Beschreibung der Beschaffung
Pauschalleistungen:
Regelmäßige und schwerpunktmäßige Aufgaben sind die Erstellung von Leistungsbeschreibungen für geplante Modellmaßnahmen, die fachlichen (Mit-) Beurteilungen von eingehenden Anträgen und Initiativanträgen, die Betreuung von laufenden Modellprojekten und wissenschaftlichen Studien sowie deren Analyse und Aufbereitung (in der Regel) auf Basis von Berichten (u. a. auch zur Veröffentlichung im Rahmen des vom BMG initiierten Pflegenetzwerks Deutschland).
Die Veröffentlichungen der im Rahmen des Modellprogramms gewonnenen Erkenntnisse sollen in Absprache mit dem Auftraggeber zielgruppenspezifisch – beispielsweise für die Fachöffentlichkeit, für Pflegende, ihre Angehörigen, politische Entscheidungsträger oder die breite Öffentlichkeit– ggf. wissenschaftsjournalistisch – aufbereitet werden.
Einheitsleistung 1 – Kurzexpertisen:
Wissenschaftliche Unterstützung des BMG – beispielsweise durch das Verfassen von Kurzexpertisen zu aktuellen Fragestellungen wie bspw. zu folgenden Themen:
— Folgewirkungen der durch das BMG im Rahmen der Gesetzgebung in letzter Zeit vorgenommenen Änderungen im Pflegeversicherungsrecht
— Einschätzung von Themen und Ergebnissen, die sich aus dem Dialog im Rahmen des Pflegenetzwerkes Deutschland ergeben,
— Stellungnahmen zu Anträgen auf Umwidmung etc. von noch in der Zweckbindungsfrist befindlichen Bauprojekten in Einzelfällen.
Reihenfolge und Vorlagezeitpunkt der Expertisen werden durch den Auftraggeber festgelegt. Es ist davon auszugehen, dass jährlich etwa 5 Kurzexpertisen (Seitenvolumen: jeweils ca. 5 Seiten) benötigt werden.
Einheitsleistung 2 – Analysen:
Weitere wissenschaftliche Unterstützung des BMG – beispielsweise durch eingehendere Analysen und Bearbeitung von Fragestellungen, Auswertung von Erkenntnissen und Daten (insbesondere aus den Modell- und Studienprojekten sowie dem Pflegenetzwerk Deutschland).
Es ist davon auszugehen, dass jährlich etwa 5 Ausarbeitungen (Seitenvolumen: jeweils ca. 30 Seiten) benötigt werden.
Einheitsleistung 3 – Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung:
Die Bundesregierung legt den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes in regelmäßigen Abständen einen Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland vor (Pflegebericht nach § 10 Abs. 1 SGB XI). Der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin soll den Bericht in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber federführend fachlich erarbeiten. Vor dem Verfassen von Textbausteinen und der Erstellung eines umfassenden Entwurfs durch den Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin müssen ein Konzept erstellt, Recherchen und Datenabfragen sowie deren Aufarbeitung durchgeführt werden. Bereits alle Vorarbeiten sind eng mit dem Auftraggeber abzustimmen. Alle dafür erforderlichen Kompetenzen sind vom Auftragnehmer bzw. von der Auftragnehmerin vorzuhalten. Es ist davon auszugehen, dass diese Leistungen zur Erstellung des Pflegeberichts alle 4 Jahre (Sei-tenvolumen: rd. 150 Seiten ohne Anhang) benötigt werden.
Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.