Zur Wahrung seiner Verkehrssicherungspflicht schreibt die Hochschule Osnabrück seinen Winterdienst für den Standort Osnabrück aus. Die Hochschule Osnabrück verfügt im Stadtgebiet Osnabrück über mehrere Standorte(siehe Pläne). Die zu erbringende Leistung des Winterdienstes sind somit an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet von Osnabrück zu erbringen und belaufen sich auf eine Fläche Geh- und Verkehrswege 19 763 m und Fläche Parkplatz 15 519,05 m. Der Winterdienst umfasst bei Schnee die Schneeräumung und bei Schnee und Eisglätte das Bestreuen der Geh- und Verkehrswege und Parkplätze. Das Räumen und Streuen muss werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr durchgeführt sein. Der Winterdienst ist bei Bedarf bis 22.00 Uhr zu wiederholen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schneeräumung
Referenznummer: 02423/60
Kurze Beschreibung:
Zur Wahrung seiner Verkehrssicherungspflicht schreibt die Hochschule Osnabrück seinen Winterdienst für den Standort Osnabrück aus. Die Hochschule Osnabrück verfügt im Stadtgebiet Osnabrück über mehrere Standorte(siehe Pläne).
Die zu erbringende Leistung des Winterdienstes sind somit an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet von Osnabrück zu erbringen und belaufen sich auf eine Fläche Geh- und Verkehrswege 19 763 m
Der Winterdienst umfasst bei Schnee die Schneeräumung und bei Schnee und Eisglätte das Bestreuen der Geh- und Verkehrswege und Parkplätze.
Das Räumen und Streuen muss werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr durchgeführt sein. Der Winterdienst ist bei Bedarf bis 22.00 Uhr zu wiederholen.
Zur Wahrung seiner Verkehrssicherungspflicht schreibt die Hochschule Osnabrück seinen Winterdienst für den Standort Osnabrück aus. Die Hochschule Osnabrück verfügt im Stadtgebiet Osnabrück über mehrere Standorte(siehe Pläne).
Die zu erbringende Leistung des Winterdienstes sind somit an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet von Osnabrück zu erbringen und belaufen sich auf eine Fläche Geh- und Verkehrswege 19 763 m
Der Winterdienst umfasst bei Schnee die Schneeräumung und bei Schnee und Eisglätte das Bestreuen der Geh- und Verkehrswege und Parkplätze.
Das Räumen und Streuen muss werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr durchgeführt sein. Der Winterdienst ist bei Bedarf bis 22.00 Uhr zu wiederholen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schneeräumung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Osnabrück, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-06-30 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-02 📅
Datum des Beginns: 2020-11-01 📅
Datum des Endes: 2021-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 126-308333
ABl. S-Ausgabe: 126
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRBYPSR
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Wahrung seiner Verkehrssicherungspflicht schreibt die Hochschule Osnabrück seinen Winterdienst für den Standort Osnabrück aus. Die Hochschule Osnabrück verfügt im Stadtgebiet Osnabrück über mehrere Standorte(siehe Pläne).
Die zu erbringende Leistung des Winterdienstes sind somit an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet von Osnabrück zu erbringen und belaufen sich auf eine Fläche Geh- und Verkehrswege 19 763 m
Der Winterdienst umfasst bei Schnee die Schneeräumung und bei Schnee und Eisglätte das Bestreuen der Geh- und Verkehrswege und Parkplätze.
Das Räumen und Streuen muss werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr durchgeführt sein. Der Winterdienst ist bei Bedarf bis 22.00 Uhr zu wiederholen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag beginnt mit Eintritt des Winters ab dem Jahr 1.11.2020. Das erste Jahr (Winter) gilt als Probezeit. Die Probezeit endet am 30.4.2021. Nach Ablauf der Probezeit wird der Vertrag jeweils um 1 Jahr maximal bis zu 4 Jahre verlängert also bis zum 30.4.2024. Nach Ablauf des Winters (30.4.2024) endet der Vertrag.
Der Vertrag beginnt mit Eintritt des Winters ab dem Jahr 1.11.2020. Das erste Jahr (Winter) gilt als Probezeit. Die Probezeit endet am 30.4.2021. Nach Ablauf der Probezeit wird der Vertrag jeweils um 1 Jahr maximal bis zu 4 Jahre verlängert also bis zum 30.4.2024. Nach Ablauf des Winters (30.4.2024) endet der Vertrag.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hochschule Osnabrück
Albrechtstr. 30
49076 Osnabrück
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
— Eigenerklärungen, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Falle der Beauftragung abgeschlossen wird und über den Zeitraum der Leistungserbringung aufrecht erhalten wird.
— Im Falle einer Bietergemeinschaft hat diese eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärungabzugeben,dass die Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch handelt, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigtes Mitglied als Vertreter genannt wird.
— Im Falle einer Bietergemeinschaft hat diese eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärungabzugeben,dass die Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch handelt, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigtes Mitglied als Vertreter genannt wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wenn kein Präqualifikationsnachweis erbracht werden kann, wird ein Nachweis der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung gefordert (Formular „Eigenerklärung").
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung über vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Jahren unter Angabe des Auftraggebers,eines Ansprechpartners, Angabe der ausgeführten Leistung und des Auftragswertes so wie der Leistungszeit (Mittel der Eignungsprüfung, Referenzen sind keine Mindestbedingung).
— Eigenerklärung über vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Jahren unter Angabe des Auftraggebers,eines Ansprechpartners, Angabe der ausgeführten Leistung und des Auftragswertes so wie der Leistungszeit (Mittel der Eignungsprüfung, Referenzen sind keine Mindestbedingung).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nidersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131-152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, kann jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, kann jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 126-308333 (2020-06-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 70 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge