Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollten nach Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge mehr als 3 geeignete Bewerber festgestellt werden, werden die Bewerber anhand der nachfolgenden, aus den Eignungskriterien entnommenen Auswahlkriterien ermittelt:
1. Erklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers mit Benennung eines Ansprechpartners gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Hierbei soll insbesondere auch auf die Erfahrungen in der Planung und Bauüberwachung von Kanalsanierungen anhand der nachstehenden Aspekte eingegangen werden:
— Umsetzung von komplexen Baumaßnahmen mit Beteiligung von mehreren Baufirmen;
— Vortrieb im Grundwasser;
— Kanalsonderbauwerke (Schachtbauwerke und Kreuzungsbauwerke);
— Wasserhaltung (Schmutz- und Regenwasser);
— Grundwasserhaltung (wasserdichter Verbau und Grundwasserabsenkung);
— Maßnahmen in Infrastrukturkanälen;
— Umsetzung von Maßnahmen im Umfeld von Bahnanlagen;
— Vermessung von Kanalbauwerken und Kanäle;
— Bestandspläne der neu gebauten Bauwerke und des Kanal mit Schnitten;
— Abgabe der Daten im PDF-Format und DWG-Format in AutoCad bis Version 2013;
— SiGe-koordinations-pflichtige Maßnahmen;
— Umwandlung von UMTS-Koordinaten nach festgelegter Transformation in das Gauß-Krüger-Koordinatensystem. Bearbeitung des Projekts und die Abgabe der Daten erfolgen im Gauß-Krüger-Koordinatensystem;
— Bearbeitung von Punktwolken (RCS-Format);
— Zeichnungen nach DIN 2425 Teil 4 und DIN 1356 Teil 1.
Jeder Bewerber kann bis zu 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen in den letzten höchstens 3 Jahren angeben. Es erfolgt eine Bewertung der vom Bewerber benannten Referenzen anhand der vorstehend benannten und nachgewiesenen Aspekte.
Maximal zu erreichen sind 14 Punkte pro benannte geeigneter Referenz, d. h. insgesamt maximal 70 Punkte.
2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV.
Hierbei soll insbesondere auch auf die nachstehenden Aspekte eingegangen werden:
— Benennung der Leistungserbringer mit Angabe ihrer Funktion im Auftragsfall;
— Fachlicher Lebenslauf des Projektleiters, aus dem seine Referenzobjekte für die zu vergebende Dienstleistung hervorgehen;
— Fachlicher Lebenslauf des stellvertretenden Projektleiters, aus dem seine Referenzobjekte für die zu vergebende Dienstleistung hervorgehen;
— Qualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters, z.B. zertifizierter Kanalsanierungsberater, SiGe-Koordinator.
Jeder Bewerber kann jeweils bis zu 3 geeignete Referenzen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters über früher ausgeführte Dienstleistungen in den letzten höchstens 3 Jahren angeben. Es erfolgt eine Bewertung der vom Bewerber benannten Referenzen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters anhand der Anzahl der benannten geeigneten Referenzen.
Maximal zu erreichen ist 1 Punkt pro benannter geeigneter Referenz, d. h. maximal 10 Punkte.
Wird hinsichtlich der Qualifikation des Projektleiters und / oder des stellvertretenden Projektleiters eine zusätzliche Qualifikation, wie beispielsweise zertifizierter Kanalsanierungsberater, SiGe-Koordinator, nachgewiesen, können jeweils maximal 2 Punkte erreicht werden, d. h. maximal 4 Punkte.
Damit können insgesamt maximal 14 Punkte erreicht werden.