Beschreibung der Beschaffung
Architekten- und Ingenieurleistungen gemäß
§ 55 i. V. mit Anlage 15 HOAI, Leistungsphase 1-9 und für die Anlagengruppen 1-5, gemäß § 53 HOAI
Die Beauftragung erfolgt in nachfolgend genannten Projektstufen bzw. Teilleistungen daraus:
— 1.Stufe, Leistungsphase 1-2 der HOAI sowie anteilig Grund- und Besondere Leistungen,
— 2.Stufe, Leistungsphase 3-4 der HOAI sowie anteilig Grund- und Besondere Leistungen,
— 3.Stufe, Leistungsphase 5-7 der HOAI sowie anteilig Grund- und Besondere Leistungen,
— 4.Stufe, Leistungsphase 8 der HOAI sowie anteilig Grund- und Besondere Leistungen,
— 5. Stufe, Leistungsphase-9 der HOAI sowie anteilig Grund- und Besondere Leistungen (u.a. Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist).
Das Bauvorhaben „Revitalisierung Wiesenburg“ soll im Rahmen des Bundesprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“ mit Eigen- und Fördermitteln unter Berücksichtigung der Historie des Ortes und des Denkmalschutzes revitalisiert werden.
Die Herausforderung des Gesamtprojektes besteht vor allem darin, Altes zu bewahren und wieder erlebbar zu machen und gleichzeitig auch einer neuen Nutzung zuzuführen. Die alten Gebäudestrukturen, die der Nutzung als Asyl dienten, sollen neu interpretiert und für die Bedürfnisse der Stadtgesellschaft zukunftsfähig gemacht werden. Die vorhandene Baukultur des denkmalgeschützten Ensembles soll erhalten und durch ergänzende Baumaßnahmen zeitgemäß weiterinterpretiert werden.
Es soll ein Ort des konfliktfreien Miteinanders von Gewerbe (Handwerk), Wohnen, Kultur und Kunst entstehen, der den baulichen Bestand würdigt und vorhandene zusätzliche Potenziale ausbaut.
Neben den Maßnahmenpaketen:
— Sanierung der schadhaften Bausubstanz der bestehenden, z. Z. genutzten Gewerbeflächen in Abstimmung mit den Gewerbemietern,
— Wiederaufbau von zum Teil ruinöser Bausubstanz und damit Erschließung neuer Nutzungspotenziale, hier hat der Wiederaufbau der Sammelhalle eine herausragende Bedeutung,
— Denkmalgerechte Sanierung des Bestandswohngebäudes in Abstimmung mit den Bewohnern,
— Reorganisation und Aufwertung der Grün- u. Freiflächenbereiche nach teilweisem Abbruch des nicht denkmalwerten Bestandes.
Ist eine nutzungsspezifische Erneuerung und Ergänzung der haustechnischen und elektrotechnischen Anlagen, im Einklang der Architektenangaben und Mieterabstimmungen, geplant.
Das Sanierungskonzept ist als Stufenprogramm in Maßnahmen und Zeitabläufen unter Berücksichtigung und Beteiligung der Bestandsmieter in Zusammenarbeit mit Projektsteuerung, Architekten und Fachplanern aufzubauen. Die Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) sowie ABau sind dabei in allen Planungs- und Bauphasen zu beachten.