Rahmenvereinbarung vom 1.2.2021 bis 15.4.2021 zur Durchführung des Winterdienstes auf Radwegen in 2 Losen.
Los 1: Winterdienst auf dem Hauptroutennetz Fahrrad — Fahrbahnen.
Los 2: Winterdienst auf dem Hauptroutennetz Fahrrad — Radwege.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Winterdienst auf Radwegen 2021 — Los 1 Fahrbahnen und Los 2 Radwege
20-119-EUÖ
Produkte/Dienstleistungen: Schneeräumung📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung vom 1.2.2021 bis 15.4.2021 zur Durchführung des Winterdienstes auf Radwegen in 2 Losen.
Los 1: Winterdienst auf dem Hauptroutennetz...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung vom 1.2.2021 bis 15.4.2021 zur Durchführung des Winterdienstes auf Radwegen in 2 Losen.
Los 1: Winterdienst auf dem Hauptroutennetz Fahrrad — Fahrbahnen.
Los 2: Winterdienst auf dem Hauptroutennetz Fahrrad — Radwege.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Winterdienst Hauptroutennetz Fahrrad — Fahrbahnen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schneeräumung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Glatteisbeseitigung📦
Ort der Leistung: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gesamtes Stadtgebiet Essen
45127 Essen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Essen vergibt Winterdienstaufgaben auf dem Hauptroutennetz für den Radverkehr. Das Hauptroutennetz für den Radverkehr besteht aus Fahrradwegen,...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Essen vergibt Winterdienstaufgaben auf dem Hauptroutennetz für den Radverkehr. Das Hauptroutennetz für den Radverkehr besteht aus Fahrradwegen, Bordsteinradwegen, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen, Schutzstreifen, Gehwegen (Radfahrer frei), gemeinsamen Rad- und Gehwegen und Fahrbahnen. Die Winterdienstaufgaben sollen eigenverantwortlich im Rahmen der Vorschriften und Leistungsbeschreibung ausgeführt werden. Es besteht die Aufgabe, während der Monate vom 01. Februar bis einschließlich zum 15. April Verkehrsgefährdungen und Verkehrsbehinderungen infolge winterlicher Einflüsse zu vermeiden oder, sofern dies nicht möglich ist, zu beseitigen oder zu reduzieren. Dies bedeutet, dass der Winterdienst innerhalb der Hauptverkehrszeit von 6.00 bis 22.00 Uhr an allen Tagen so frühzeitig wie möglich durchgeführt werden soll. Nach 22.00 Uhr entstandene Glätte bzw. gefallener Schnee ist bis zum Beginn der Hauptverkehrszeit des folgenden Tages zu beseitigen. Ziel des Winterdienstes ist es, die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Fahrbahnen für den Radverkehr zu gewährleisten. Der Auftragnehmer (AN) muss hinsichtlich seiner Organisation, seiner fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, seiner Kapazität an Kräften und seiner Ausstattung in der Lage sein, während der jeweiligen Winterdienstsaison auch bei strenger winterlicher Witterung kontinuierlich die geforderten Leistungen fristgerecht und einwandfrei erbringen zu können. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 2,5 Monaten (vom 1.2.2021 bis 15.4.2021). Die zu vergebenen Winterdienstleistungen werden folgendermaßen in 2 Teillose gegliedert: Teillos 1 Fahrbahnen und Teillos 2 Radwege. Es können Angebote für ein und für 2 Teillose eingereicht werden. Für den Auftragnehmer besteht kein Anspruch auf eine Mindest- oder Höchstmenge an Einsätzen. Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Längen handelt es sich nicht um zusammenhängende Winterdienststellen. Der AN stellt sicher, dass stets sämtliche Vorschriften hinsichtlich des Arbeitsschutzes, der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes beachtet werden.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-02-01 📅
Datum des Endes: 2021-04-15 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Winterdienst Hauptroutennetz Fahrrad — Radwege
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmen reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Die in den Eigenerklärungen gemachten Angaben reichen zum Nachweis der Eignung aus. Nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die gemachten Angaben durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" ist beigefügt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 2
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-05
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-01-05
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Angebotsöffnung erfolgt nach § 55 Absatz 2 VgV.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Angebotsöffnung erfolgt nach § 55 Absatz 2 VgV.
§ 55 Absatz 2 VgV lautet:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Angebotsöffnung erfolgt nach § 55 Absatz 2 VgV.
§ 55 Absatz 2 VgV lautet:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Wichtiger Hinweis:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 2,5 Monaten (vom 1.2.2021 bis 15.4.2021).
