Die wissenschaftliche Evaluation von Leistungen der Pflegekassen zur Gesundheitsförderung und Prävention soll einen Beitrag dazu leisten, den aktuellen Umsetzungsstand des gesetzlichen Präventionsauftrages in Bezug auf die Vorgaben nach § 5 SGB XI aufzuzeigen. Hierfür soll aktuelles Wissen hinsichtlich der im Leitfaden aufgeführten Handlungsfelder, zum Leistungsgeschehen, zum Status quo der Einrichtungen in Bezug auf die gesundheitsfördernde Organisationsentwicklung/-beratung und zu den Rahmenbedingungen der Umsetzung dieser Leistungen erarbeitet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Wissenschaftliche Evaluation der präventiven Leistungen der Pflegekassen nach § 5 SGB XI”
Produkte/Dienstleistungen: Sozialforschung📦
Kurze Beschreibung:
“Die wissenschaftliche Evaluation von Leistungen der Pflegekassen zur Gesundheitsförderung und Prävention soll einen Beitrag dazu leisten, den aktuellen...”
Kurze Beschreibung
Die wissenschaftliche Evaluation von Leistungen der Pflegekassen zur Gesundheitsförderung und Prävention soll einen Beitrag dazu leisten, den aktuellen Umsetzungsstand des gesetzlichen Präventionsauftrages in Bezug auf die Vorgaben nach § 5 SGB XI aufzuzeigen. Hierfür soll aktuelles Wissen hinsichtlich der im Leitfaden aufgeführten Handlungsfelder, zum Leistungsgeschehen, zum Status quo der Einrichtungen in Bezug auf die gesundheitsfördernde Organisationsentwicklung/-beratung und zu den Rahmenbedingungen der Umsetzung dieser Leistungen erarbeitet werden.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Erkenntnisse der Evaluation sollen strukturiert aufbereitet werden und geeignet sein, in die Weiterentwicklung des Leitfadens „Prävention in stationären...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Erkenntnisse der Evaluation sollen strukturiert aufbereitet werden und geeignet sein, in die Weiterentwicklung des Leitfadens „Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI“ einzufließen, dessen Überarbeitung für 2022 geplant ist. Hinweise bzw. Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Leitfadens werden hierbei insbesondere in Bezug auf die Erreichung der Präventionsziele in der stationären Pflege und die Messung der Zielerreichung sowie die Weiterentwicklung der Handlungsfelder erwartet.
Der Auftragnehmer hat den finalen Abschlussbericht bis zum 15. Juli 2022 vorzulegen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept und Qualifikation der Mitarbeiter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70 %
Preis (Gewichtung): 30 %
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-15 📅
Datum des Endes: 2022-07-15 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Referebzen und Ausführungen in Projektskizze
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf oder alternativer Nachweis.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern, die in den vergangenen 3 Jahren (2017, 2018 und 2019) beim Bewerber bzw. beim jeweiligen Mitglied...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern, die in den vergangenen 3 Jahren (2017, 2018 und 2019) beim Bewerber bzw. beim jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft in dem für die Leistungserbringung betroffenen Bereich beschäftigt waren.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Kurze Eigendarstellung des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft hinsichtlich des Leistungsspektrums und des Kerngeschäfts sowie der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Kurze Eigendarstellung des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft hinsichtlich des Leistungsspektrums und des Kerngeschäfts sowie der Organisation (z. B. in Form eines Organigramms).
Der Bewerber hat darüber hinaus die unternehmenseigene Datenschutzorganisation zu beschreiben und anzugeben, ob sein Unternehmen über einen Datenschutzbeauftragten verfügt.
Der Bewerber soll zwischen 3 und 5 geeignete Referenzen aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist einreichen, die belegen, dass er Evaluationsprojekte und wissenschaftliche Tätigkeiten im Bereich gesundheitlicher Versorgung durchgeführt hat, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Es müssen mindestens 3 Referenzen eingereicht werden, die in den nachfolgend aufgeführten Bereichen Vergleichbarkeit nachweisen, wobei der Bereich Thema...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Es müssen mindestens 3 Referenzen eingereicht werden, die in den nachfolgend aufgeführten Bereichen Vergleichbarkeit nachweisen, wobei der Bereich Thema stets abgebildet werden muss. Kumulativ hierzu muss mit den eingereichten Referenzen jeweils mindestens einmal der Bereich Inhalt und einmal der Bereich Struktur nachgewiesen werden:
— Bereich Thema (Gesundheitsförderung und Prävention sowie Pflege: Die Referenzen müssen jeweils mindestens einmal aus dem Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention und einmal aus dem Bereich Pflege stammen. Die Bereiche Gesundheitsförderung und Prävention sowie Pflege müssen nicht, können aber kumulativ vorliegen.);
— Bereich Inhalte (wissenschaftliche Konzeption, Planung und Durchführung von Evaluationsprojekten);
— Bereich Struktur (inhaltlicher und zeitlicher Umfang, Komplexität durch Kombination an selbständiger Arbeit, Kooperation mit Auftraggeber und Einbindung externen Fachwissens, etc.).
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-30
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-12-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-04-30 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 214-524506 (2020-10-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 214-524506
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Prognos AG
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 096-251408 (2021-05-14)