungen können den Nachweis des ordnungsgemäßen Zustandes der Anlage einschließen. Wiederkehrende Prüfungen sollen Mängel aufdecken, die nach der Inbetriebnahme aufgetreten sind und den Betrieb behindern oder Gefährdungen hervorrufen können.
Die Prüfung umfasst die Kontrolle der technischen Unterlagen, das Besichtigen und Messen der Anlagen und die Erstellung einer Dokumentation (detaillierter Prüfbericht).
Defekte Anlagen, mit sofortigem Handlungsbedarf, werden dem AG sofort per Telefon, als auch persönlich (SHM) gemeldet.
Die zur Erbringung der Leistungen eingesetzten Arbeitsmittel müssen dem Stand der Technik entsprechen.
Die ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sind nach der geltenden Norm des Baujahrs zu prüfen. Es darf bei alten Anlagen (Schulstandorte) nicht die heutige DIN Norm zu Grunde gelegt werden.
Um eine schnelle Mangelbehebung zu ermöglichen, sollen die notierten Mängel so genau wie möglich beschrieben werden. Die Anlage, das Gebäude, nach Möglichkeit die Raumnummer und die vermutete Mangelursache sind zu benennen.
Die Durchführung der wiederkehrenden Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung in der üblichen Arbeitszeit.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Qualität (hier: Schlüssigkeit des geplanten Vorgehens anhand des eingereichten Kurzkonzeptes) – siehe Wertungsmatrix”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 70
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 828 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Regionen Wandsbek-Nord, Wandsbek-Süd, Nord, HIBB
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg – Regionen Wandsbek-Nord, Wandsbek-Süd, Nord, HIBB
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Vertrag umfasst die wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß dem Leistungsverzeichnis an ca. 187 Standorten.
Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Vertrag umfasst die wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß dem Leistungsverzeichnis an ca. 187 Standorten.
Die wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 / DIN VDE 0105-100 muss einmal in 4 Jahren durchgeführt werden. Der Zweck von Prüfungen besteht in dem Nachweis, dass eine elektrische Anlage den Sicherheitsvorschriften und den Errichtungsnormen entspricht.
Die Prüfungen können den Nachweis des ordnungsgemäßen Zustandes der Anlage einschließen. Wiederkehrende Prüfungen sollen Mängel aufdecken, die nach der Inbetriebnahme aufgetreten sind und den Betrieb behindern oder Gefährdungen hervorrufen können.
Die Prüfung umfasst die Kontrolle der technischen Unterlagen, das Besichtigen und Messen der Anlagen und die Erstellung einer Dokumentation (detaillierter Prüfbericht).
Defekte Anlagen, mit sofortigem Handlungsbedarf, werden dem AG sofort per Telefon, als auch persönlich (SHM) gemeldet.
Die zur Erbringung der Leistungen eingesetzten Arbeitsmittel müssen dem Stand der Technik entsprechen.
Die ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sind nach der geltenden Norm des Baujahrs zu prüfen. Es darf bei alten Anlagen (Schulstandorte) nicht die heutige DIN Norm zu Grunde gelegt werden.
Um eine schnelle Mangelbehebung zu ermöglichen, sollen die notierten Mängel so genau wie möglich beschrieben werden. Die Anlage, das Gebäude, nach Möglichkeit die Raumnummer und die vermutete Mangelursache sind zu benennen.
Die Durchführung der wiederkehrenden Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung in der üblichen Arbeitszeit.
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Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 751 000 💰
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Region Süd, KB (GMH)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg – Region Süd, Kommunalbau (überregional) (GMH)
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Vertrag umfasst die wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß dem Leistungsverzeichnis an ca. 59 Schulstandorten,...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Vertrag umfasst die wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß dem Leistungsverzeichnis an ca. 59 Schulstandorten, sowie 4 Standorten des Kommunalbaus (KB).
Die wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 / DIN VDE 0105-100 muss einmal in 4 Jahren durchgeführt werden. Der Zweck von Prüfungen besteht in dem Nachweis, dass eine elektrische Anlage den Sicherheitsvorschriften und den Errichtungsnormen entspricht.