Für den Auftragnehmer besteht kein Anspruch auf...”
Wichtiger Hinweis:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 2,5 Monaten (vom 1.2.2021 bis 15.4.2021).
Für den Auftragnehmer besteht kein Anspruch auf eine Mindest- oder Höchstmenge an Einsätzen.
Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.
Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig.
Elektronische Abgabe der Angebote:
Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z. B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).
Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument „Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.
Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYRU5
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3045📞
Fax: +49 221147-2889 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3045📞
Fax: +49 221147-2889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3045📞
Fax: +49 221147-2889 📠
Quelle: OJS 2020/S 233-575384 (2020-11-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Essen – Amt für Straßen und Verkehr
Kontaktperson: Kalkulation und Vergabe, Rechtsangelegenheiten – FB 66-1-2
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Winterdienst auf Radwegen 2021 – Los 1 Fahrbahnen und Los 2 Radwege
20-119-EUÖ
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung vom 1.2.2021 bis 15.4.2021 zur Durchführung des Winterdienstes auf Radwegen in 2 Losen. Los 1: Winterdienst auf dem Hauptroutennetz...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung vom 1.2.2021 bis 15.4.2021 zur Durchführung des Winterdienstes auf Radwegen in 2 Losen. Los 1: Winterdienst auf dem Hauptroutennetz Fahrrad – Fahrbahnen. Los 2: Winterdienst auf dem Hauptroutennetz Fahrrad – Radwege.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 138387.55 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel: Winterdienst Hauptroutennetz Fahrrad – Fahrbahnen
Titel: Winterdienst Hauptroutennetz Fahrrad – Radwege
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Essen vergibt Winterdienstaufgaben auf dem Hauptroutennetz für den Radverkehr. Das Hauptroutennetz für den Radverkehr besteht aus Fahrradwegen,...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Essen vergibt Winterdienstaufgaben auf dem Hauptroutennetz für den Radverkehr. Das Hauptroutennetz für den Radverkehr besteht aus Fahrradwegen, Bordsteinradwegen, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen, Schutzstreifen, Gehwegen (Radfahrer frei), gemeinsamen Rad- und Gehwegen und Fahrbahnen. Die Winterdienstaufgaben sollen eigenverantwortlich im Rahmen der Vorschriften und Leistungsbeschreibung ausgeführt werden. Es besteht die Aufgabe, während der Monate vom 01. Februar bis einschließlich zum 15. April Verkehrsgefährdungen und Verkehrsbehinderungen infolge winterlicher Einflüsse zu vermeiden oder, sofern dies nicht möglich ist, zu beseitigen oder zu reduzieren. Dies bedeutet, dass der Winterdienst innerhalb der Hauptverkehrszeit von 6.00 bis 22.00 Uhr an allen Tagen so frühzeitig wie möglich durchgeführt werden soll. Nach 22.00 Uhr entstandene Glätte bzw. gefallener Schnee ist bis zum Beginn der Hauptverkehrszeit des folgenden Tages zu beseitigen. Ziel des Winterdienstes ist es, die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Fahrbahnen für den Radverkehr zu gewährleisten. Der Auftragnehmer (AN) muss hinsichtlich seiner Organisation, seiner fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, seiner Kapazität an Kräften und seiner Ausstattung in der Lage sein, während der jeweiligen Winterdienstsaison auch bei strenger winterlicher Witterung kontinuierlich die geforderten Leistungen fristgerecht und einwandfrei erbringen zu können. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 2,5 Monaten (vom 1.2.2021 bis 15.4.2021). Die zu vergebenen Winterdienstleistungen werden folgendermaßen in 2 Teillose gegliedert: Teillos 1 Fahrbahnen und Teillos 2 Radwege. Es können Angebote für ein und für 2 Teillose eingereicht werden. Für den Auftragnehmer besteht kein Anspruch auf eine Mindest- oder Höchstmenge an
Einsätzen. Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Längen handelt es sich nicht um zusammenhängende Winterdienststellen. Der AN stellt sicher, dass stets sämtliche Vorschriften hinsichtlich des Arbeitsschutzes, der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes beachtet werden.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 233-575384
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Auftragsvergabe NLF – GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: NLF – GmbH
Postanschrift: Hembergenerstr. 10
Postort: Saerbeck
Postleitzahl: 48369
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 257493910250📞
E-Mail: broekers@nlf-gmbh.de📧
Fax: +49 257493910259 📠
Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://nlf-gmbh.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 54458.85 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 83928.70 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYRPD
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
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Quelle: OJS 2021/S 053-134157 (2021-03-12)