Beschreibung der Beschaffung
Die zu vergebende Leistung umfasst die Prüfung gemäß §§ 316 ff. HGB des nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellten Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung sowie des Lageberichts des Geschäftsjahres 2020 und – jeweils optional nach Zustimmung der zuständigen Aufsichtsgremien der Auftraggeberin – für die Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024 folgender öffentlicher Unternehmen:
Operativ tätige Gesellschaften
— Sprinkenhof GmbH,
— GGV Grundstücksgesellschaft Verwaltungsgebäude Neuenfelder Straße mbH (kurz: GGV),
— Grundstücksgesellschaft Polizeipräsidium mbH (kurz: GGP),
— 1. Immobilienverwaltung für Forschung und Lehre Hamburg GmbH & Co. KG (kurz: 1. IVFL),
— 3. Immobilienverwaltung für Forschung und Lehre Hamburg GmbH & Co. KG (kurz: 3. IVFL),
— IVK Immobilienverwaltung für Kultur GmbH & Co. KG (kurz: IVK),
— 2. HIM Hamburgische Immobiliengesellschaft für Museen GmbH & Co. KG (kurz: 2. HIM),
— IVJV Immobilienverwaltung für Justizvollzug GmbH & Co. KG (gegründet Oktober 2019; kurz: IVJV),
— Kommanditgesellschaft VHG Verwaltung Hamburgischer Gebäude GmbH & Co. KG (kurz: VHG KG),
— FEG Fischereihafenentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (kurz: FEG KG),
— CCH Immobilen GmbH & Co. KG (kurz: CCHI),
— Hamburgische Gesellschaft für Gewerbebauförderung mbH (kurz: HaGG Vermögen),
— HaGG Hamburger Gesellschaft für Grundstücksverwaltung mbH (kurz: HaGG Verwaltung),
— HaGG Gewerbehof Offakamp GmbH & Co. KG (kurz: HaGG Offakamp),
— IVB Immobilienverwaltung für Bezirke GmbH & Co. KG (in Gründung; kurz: IVB KG). Die Prüfung erfolgt voraussichtlich frühestens ab dem Geschäftsjahr 2021 ff.
Komplementärgesellschaften,
— IVH Immobilienverwaltung für Hamburg GmbH (kurz: IVH),
— CCH Verwaltungs GmbH (CCH GmbH),
— Verwaltung Hamburgischer Gebäude VHG GmbH (VHG GmbH),
— HaGG Hamburger Gesellschaft für Gewerbehöfe mbH (HaGG GmbH),
— FEG Fischereihafenentwicklungsgesellschaft mbH (kurz: FEG mbH).
Die Sprinkenhof GmbH und ihre Tochterunternehmen, GGP, IVH sowie GGV sind dem städtischen HGV-Konzern angehörig. Die Tochtergesellschaft GGV ist ein Finanzdienstleistungsinstitut und unterliegt zusätzlich den Regelungen der BAFin. Für diese Gesellschaften sind zur Erstellung des Konzernabschlusses die Eingaben in dem Konsolidierungstool/Berichtstool DET der HGV zu prüfen. Die übrigen Gesellschaften sind direkt dem Konsolidierungskreis bzw. dem Konzernabschluss der Freien und Hansestadt Hamburg zugeordnet.
Der Auftrag schließt für sämtliche aufgelisteten Unternehmen die erweiterte Prüfung und Berichterstattung nach § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) ein.
Mit Ausnahme der Komplementärgesellschaften ist auf Basis der Quartalsberichterstattung, die von der Sprinkenhof GmbH erstellt wird, die Abrechnung des Wirtschaftsplanes zu prüfen.
Für die Sprinkenhof GmbH sowie die CCH Immobilien GmbH & Co. KG als Zuwendungsempfängerinnen ist auch zu prüfen, ob die von der Freien und Hansestadt Hamburg zur Verfügung gestellten Mittel zweckentsprechend, wirtschaftlich und sparsam verwendet wurden.
Für die Sprinkenhof GmbH ist für das zu prüfende Geschäftsjahr ein Bericht über die Prüfung der Bezüge des Aufsichtsrats, der Geschäftsführung, der ehemaligen Geschäftsführer und ihrer Hinterbliebenen sowie der leitenden Angestellten zu erstellen (sog. Bezügebericht), der u.a. neben der Geschäftsführung z. Zt. 3 Prokuristen umfasst.
Die Prüfungen können zusätzlich situationsabhängig auch sogenannte Schwerpunktprüfungen zu aktuellen bzw. bedeutenden Fragestellungen sowie mögliche begleitende Beratungsleistungen beinhalten, die gesondert zu vergüten wären.
Zu beachten sind ferner die „Grundsätze für die Prüfung von Unternehmen nach § 53 HGrG“ (Anlage zur VV zu § 68 LHO) und die „Grundsätze zur Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG“ (IDW PS 720; Stand: 09.09.2010)
Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 Abs. 1 Nr. 1 HGrG) umfasst auch die Prüfung des Risikomanagementsystems gemäß § 91 Abs. 2 AktG.