Die Prüfungen können den Nachweis des ordnungsgemäßen Zustandes der Anlage einschließen. Wiederkehrende Prüfungen sollen Mängel aufdecken, die nach der Inbetriebnahme aufgetreten sind und den Betrieb behindern oder Gefährdungen hervorrufen können.
Die Prüfung umfasst die Kontrolle der technischen Unterlagen, das Besichtigen und Messen der Anlagen und die Erstellung einer Dokumentation (detaillierter Prüfbericht).
Defekte Anlagen, mit sofortigem Handlungsbedarf, werden dem AG sofort per Telefon, als auch persönlich (SHM) gemeldet.
Die zur Erbringung der Leistungen eingesetzten Arbeitsmittel müssen dem Stand der Technik entsprechen.
Die ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sind nach der geltenden Norm des Baujahrs zu prüfen. Es darf bei alten Anlagen (Schulstandorte) nicht die heutige DIN Norm zu Grunde gelegt werden.
Um eine schnelle Mangelbehebung zu ermöglichen, sollen die notierten Mängel so genau wie möglich beschrieben werden. Die Anlage, das Gebäude, nach Möglichkeit die Raumnummer und die vermutete Mangelursache sind zu benennen.
Die Durchführung der wiederkehrenden Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung in der üblichen Arbeitszeit.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 241 000 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Nachweis über den Eintrag im Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (gültig und den aktuellen Stand abbildend)” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung
— Umsätze der letzten 3 letzten Geschäftsjahre
— Bescheinigung in Steuersachen (hier:...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung
— Umsätze der letzten 3 letzten Geschäftsjahre
— Bescheinigung in Steuersachen (hier: Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt, nicht älter als 12 Monate)
— Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Beiträge bei einer Sozialkasse, sofern keine Versicherungspflicht über eine Sozialkasse besteht, per Nachweis der Beiträge durch eine Sozialversicherung (nicht älter als 12 Monate)
“— zur Betriebshaftpflicht: Nachweis mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden pro...”
— zur Betriebshaftpflicht: Nachweis mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden pro Schadensfall bei einem bei der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. (Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Bieters / der Bieterin, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer auftragsbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.)
— zum Umsatz: Der durchschnittliche Umsatz der letzten 3 Jahre muss mindestens 100 000 EUR netto betragen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Aufstellung der verfügbaren, geeigneten und qualifizierten Mitarbeiter des Auftragnehmers, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Aufstellung der verfügbaren, geeigneten und qualifizierten Mitarbeiter des Auftragnehmers, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden
— Betriebsanweisung „Vorbeugender Unfall- und Gefahrenschutz“
— Ausgefüllte Eigenerklärung Mindestlohn
— Ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung
— mindestens 3 Referenzen
— Kurzkonzept (max. 3 DINA4-Seiten, Schriftgröße 11pt, 1,5 zeilig) zur Darstellung von Prozessen, Abläufen sowie der Herangehensweise zur Ausführung der Prüfung, (Hin-weis: keine Firmenprospekte, Flyer o.ä.) Die Wertung erfolgt unter Berücksichtigung der beigefügten Wertungsmatrix
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— zu den Mitarbeitern: Es ist für den Erhalt eines Loses mindestens eine qualifizierte sachkundige Elektrofachkraft in Vollzeit nachzuweisen,
— zu den...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— zu den Mitarbeitern: Es ist für den Erhalt eines Loses mindestens eine qualifizierte sachkundige Elektrofachkraft in Vollzeit nachzuweisen,
— zu den Referenzen: Mindestens 3 Referenzen, die nicht älter als 3 Jahre (Stichtag 1.1.2017) sind, über vergleichbare Projekte aus den Bereichen öffentlicher Verwaltung und / oder Immobilienwirtschaft. Angabe der jeweils zuständigen Auftraggeber sowie die vollständigen Kontaktdaten der eingereichten Referenzen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-07
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-07
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Öffnung der Angebote ist NICHT öffentlich.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die „Fragen & Antworten“ finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter:...”
Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die „Fragen & Antworten“ finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter: http://www.hamburg.de/lieferungen-und-leistungen/
Hinter dem Wort „LINK Bieterportal“ sind im Bieterportal die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt.
Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form über den Bieterassistenten zugelassen.
Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall NICHT mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3. erreichbar.
Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Die Bekanntmachung sowie die „Fragen & Antworten“ während des Verfahrens finden Sie zudem auf der Homepage des Landesbetriebes SBH | Schulbau Hamburg unter: http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Sofern Sie sich nicht im Bieterportal anmelden, erhalten Sie die „Fragen & Antworten“ im laufenden Verfahren nicht direkt per E-Mail und können Ihr Angebot nicht unterstützt durch den Bieterassistenten elektronisch einreichen.
Ein Versand der „Fragen & Antworten“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.
Zum Schutz aller mit der Leistungserbringung befassten Personen sowie der sich an den schulischen Standorten aufhaltenden Personen vor den Risiken, die mit COVID-19 einhergehen können, werden die in der den Vergabeunterlagen beigefügten Anlage „Hinweisblatt: Handhabung von Bauablaufstörungen“ erläuterten Inhalte für analog gültig erklärt.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Seit dem 1.7.2020 gilt grundsätzlich der Umsatzsteuersatz von 16 %.
Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die rechnerische Prüfung der Angebote unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes. In diesem Zuge werden auch die ggf. unterschiedlichen Steuersätze, die den Angeboten zugrunde liegen, bereinigt.
Das „Merkblatt zur Senkung der Umsatzsteuer zum 1. Juli 2020 für Werklieferungen und –Leistungen“, welches als Anlage in der eVergabe zur Verfügung steht, wird ergänzender Vertragsbestandteil.
Bei der Rechnungsstellung ist zu beachten, dass der Umsatzsteuersatz im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes maßgebend ist. Steuerrechtlich ausgeführt wird der Umsatz mit der Vollendung des Werkes bzw. der Verschaffung der Verfügungsmacht, d.h. regelmäßig mit der Abnahme.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachprüfungsanträge sind
— schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg);
— und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach vergabekammer@fb.hamburg.de zu richten.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: SBH | Schulbau Hamburg, Rechtsabteilung (U 1)
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestellesbh@sbh.hamburg.de📧
Fax: +49 40427310143 📠
Quelle: OJS 2020/S 172-415307 (2020-09-01)
Ergänzende Angaben (2020-10-05)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 172-415307
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-10-07 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2020-10-20 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 07/12/2020
Neuer Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 21/12/2020
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text:
“Tag: 07/10/2020
Ortszeit: 12:00
Ort:
An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Öffnung der...”
Text
Tag: 07/10/2020
Ortszeit: 12:00
Ort:
An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Öffnung der Angebote ist NICHT öffentlich.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Tag: 20/10/2020
Ortszeit: 12:00
Ort: An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Öffnung der...”
Text
Tag: 20/10/2020
Ortszeit: 12:00
Ort: An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Öffnung der Angebote ist NICHT öffentlich.
“Die Einreichfrist wurde verlängert und endet nunmehr am 20.10.2020 um 12.00 Uhr. Die Bindefrist wurde entsprechend verlängert und endet am 21.12.2020. Es...”
Die Einreichfrist wurde verlängert und endet nunmehr am 20.10.2020 um 12.00 Uhr. Die Bindefrist wurde entsprechend verlängert und endet am 21.12.2020. Es wurden keinerlei inhaltliche Änderungen am LV vorgenommen.
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Quelle: OJS 2020/S 197-477581 (2020-10-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 101059.2 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 172-415307
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Regionen Mitte, Altona, Eimsbüttel, Bergedorf
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 9
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Düttchen Elektrotechnik GmbH
Postanschrift: Obere Torstraße 11
Postort: Dassel
Postleitzahl: 37586
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Northeim🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 27 768 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Regionen Wandsbek-Nord, Wandsbek-Süd, Nord, HIBB
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Elmatic
Postanschrift: Arndstraße 18-20
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22085
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 34114.2 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Region Süd, KB (GMH)
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 7
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 10
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 39 177 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachprüfungsanträge sind
— schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg);
— und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach vergabekammer@fb.hamburg.de zu richten.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 005-006713 (2021-01-04)